Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Ö: Definition laut Fachliteratur
(→Geschichte: Wien) |
(Ö: Definition laut Fachliteratur) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
'''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]]. | '''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]]. | ||
In [[Österreich]] ist Ortschaft | In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs.'' (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 53.</ref> | ||
In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur. | In der [[Schweiz]] versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der [[Postleitzahl (Schweiz)|Postleit]]-Struktur. |