Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
→Vorarlberg
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=== Vorarlberg === | === Vorarlberg === | ||
In Vorarlberg ist das entsprechende Gesetz das ''Gemeindegesetz'', in dem der Begriff der Ortschaft jedoch nicht vorkommt. Dennoch können Ortsvorsteher bestellt werden, wobei der Ortsvorsteher seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Ortsteil haben muss. | |||
{{Zitat | |||
|Text=Wenn es zweckmäßig erscheint, bestimmte von der Gemeindevertretung zu bezeichnende Geschäfte des Gemeindeamtes in einzelnen Ortsteilen der Gemeinde gesondert zu besorgen, kann zur Leitung dieser Geschäfte ein Ortsvorsteher bestellt werden. | |||
|Quelle={{§|27|Gemeindegesetz|LrVbg|DokNr=LVB40035701}} Artikel (3) Gemeindegesetz, IV. Hauptstück, 1. Abschnitt, §27: Gemeindeamt | |||
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Der Begriff der Ortschaft kommt jedoch in anderen Landesgesetzen vor und wird dort im Sinne von Ort, Ortsgemeinschaft oder Interessentschaften eines Ortes verwendet. | |||
=== Wien === | === Wien === |