Tierschutzombudsstelle Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gesetzliche Grundlage ==
== Gesetzliche Grundlage ==
Am 1. Januar 2005 ist das [[Tierschutzrecht|Bundesgesetz über den Schutz der Tiere]] (Tierschutzgesetz – TSchG) in Kraft getreten. Ein zentraler Punkt dieses neuen Gesetzes ist die Einstellung einer Tierschutzombudsperson in jedem Bundesland. Die Aufgaben und Befugnisse der Tierschutzombudspersonen sind in § 41 TSchG geregelt. Weitere Aufgaben können in [[Landesrecht|landesrechtlichen Bestimmungen]] geregelt sein.
Am 1. Jänner 2005 ist das [[Tierschutzrecht|Bundesgesetz über den Schutz der Tiere]] (Tierschutzgesetz – TSchG) in Kraft getreten. Ein zentraler Punkt dieses neuen Gesetzes ist die Einstellung einer Tierschutzombudsperson in jedem Bundesland. Die Aufgaben und Befugnisse der Tierschutzombudspersonen sind in § 41 TSchG geregelt. Weitere Aufgaben können in [[Landesrecht|landesrechtlichen Bestimmungen]] geregelt sein.


== Geschichte ==
== Geschichte ==