48.827
Bearbeitungen
K (→Herkunft und Familie: erg) |
|||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Richer von [[Eferding]], Sohn des gleichnamigen Ministerialen Richer, entstammte einer Ministerialenfamilie<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>, die von Anfang an zu den Gefolgsleutem der späteren Markgrafen von [[Herzogtum Steier|Steier]] gehörte. Er war der Bruder von [[Gundaker von Steyr|Gundaker (I.) von Steyr]]. Verheiratet war Richer von Eferding mit einer Tochter von [[Hartnid von Ort]] († nach 1142). Durch seine Ehe gelangte er in den Besitz der Riegersburg (heute Teil der im Bundesland Steiermark gelegenen [[Riegersburg|gleichnamigen Gemeinde]]), nach welcher sich er und seine Söhne dann benannten.<ref name ="Österr.Geschichte284">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 284</ref> | Richer von [[Eferding]], Sohn des gleichnamigen Ministerialen Richer, entstammte einer Ministerialenfamilie<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>, die von Anfang an zu den Gefolgsleutem der späteren Markgrafen von [[Herzogtum Steier|Steier]] gehörte. Er war der Bruder von [[Gundaker von Steyr|Gundaker (I.) von Steyr]]. Verheiratet war Richer von Eferding mit einer Tochter von [[Hartnid von Ort]] († nach 1142). Durch seine Ehe gelangte er in den Besitz der Riegersburg (heute Teil der im Bundesland Steiermark gelegenen [[Riegersburg|gleichnamigen Gemeinde]]), nach welcher sich er und seine Söhne dann benannten.<ref name ="Österr.Geschichte284">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 284</ref> | ||
Die genaue Herkunft von Richer von Eferding und seinen Bruder Gundaker von Steyr ist bisher nicht eindeutig geklärt. In der neueren Forschung wird eine Abstammung von den edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Vögten von Brixen angenommen.<ref name ="Raidl26">vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002. S. 26</ref> | Die genaue Herkunft von Richer von Eferding und seinen Bruder Gundaker von Steyr ist bisher nicht eindeutig geklärt. In der neueren Forschung wird eine Abstammung von den edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Vögten von [[w:Bressanone|Brixen]] angenommen.<ref name ="Raidl26">vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002. S. 26</ref> | ||
== Leben == | == Leben == |
Bearbeitungen