Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 47: | Zeile 47: | ||
</gallery> | </gallery> | ||
Die beiden Siegel von 1801 zeigen auf, dass die Herrschaft statt Kaisersteinbruch die Bezeichnung ''HEILIGENKREUZER STEINBRUCH'' für das Handwerk durchsetzen konnte. | Die beiden Siegel von 1801 zeigen auf, dass die Herrschaft statt Kaisersteinbruch die Bezeichnung ''HEILIGENKREUZER STEINBRUCH'' für das Handwerk durchsetzen konnte. | ||
[[Bild:Heiligenkreuz Schwurhand.JPG|thumb|upright|Schwurhand der Heiligenkreuzer]] | |||
[[Bild:Zunftfahne.JPG|thumb|upright|Zunftfahne von 1650]] | |||
===Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein=== | ===Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein=== | ||
Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Das kaiserliche Privileg der [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz. Denn - diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz. | Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Das kaiserliche Privileg der [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz. Denn - diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz. | ||