Ulrich III. (Kärnten): Unterschied zwischen den Versionen

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Ulrich (III.) kam  1234 an den Hof des böhmischen Königs Wenzels I. und wurde von ihm mit dem mährischen Teilfürstentum Lundenburg belehnt. 1246 zog er für Wenzel I. in den Krieg gegen Herzog Friedrich II. "''den Streitbaren''". Er erlitt aber eine verheerende Niederlage und geriet in die Gefangenschaft des Herzogs. Nachdem er wieder freigekommen war, heiratete er nach dem Tod des Herzogs, vermutlich auf Initiative seines Vaters, dessen geschiedene Ehefrau Agnes. Er gelangte in den Besitz jener Herrschaften auf der Krain, welche durch sie bereits in den Besitz von Herzog Friedrich gelangt waren, und führte wie dieser vor ihm nun den Titel eines Herrn von Krain ("''dominus Carniole''") und später auch der "Windischen Mark". Außerdem verwendete er, im Unterschied zu seinem Vater als Wappen nicht mehr den "Panther", sondern einen in Gold und Rot gespaltenen Schild mit drei schreitenden schwarzen Löwen auf der rechten und dem Bindenschild auf der linken Seite. Sein neues Kärntner Wappen, das heute noch das Wappen des Bundeslandes Kärnten ist,  fasste er den Bindenschild des Herzogtums Österreich mit dem Löwenwappen der Herzöge von Mödling, einer Nebenlinie der Babenberger zusammen. Mit diesem Wappen dürfte er seinen Anspruch auf das Erbe der [[Babenberger]] symbolisch geltend gemacht haben. Nach dem Tod seines Vaters, der Ulrich bereits in seinen letzten Lebensjahren die Herrschaft über das [[Herzogtum Kärnten]] anvertraut hatte, fügte er diesem Wappen noch österreichischen Pfauenstoß als Helmzier hinzu.<ref name ="Österr.Geschichte340">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 340</ref> In diesem Zusammenhang ist wohl auch seine zweite Eheschließung mit der Großnichte von Herzog Friedrich "''dem Streitbaren''" zu sehen.
Ulrich (III.) kam  1234 an den Hof des böhmischen Königs Wenzels I. und wurde von ihm mit dem mährischen Teilfürstentum Lundenburg belehnt. 1246 zog er für Wenzel I. in den Krieg gegen Herzog Friedrich II. "''den Streitbaren''". Er erlitt aber eine verheerende Niederlage und geriet in die Gefangenschaft des Herzogs. Nachdem er wieder freigekommen war, heiratete er nach dem Tod des Herzogs, vermutlich auf Initiative seines Vaters, dessen geschiedene Ehefrau Agnes. Er gelangte in den Besitz jener Herrschaften auf der Krain, welche durch sie bereits in den Besitz von Herzog Friedrich gelangt waren, und führte wie dieser vor ihm nun den Titel eines Herrn von Krain ("''dominus Carniole''") und später auch der "Windischen Mark". Außerdem verwendete er, im Unterschied zu seinem Vater als Wappen nicht mehr den "Panther", sondern einen in Gold und Rot gespaltenen Schild mit drei schreitenden schwarzen Löwen auf der rechten und dem Bindenschild auf der linken Seite. Sein neues Kärntner Wappen, das heute noch das Wappen des Bundeslandes Kärnten ist,  fasste er den Bindenschild des Herzogtums Österreich mit dem Löwenwappen der Herzöge von Mödling, einer Nebenlinie der Babenberger zusammen. Mit diesem Wappen dürfte er seinen Anspruch auf das Erbe der [[Babenberger]] symbolisch geltend gemacht haben. Nach dem Tod seines Vaters, der Ulrich bereits in seinen letzten Lebensjahren die Herrschaft über das [[Herzogtum Kärnten]] anvertraut hatte, fügte er diesem Wappen noch österreichischen Pfauenstoß als Helmzier hinzu.<ref name ="Österr.Geschichte340">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 340</ref> In diesem Zusammenhang ist wohl auch seine zweite Eheschließung mit der Großnichte von Herzog Friedrich "''dem Streitbaren''" zu sehen.


