Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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===Aus Ruinen entsteht das neue Kaisersteinbruch=== | ===Aus Ruinen entsteht das neue Kaisersteinbruch=== | ||
Am 7. März 1951 beschloss der burgenländische Landtag erneut die Gemeinde Kaisersteinbruch. Josef Wolf schreibt in diesem Zusammenhang ... es wirkte sehr befremdend, dass man die Gemeindeverwaltung zu dieser bedeutsamen Landtagssitzung gar nicht eingeladen hatte. Noch befremdender war es, nach monatelangem Zuwarten von diesem Landtagsbeschluss in keinem [[Gesetzblatt]] zu lesen und die Gemeinde von der burgenländischen Landesregierung nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Erst 1952 wurde das beschlossene Gesetz im Landesgesetzblatt verlautbart. | Am 7. März 1951 beschloss der burgenländische Landtag erneut die Gemeinde Kaisersteinbruch. Josef Wolf schreibt in diesem Zusammenhang ... es wirkte sehr befremdend, dass man die Gemeindeverwaltung zu dieser bedeutsamen Landtagssitzung gar nicht eingeladen hatte. Noch befremdender war es, nach monatelangem Zuwarten von diesem Landtagsbeschluss in keinem [[Gesetzblatt]] zu lesen und die Gemeinde von der burgenländischen Landesregierung nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Erst 1952 wurde das beschlossene Gesetz im Landesgesetzblatt verlautbart. | ||
[[Bild:Florian-Kaiserstein.JPG|thumb|upright|Ehemaliger Orts-Florian, in Notzeiten ''"privatisiert"'']] | |||
Einen großen Verdienst um die Gemeinde Kaisersteinbruch hatte sich der [[Grundbuch]]s-[[Richter]] Dr. Spath dadurch erworben, dass er den Antrag des [[Gauleiter]]s von [[Niederdonau]], die Liegenschaften der aufgelösten Gemeinde Kaisersteinbruch grundbücherlich für das "Deutsche Reich" einzuverleiben, jahrelang liegen ließ und die Erledigung solang hinauszögerte, bis der Krieg zu Ende war und sich die Angelegenheit von selber erledigte. Durch diese mutige Tat ist die Gemeinde Kaisersteinbruch unumschränkte Eigentümerin ihrer Liegenschaften geblieben. So konnte die Gemeinde - trotz großer Widerstände - neu errichtet werden. | Einen großen Verdienst um die Gemeinde Kaisersteinbruch hatte sich der [[Grundbuch]]s-[[Richter]] Dr. Spath dadurch erworben, dass er den Antrag des [[Gauleiter]]s von [[Niederdonau]], die Liegenschaften der aufgelösten Gemeinde Kaisersteinbruch grundbücherlich für das "Deutsche Reich" einzuverleiben, jahrelang liegen ließ und die Erledigung solang hinauszögerte, bis der Krieg zu Ende war und sich die Angelegenheit von selber erledigte. Durch diese mutige Tat ist die Gemeinde Kaisersteinbruch unumschränkte Eigentümerin ihrer Liegenschaften geblieben. So konnte die Gemeinde - trotz großer Widerstände - neu errichtet werden. |