Ortlieb VIII. von Winkl: Unterschied zwischen den Versionen

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Ortlieb (VIII.) war zweimal verheiratet,
Ortlieb (VIII.) war zweimal verheiratet,
∞ in 1. Ehe mit Margarete († um 1361), einer Tochter von Wulfing (II.) von Gerlos, der er 1351 als [[w:Morgengabe|Morgengabe]] Güter und [[w:Gerechtsame|Gerechtsame]] in der Höhe von 900 Pfund Pfennig verschrieb<ref name ="Marian100"/>;
:∞ in 1. Ehe mit Margarete († um 1361), einer Tochter von Wulfing (II.) von Gerlos, der er 1351 als [[w:Morgengabe|Morgengabe]] Güter und [[w:Gerechtsame|Gerechtsame]] in der Höhe von 900 Pfund Pfennig verschrieb<ref name ="Marian100"/>;
∞ in 2. Ehe (Eheschließung 1363) mit Blanche von Landenberg-Greifensee († 1369) (aus den [[w:Vorderösterreich|Vorderen Landen]]), Tochter des Landmarschalls Hermann (IV.) von Landenberg-Greifensee († 1361) aus dessen Ehe mit [[Diemut von Landenberg|Diemut Piber von Rottenegg]]<ref group="A">Dieses Rottenegg ist heute Teil der Gemeinde [[St. Gotthard im Mühlkreis]].</ref>, die als Witwe mehrere Jahre die Hofmeisterin des Frauenhofstaates von drei [[Habsburger|Herzoginnen von Österreich]] war. Blanche war eine Enkelin des Landrichters [[Hermann von Landenberg]] († 1306). Nach ihrem Tod in der Kirche zu Winkl (heute Teil von [[Kirchberg am Wagram]]) beigesetzt.<ref name ="Marian100"/>
:∞ in 2. Ehe (Eheschließung 1363) mit Blanche von Landenberg-Greifensee († 1369) (aus den [[w:Vorderösterreich|Vorderen Landen]]), Tochter des Landmarschalls Hermann (IV.) von Landenberg-Greifensee († 1361) aus dessen Ehe mit [[Diemut von Landenberg|Diemut Piber von Rottenegg]]<ref group="A">Dieses Rottenegg ist heute Teil der Gemeinde [[St. Gotthard im Mühlkreis]].</ref>, die als Witwe mehrere Jahre die Hofmeisterin des Frauenhofstaates von drei [[Habsburger|Herzoginnen von Österreich]] war. Blanche war eine Enkelin des Landrichters [[Hermann von Landenberg]] († 1306). Nach ihrem Tod in der Kirche zu Winkl (heute Teil von [[Kirchberg am Wagram]]) beigesetzt.<ref name ="Marian100"/>
<br />Nachkommen sind aus keiner seiner beiden Ehen belegt.
<br />Nachkommen sind aus keiner seiner beiden Ehen belegt.


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