In seinen letzten Lebensjahren überließ Ulrichs Vater Bernhard die Regierungsgeschäfte weitgehend seinem Sohn. Nach Bernhards Tod schloss Ulrich mit seinem Bruder Philipp einen Vertrag, indem sie die Eigengüter ihrer Familie aufteilten.<ref name ="Österr.Geschichte341">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 341</ref> Ein Diplom des "römischen" Königs [[w:Wilhelm von Holland|Wilhelm von Holland]] († 1256) aus dem Jahr 1249, welches den Brüdern die gemeinsame Belehnung mit dem Herzogtum nach dem Tod ihres Vaters und Philipp die Nachfolge nach dem Tod seines Bruders, selbst wenn er inzwischen zum Erzbischof von Salzburg geweiht worden war, zusicherte, gilt heute als Fälschung. Philipp dürfte sie seinem Bruder Ulrich (III.) um 1267 übermittelt haben, der sie zunächst für echt hielt und sich daraufhin zu einer weiteren Teilung bereit erklärte.<ref name ="Österr.Geschichte342"/> 1268 schloss er jedoch mit dem Böhmenkönig Ottokar das "Podebrader Vermächtnis" und setzte diesen als Erbe aller seiner Länder, Eigengüter und Lehen ein. Etwa um diese Zeit schenkte Herzog Ulrich (III.) dem [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] zur Wiedergutmachung von Schäden, die diesem von ihm und seinen Bruder Philipp zugefügt worden waren, die Stadt [[Sankt Veit an der Glan|St. Veit an der Glan]], den Markt und die Burg von [[Klagenfurt]] und die Burg in [[St. Georgen im Jauntal]] und wurde daraufhin mit allem durch das Erzstift belehnt. Diese Verfügung hatte 1270 einen Konflikt zwischen König Ottokar und dem Erzbischof Friedrich (II.) von Salzburg zur Folge, als dieser König Ottokar die Belehnung verweigerte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 342f.</ref>  Nach Ulrichs Tod behauptete sich König Ottokar zunächst und entschädigte Ulrichs Bruder Philipp, indem er 1269 dessen Wahl zum Patriarchen von Aquileia durchsetzte. Dieser führte zwar 1269-1271 Krieg mit König Ottokar, musste sich ihm aber 1272 unterwerfen und wurde daraufhin mit einigen Titeln abgefunden.<ref name ="Österr.Geschichte343">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 343</ref>
In seinen letzten Lebensjahren überließ Ulrichs Vater Bernhard die Regierungsgeschäfte weitgehend seinem Sohn. Nach Bernhards Tod schloss Ulrich mit seinem Bruder Philipp einen Vertrag, indem sie die Eigengüter ihrer Familie aufteilten.<ref name ="Österr.Geschichte341">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 341</ref> Ein Diplom des "römischen" Königs [[w:Wilhelm von Holland|Wilhelm von Holland]] († 1256) aus dem Jahr 1249, welches den Brüdern die gemeinsame Belehnung mit dem Herzogtum nach dem Tod ihres Vaters und Philipp die Nachfolge nach dem Tod seines Bruders, selbst wenn er inzwischen zum Erzbischof von Salzburg geweiht worden war, zusicherte, gilt heute als Fälschung. Philipp dürfte sie seinem Bruder Ulrich (III.) um 1267 übermittelt haben, der sie zunächst für echt hielt und sich daraufhin zu einer weiteren Teilung bereit erklärte.<ref name ="Österr.Geschichte342"/> 1268 schloss er jedoch mit dem Böhmenkönig Ottokar das "Podebrader Vermächtnis" und setzte diesen als Erbe aller seiner Länder, Eigengüter und Lehen ein. Etwa um diese Zeit schenkte Herzog Ulrich (III.) dem [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] zur Wiedergutmachung von Schäden, die diesem von ihm und seinen Bruder Philipp zugefügt worden waren, die Stadt [[Sankt Veit an der Glan|St. Veit an der Glan]], den Markt und die Burg von [[Klagenfurt]] und die Burg in [[Sankt Georgen im Jauntal|St. Georgen im Jauntal]] und wurde daraufhin mit allem durch das Erzstift belehnt. Diese Verfügung hatte 1270 einen Konflikt zwischen König Ottokar und dem Erzbischof Friedrich (II.) von Salzburg zur Folge, als dieser König Ottokar die Belehnung verweigerte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 342f.</ref>  Nach Ulrichs Tod behauptete sich König Ottokar zunächst und entschädigte Ulrichs Bruder Philipp, indem er 1269 dessen Wahl zum Patriarchen von Aquileia durchsetzte. Dieser führte zwar 1269-1271 Krieg mit König Ottokar, musste sich ihm aber 1272 unterwerfen und wurde daraufhin mit einigen Titeln abgefunden.<ref name ="Österr.Geschichte343">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 343</ref>


Während seiner längeren Abwesenheit im Herzogtum Kärnten im Jahr 1263 verfügte Herzog Ulrich (III.), dass sein persönlicher Vertrauter, der steirische Ministeriale [[Siegfried von Mahrenberg]] († um 1271) als seine Vertretung die Regierungsgeschäfte in seinem Herzogtum führen sollte. Diese herzogliche Entscheidung wird als erster Beleg für das Entstehen einer Kärntner Landeshauptmannschaft gedeutet.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 336f.</ref> Die tatsächliche Einsetzung von Landeshauptleuten ist jedoch erst unter dem [[w:Königreich Böhmen|böhmischen König]] [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] († 1278) belegt.
Während seiner längeren Abwesenheit im Herzogtum Kärnten im Jahr 1263 verfügte Herzog Ulrich (III.), dass sein persönlicher Vertrauter, der steirische Ministeriale [[Siegfried von Mahrenberg]] († um 1271) als seine Vertretung die Regierungsgeschäfte in seinem Herzogtum führen sollte. Diese herzogliche Entscheidung wird als erster Beleg für das Entstehen einer Kärntner Landeshauptmannschaft gedeutet.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 336f.</ref> Die tatsächliche Einsetzung von Landeshauptleuten ist jedoch erst unter dem [[w:Königreich Böhmen|böhmischen König]] [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] († 1278) belegt.
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