Albero VII. von Puchheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Tod seines Bruders Georgs dürfte Albero (VII.) diesem als Hofmeister von Erzherzog Ernst "dem Eisernen" nachgefolgt sein. Letztmals wird er am 11. Dezember 1430 urkundlich genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.<ref name ="Tepperberg66">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 66</ref>
Nach dem Tod seines Bruders Georgs dürfte Albero (VII.) diesem als Hofmeister von Erzherzog Ernst "dem Eisernen" nachgefolgt sein. Letztmals wird er am 11. Dezember 1430 urkundlich genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.<ref name ="Tepperberg66">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 66</ref>
== Besitzverhältnisse ==
Bei einer Verwaltungsteilung ("Mutschierung") der Besitzungen, welche die vier Söhne von Albero von Puchheim geerbt hatten, erhielten Albero (VII.) und sein Bruder Georg zunächst die Herrschaft Heidenreichstein, welche sie ihren älteren Brüdern 1389 zurückgaben, ebenso verzichteten sie noch im selben Jahr für zwei Jahre, auf Teilhabe an den Herrschaften Raabs, Lichtenwörth und Wulfingstein und begnügten sich mit Einkünften aus den Herrschaften [[Litschau]], dem Markt [[Thaya]] und Viendorf (heute Teil von [[Göllersdorf]]). 1391 kam es zu einer Realteilung ("Watschierung"), durch welche Albero (VII.) und sein Bruder Georg die Herrschaft Heidenreichstein, den Markt Thaya, Oberndorf bei Raabs (heute Teil der Gemeinde [[Raabs an der Thaya]]) und die Festung von [[Lichtenwörth]].<ref>vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 69f.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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