Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff der Ortschaft war ursprünglich ohne besondere Bedeutung und stand ähnlich wie Ort oder Dorf für eine Siedlung. Mit der Erfassung Bevölkerung für die [[Konskription]] setzte man bei den Siedlungen an und teile diese in [[Numerierungsabschnitt]]e ein<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> und ersetzte damit das bisherige System der Rekrutierung durch die Grundherren.  
Der Begriff der Ortschaft war ursprünglich ohne besondere Bedeutung und stand ähnlich wie Ort oder Dorf für eine Siedlung. Mit der Erfassung Bevölkerung für die [[Konskription]] setzte man bei den Siedlungen an und teile diese in [[Numerierungsabschnitt]]e ein<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> und ersetzte damit das bisherige System der Rekrutierung durch die Grundherren.  


Wenn Ortschaft zugleich auch Katastralgemeinde ist, wird dies in Westösterreich auch ''Fraktion'' genannt.<ref>Vorarlberger Landesarchiv: {{Webarchiv|url=http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc |wayback=20131115165638 |text=Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }} (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref>
Wenn eine Ortschaft zugleich auch eine Katastralgemeinde ist, wird dies in Westösterreich als ''Fraktion'' bezeichnet.<ref>Vorarlberger Landesarchiv: {{Webarchiv|url=http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc |wayback=20131115165638 |text=Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }} (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref>


Als Ordnungsprinzip verwendet werden diese Ortschaften von vielen Organisationen, etwa auch der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) | Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände }} {{Webarchiv|url=http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html |wayback=20101218102045 |text=STAT → Regionales |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }}</ref>
Als Ordnungsprinzip verwendet werden diese Ortschaften von vielen Organisationen, etwa auch der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) | Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände }} {{Webarchiv|url=http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html |wayback=20101218102045 |text=STAT → Regionales |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }}</ref>
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Per 1. Januar 2017 bestanden in Österreich 2100 Gemeinden und 17.229 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).
Per 1. Januar 2017 bestanden in Österreich 2100 Gemeinden und 17.229 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).


Eine (politische) Gemeinde besteht – etwa als [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]], [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] oder als [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – aus einer oder mehreren Ortschaften. Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschaftsebene noch einmal in 23 ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'' bzw. gleichzeitig '''Ortschaften''', und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e).
Eine (politische) Gemeinde, sei es eine [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]], eine [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] oder eine [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – besteht immer aus einer oder mehreren Ortschaften. Dabei variiert das Maß der Untergliederung in Ortschaften sowohl nach den in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschaftsebene noch einmal in 23 ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'' bzw. gleichzeitig '''Ortschaften''', und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e).


Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).
Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).


Es ist gesetzlich geregelt, dass eine Ortschaft immer nur in einer einzigen Gemeinde liegt – wohl können aber geschlossene Siedlungen mit einem Namen (Orte) durch eine Gemeindegrenze geteilt sein. Dann wird der Ort gegebenenfalls als zwei oder mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Genauso kann auch ein Ort innerhalb einer Gemeinde in zwei Ortschaften fallen.
Da die Ortschaft ein Teil einer Gemeinde ist, ergibt sich, dass eine Ortschaft immer nur in einer Gemeinde liegt – wohl können aber geschlossene Siedlungen mit einem Namen (Orte) durch eine Gemeindegrenze geteilt sein. Dann wird der Ort gegebenenfalls als zwei oder mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Genauso kann auch ein Ort innerhalb einer Gemeinde in zwei Ortschaften fallen.
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}}
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}}
=== Abgrenzung ===
Eine Ortschaft umfasst, salopp formuliert, alle Gebäude und Gartenflächen einer Siedlung. Sie ist aber nicht exakt abgegrenzt, da jedes am Rand der Ortschaft neu errichtete Gebäude automatisch Teil der Ortschaft wird und damit die Ortschaft erweitert. Fluren, Riede und Almen sind nicht Teil der Ortschaft. Die enge Beziehung zwischen den Ortschaften und den zugehörigen Freiflächen ist vor allem historisch begründet, weil bei der Bildung eines Ortes auch Flächen gerodet und einem Gehöft zugeordnet wurden.


{{Navigationsleiste Verwaltungsgliederung Österreichs}}
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