Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
→Salzburg
(→Wien) |
|||
Zeile 73: | Zeile 73: | ||
=== Salzburg === | === Salzburg === | ||
In der ''Salzburger Gemeindeordnung'' ist der Begriff der ''Ortschaft'' nicht explizit definiert, dennoch wird im Zusammenhang mit Bürgerbefragungen erklärt, dass sich diese, "wenn sich ihr Gegenstand ausschließlich auf einzelne Teile einer Gemeinde (Ortschaften) bezieht, auch nur für diese durchgeführt werden" können. | In der ''Salzburger Gemeindeordnung'' ist der Begriff der ''Ortschaft'' nicht explizit definiert, dennoch wird in der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit Bürgerbefragungen erklärt, dass sich diese, "wenn sich ihr Gegenstand ausschließlich auf einzelne Teile einer Gemeinde (Ortschaften) bezieht, auch nur für diese durchgeführt werden" können. Der Begriff der Ortschaft wird vielfach in Landesgesetzen wendet. | ||
=== Steiermark === | === Steiermark === |