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== Herkunft und Familie == | == Herkunft und Familie == | ||
Über Richwins Herkunft und Familienverhältnisse ist nichts Konkretes bekannt. Er gilt als Edelfreier<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als solche galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref>, seine Familie soll aus der Umgebung der Bischöfe von Regensburg stammen.<ref name ="scheibelreiter117">vgl. [[w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', S. 117</ref> | Über Richwins Herkunft und Familienverhältnisse ist nichts Konkretes bekannt. Er gilt als Edelfreier<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als solche galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref>, seine Familie soll aus der Umgebung der Bischöfe von Regensburg stammen.<ref name ="scheibelreiter117">vgl. vgl. [[w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger''. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 117</ref> | ||
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