Abschnittsfeuerwehrkommando Mödling: Unterschied zwischen den Versionen

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Da der politische [[Bezirk Mödling]] ab 1954 nur aus einem [[w:Gerichtsbezirk|Gerichtsbezirk]] bestand (1897-1938 gehörte auch der [[w:Gerichtsbezirk Ebreichsdorf|Gerichtsbezirk Ebreichsdorf]] zum Bezirk Mödling) und die Bezirksfeuerwehrverbände bis 1970 auf Basis der Gerichtsbezirke gebildet waren, gab es in Mödling den kuriosen Fall, dass bei Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes Anfang 1970 der Bezirk Mödling nur aus einem Abschnitt bestand, dessen Grenzen mit jenen des Bezirks identisch waren.
Da der politische [[Bezirk Mödling]] ab 1954 nur aus einem [[w:Gerichtsbezirk|Gerichtsbezirk]] bestand (1897-1938 gehörte auch der [[w:Gerichtsbezirk Ebreichsdorf|Gerichtsbezirk Ebreichsdorf]] zum Bezirk Mödling) und die Bezirksfeuerwehrverbände bis 1970 auf Basis der Gerichtsbezirke gebildet waren, gab es in Mödling den kuriosen Fall, dass bei Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes Anfang 1970 der Bezirk Mödling nur aus einem Abschnitt bestand, dessen Grenzen mit jenen des Bezirks identisch waren.


Die acht (Wahl- und Inspektions-) Abschnitte des [[Bezirksfeuerwehrverbandes Mödling]] (letztmals geändert 1968) wurden in die neuen Unterabschnitte überführt. Das hatte zur Folge, dass die acht Unterabschnittsfeuerwehrkommandanten zunächst den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter wählten, diese beiden dann den Bezirksfeuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben – Feuerwehren einer Gemeinde mussten in einem Unterabschnitt sein – trat mit 1. Jänner 1976 dann eine leicht adaptierte Einteilung der Unterabschnitte in Kraft.
Die acht (Wahl- und Inspektions-) Abschnitte des [[Bezirksfeuerwehrverband Mödling|Bezirksfeuerwehrverbandes Mödling]] (letztmals geändert 1968) wurden in die neuen Unterabschnitte überführt. Das hatte zur Folge, dass die acht Unterabschnittsfeuerwehrkommandanten zunächst den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter wählten, diese beiden dann den Bezirksfeuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben – Feuerwehren einer Gemeinde mussten in einem Unterabschnitt sein – trat mit 1. Jänner 1976 dann eine leicht adaptierte Einteilung der Unterabschnitte in Kraft.


Ende 1976 überschritt die Stadt [[Mödling]] die 20.000-Einwohnergrenze, wodurch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein eigener Feuerwehrabschnitt zu bilden war (und ist). Dies nahm der NÖ Landesfeuerwehrrat am 12. Jänner 1977 zur Kenntnis und am 15.März 1977 kam es zur ersten Wahl eines [[Abschnittsfeuerwehrkommando Mödling-Stadt|Abschnittsfeuerwehrkommandos Mödling-Stadt]]. Von da an gab es im Bezirk Mödling zwei Abschnitte: [[Abschnittsfeuerwehrkommando Mödling-Land|Mödling Land]] sowie Mödling-Stadt.
Ende 1976 überschritt die Stadt [[Mödling]] die 20.000-Einwohnergrenze, wodurch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein eigener Feuerwehrabschnitt zu bilden war (und ist). Dies nahm der NÖ Landesfeuerwehrrat am 12. Jänner 1977 zur Kenntnis und am 15.März 1977 kam es zur ersten Wahl eines [[Abschnittsfeuerwehrkommando Mödling-Stadt|Abschnittsfeuerwehrkommandos Mödling-Stadt]]. Von da an gab es im Bezirk Mödling zwei Abschnitte: [[Abschnittsfeuerwehrkommando Mödling-Land|Mödling Land]] sowie Mödling-Stadt.
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