Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieser Begriff als findet sich präzisiert als ''geschlossenen Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft. Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immisionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert. | Dieser Begriff als findet sich präzisiert als ''geschlossenen Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft. Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immisionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert. | ||
:{{Siehe auch|Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT}} | |||
=== Ortschaften und Katastralgemeinden === | === Ortschaften und Katastralgemeinden === |