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Michael Jaufner taucht erstmals 1418 als Zeuge in einer Urkunde des Stiftes Stams auf, in dessen Urkunden er auch später oft genannt wird.<ref name ="Wallnöfer280/> Seit seiner ersten Nennung ist er dort stets in überörtliche Rechtsangelegenheiten eingebunden. Er gehörte zu den Entscheidungsträger der Gerichtsebene und ist auch als Siegler, Schiedsrichter und Rechtsprecher nachgewiesen. 1429 war er Richter zu [[w:Burg St. Petersberg|St. Petersberg]] (heute Teil der Gemeinde Silz).<ref name ="Wallnöfer281/> In diesen Funktionen agierte er auch einige Male gemeinsam mit [[Matheis Hochhuber]], so 1442 in einer Rechtssache um Holz- und Weiderechte, in die mehrere Orte im südlichen Tirol verstrickt waren, und 1448 in einer Rechtsangelegenheit, die das [[Stift Stams]] betraf. In der Urkunde dazu sind beide bei den "Urteilern" an der ersten Stelle gereiht. Mit Matheis Hochhuber und [[Hans Protmann]] war er Teil einer Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte. 1452 war er Zeuge bei einem Gerichtstag zu Silz über Wasserrechte, 1455 der erste gereihte Zeuge in einem Gerichtsverfahren unter Friedrich von Eben in [[Oetz]], das ein Durchfahrtsrecht für Ulrich von Freundsberg betraf. 1456 war er Zeuge und Rechtsprecher für eine Angelegenheit des Klosters [[w:Fraueninsel#Geschichte des Klosters|Frauenchiemsee]]. Im selben Jahr ist er gemeinsam mit [[Oswald Schneider]] als Rechtsprecher in einer Auseinandersetzung des Stifes Stams um die Rechte an einem Hof im Ötztal belegt. 1465 ist er letztmals genannt, wieder als Rechtssprecher in einem Streit zwischen der "Nachbarschaft Ötztal" mit Hans Öham von Staudach, der damals im Ötztal als Kämmerer des Klosters Frauenchiemsee fungierte. Wenig später wurde er als Rechtssprecher von Oswald Schneider abgelöst, möglicherweise aufgrund seines Todes.<ref name ="Wallnöfer282/> | Michael Jaufner taucht erstmals 1418 als Zeuge in einer Urkunde des Stiftes Stams auf, in dessen Urkunden er auch später oft genannt wird.<ref name ="Wallnöfer280/> Seit seiner ersten Nennung ist er dort stets in überörtliche Rechtsangelegenheiten eingebunden. Er gehörte zu den Entscheidungsträger der Gerichtsebene und ist auch als Siegler, Schiedsrichter und Rechtsprecher nachgewiesen. 1429 war er Richter zu [[w:Burg St. Petersberg|St. Petersberg]] (heute Teil der Gemeinde Silz).<ref name ="Wallnöfer281/> In diesen Funktionen agierte er auch einige Male gemeinsam mit [[Matheis Hochhuber]], so 1442 in einer Rechtssache um Holz- und Weiderechte, in die mehrere Orte im südlichen Tirol verstrickt waren, und 1448 in einer Rechtsangelegenheit, die das [[Stift Stams]] betraf. In der Urkunde dazu sind beide bei den "Urteilern" an der ersten Stelle gereiht. Mit Matheis Hochhuber und [[Hans Protmann]] war er Teil einer Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte. 1452 war er Zeuge bei einem Gerichtstag zu Silz über Wasserrechte, 1455 der erste gereihte Zeuge in einem Gerichtsverfahren unter Friedrich von Eben in [[Oetz]], das ein Durchfahrtsrecht für Ulrich von [[Freundsberg (Adelsfamilie)|Freundsberg]] betraf. 1456 war er Zeuge und Rechtsprecher für eine Angelegenheit des Klosters [[w:Fraueninsel#Geschichte des Klosters|Frauenchiemsee]]. Im selben Jahr ist er gemeinsam mit [[Oswald Schneider]] als Rechtsprecher in einer Auseinandersetzung des Stifes Stams um die Rechte an einem Hof im Ötztal belegt. 1465 ist er letztmals genannt, wieder als Rechtssprecher in einem Streit zwischen der "Nachbarschaft Ötztal" mit Hans Öham von Staudach, der damals im Ötztal als Kämmerer des Klosters Frauenchiemsee fungierte. Wenig später wurde er als Rechtssprecher von Oswald Schneider abgelöst, möglicherweise aufgrund seines Todes.<ref name ="Wallnöfer282/> | ||
Obwohl ein Grundbesitz in und bei Silz für Michael Jaufner nicht belegt ist, dürfte er doch mit dem urkundlich belegten Michael von Silz ident sein, der am 16. November 1444 als Vertreter der Gerichte, gemeinsam mit Christoph Hasler, für jene Gesandtschaft vorgesehen war, welche zu König Friedrich III. nach [[Salzburg]] geschickt werden sollte. Gemeinsam mit diesem sowie [[Matheis Hochhuber]], [[Benedikt Stollprock]], Niklas Palüger und Heinrich Petertschin wurde er am 3. Jänner, vermutlich im Jahr 1445, von Vogt [[Ulrich von Matsch]] (dem Älteren) und dem (geschworenen) Rat zu Meran für die Verhandlungen mit dem König bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer280/> | Obwohl ein Grundbesitz in und bei Silz für Michael Jaufner nicht belegt ist, dürfte er doch mit dem urkundlich belegten Michael von Silz ident sein, der am 16. November 1444 als Vertreter der Gerichte, gemeinsam mit Christoph Hasler, für jene Gesandtschaft vorgesehen war, welche zu König Friedrich III. nach [[Salzburg]] geschickt werden sollte. Gemeinsam mit diesem sowie [[Matheis Hochhuber]], [[Benedikt Stollprock]], Niklas Palüger und Heinrich Petertschin wurde er am 3. Jänner, vermutlich im Jahr 1445, von Vogt [[Ulrich von Matsch]] (dem Älteren) und dem (geschworenen) Rat zu Meran für die Verhandlungen mit dem König bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer280/> |
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