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Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann.


In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Modelle von Ortschafen: das Modell Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister sowie das Modell Ortsvorsteher.
In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Modelle von Ortschaften: das Modell Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister sowie das Modell Ortsvorsteher.


=== Straßenverkehrsrecht ===
=== Straßenverkehrsrecht ===
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== Österreich ==
== Österreich ==
[[Datei:Hinweiszeichen 17a.svg|thumb|Hinweiszeichen 17a]]
[[Datei:Hinweiszeichen 17a.svg|thumb|Hinweiszeichen 17a]]
Der Begriff der ''Ortschaft'', in Westösterreich auch ''Fraktion'' genannt,<ref>Vorarlberger Landesarchiv: [http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg] (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref> ist in den meisten Ländern in [[Landesebene (Österreich)|Landesgesetzen]] verankert. Er stellt eine Untergliederung der ''[[Gemeinde (Österreich)|Politischen Gemeinde]]'' (auch ''Ortsgemeinde'') dar. Das Land oder die Gemeinde selbst<ref>Vgl §&nbsp;40 der [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012128/LRNI_2012128.html Niederösterreichischen Gemeindeordnung]</ref> entscheidet über die Schaffung, Auflassung oder Veränderungen von Ortschaften. Geregelt ist der Begriff in den meisten Bundesländern in den [[Gemeindeordnungen in Österreich|Gemeindeordnungen]], verwendet wird er auch in der [[amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT).<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004) | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref>
Der Begriff der ''Ortschaft'', in Westösterreich auch ''Fraktion'' genannt,<ref>Vorarlberger Landesarchiv: [http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg] (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref> ist in den meisten Ländern in [[Landesebene (Österreich)|Landesgesetzen]] verankert. Er stellt eine Untergliederung der ''[[Gemeinde (Österreich)|Politischen Gemeinde]]'' (auch ''Ortsgemeinde'') dar. Das Land oder die Gemeinde selbst<ref>Vgl §&nbsp;40 der [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012128/LRNI_2012128.html Niederösterreichischen Gemeindeordnung]</ref> entscheidet über die Schaffung, Auflassung oder Veränderungen von Ortschaften. Geregelt ist der Begriff in den meisten Bundesländern in den [[Gemeindeordnungen in Österreich|Gemeindeordnungen]], verwendet wird er auch in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT).<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004) | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref>


{{Veraltet|seit=2015|2=mit der [[Steiermärkische Gemeindestrukturreform|Steiermärkischen Gemeindestrukturreform]] sind 10 % weniger Gemeinden. Bitte neueste Zalen beschaffen, historisieren?}}
{{Veraltet|seit=2015|2=mit der [[Steiermärkische Gemeindestrukturreform|Steiermärkischen Gemeindestrukturreform]] sind 10 % weniger Gemeinden. Bitte neueste Zalen beschaffen, historisieren?}}
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).


Eine (politische) Gemeinde besteht – etwa als [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]] oder [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] – aus einer oder auch – als [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – aus mehreren Ortschaften. Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Wohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschaftsebene noch einmal in mehrere ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e).<br />
Eine (politische) Gemeinde besteht – etwa als [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]] oder [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] – aus einer oder auch – als [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – aus mehreren Ortschaften. Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Wohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschaftsebene noch einmal in mehrere ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e).<br />
Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).
Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).


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