Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Ö: Definition laut Fachliteratur
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'''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]].
'''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]].


In [[Österreich]] ist Ortschaft keine Siedlung, sondern eine statistische, postalische und administrative Gliederung unterhalb der [[Gemeinde (Österreich)|Gemeinde]]ebene.
In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs.'' (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 53.</ref>


In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur.
In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur.
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