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* Wie von der Regierung vor zwei Wochen angekündigt, gilt aufgrund der 3. Corona-Maßnahmenverordnung nun eine 3-G Pflicht am Arbeitsplatz. Anlässlich der Einführung von „3-G“ am Arbeitsplatz sind noch viele Vorbereitungen erforderlich und wichtige rechtliche Fragen offen.<ref>[https://orf.at/stories/3234319/ „3-G“ am Arbeitsplatz - Vorbereitungen und offene Fragen], Webseite: orf.at vom 27. Oktober 2021.</ref> Noch bevor diese Regelung in Kraft tritt, wird jedoch schon eine Verschärfung auf „2,5-G“ am Arbeitsplatz, das bedeutet nur mehr PCR Tests angekündigt.<ref>[https://orf.at/stories/3234725/ „2,5“ kommt auch am Arbeitsplatz] auf ORF vom 30. Oktober 2021 abgerufen am 31. Oktober 2021</ref> | * Wie von der Regierung vor zwei Wochen angekündigt, gilt aufgrund der 3. Corona-Maßnahmenverordnung nun eine 3-G Pflicht am Arbeitsplatz. Anlässlich der Einführung von „3-G“ am Arbeitsplatz sind noch viele Vorbereitungen erforderlich und wichtige rechtliche Fragen offen.<ref>[https://orf.at/stories/3234319/ „3-G“ am Arbeitsplatz - Vorbereitungen und offene Fragen], Webseite: orf.at vom 27. Oktober 2021.</ref> Noch bevor diese Regelung in Kraft tritt, wird jedoch schon eine Verschärfung auf „2,5-G“ am Arbeitsplatz, das bedeutet nur mehr PCR Tests angekündigt.<ref>[https://orf.at/stories/3234725/ „2,5“ kommt auch am Arbeitsplatz] auf ORF vom 30. Oktober 2021 abgerufen am 31. Oktober 2021</ref> | ||
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* Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, über einen Antrag auf Aufhebung der § 1, § 5 Abs. 1 Z 1 und § 5 Abs. 6 Z 2 der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu entscheiden (V 47/2021-7). Dies ist nach Artikel 139 Abs. 1 Z 3 B-VG möglich, wenn der Verfassungsgerichtshof der Ansicht ist, dass ein solcher Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.<ref name=PresseVfGH /><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss_V_47_2021_vom_30._November_2021.pdf Beschluss V 47/2021-7], Webseite: vfgh.gv.at vom 30. November 2021.</ref> | * Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, über einen Antrag auf Aufhebung der § 1, § 5 Abs. 1 Z 1 und § 5 Abs. 6 Z 2 der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu entscheiden (V 47/2021-7). Dies ist nach Artikel 139 Abs. 1 Z 3 B-VG möglich, wenn der Verfassungsgerichtshof der Ansicht ist, dass ein solcher Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.<ref name=PresseVfGH /><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss_V_47_2021_vom_30._November_2021.pdf Beschluss V 47/2021-7], Webseite: vfgh.gv.at vom 30. November 2021.</ref> | ||
* Bis heute wurden in Deutschland in der Nebenwirkungsdatenbank des Paul-Ehrlich-Instituts insgesamt 196.974 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach COVID-19-Impfung in Deutschland registriert. Davon entfielen rund 58 % (113.792 Meldungen) auf den Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoff und rund 24 % (46.325 Meldungen) auf den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca.<ref>[https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021], Webseite: pei.de vom 23. Dezember 2021, S. 8.</ref> Bei den gemeldeten 196.974 Fällen kam es schlussendlich zu rund 1330 Todesfällen und bei 54.660 Menschen zu bleibenden Schäden. Bei 83.773 (42,53 %) der untersuchten Fälle konnte (noch) nicht festgestellt werden, welche Impfschäden bleiben werden.<ref>[https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021], Webseite: pei.de vom 23. Dezember 2021, S. 9.</ref> | * Bis heute wurden in Deutschland in der Nebenwirkungsdatenbank des Paul-Ehrlich-Instituts insgesamt 196.974 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach COVID-19-Impfung in Deutschland registriert. Davon entfielen rund 58 % (113.792 Meldungen) auf den Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoff und rund 24 % (46.325 Meldungen) auf den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca.<ref>[https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021], Webseite: pei.de vom 23. Dezember 2021, S. 8.</ref> Bei den gemeldeten 196.974 Fällen kam es schlussendlich zu rund 1330 Todesfällen und bei 54.660 Menschen zu bleibenden Schäden. Bei 83.773 (42,53 %) der untersuchten Fälle konnte (noch) nicht festgestellt werden, welche Impfschäden bleiben werden.<ref>[https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021], Webseite: pei.de vom 23. Dezember 2021, S. 9.</ref> | ||
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{{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}} | {{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}} | ||
[[Kategorie:COVID-19-Pandemie 2020]] | [[Kategorie:COVID-19-Pandemie 2020]] | ||
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