Blickpunkte: Unterschied zwischen den Versionen
Einfügung Österreichischer Presserat und Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit
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== Redaktion == | == Redaktion == | ||
Die Redaktion besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern. Hierzu zählen neben dem Herausgeber die Chefredakteurin, die Chefin vom Dienst, Redakteure, Grafiker und Lektoren, die zusammen sämtliche Redaktionsdienste erledigen. Die Mitglieder der Redaktion sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins ''SiM (Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug)''. Durch ihre redaktionelle Tätigkeit leisten sie einen Beitrag zur Stärkung der Informations- und Überzeugungsarbeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Maßnahmenvollzug gem. § 21 Abs. 1 und 2 StGB. Im Unterschied zu anderen österreichischen Printmedien, wie beispielsweise Tageszeitungen, werden die Redakteur*innen nicht nach Ressorts oder Geschäftsbereichen eingeteilt. Die Redaktion der Blickpunkte (Stand: Dezember 2020):<ref>{{Internetquelle |url=https://www.blickpunkte.co/ |titel=Blickpunkte |hrsg=Markus Drechsler |datum=2021 |abruf=2021-01-01 }}</ref> | Die Redaktion ist dem [https://www.presserat.at/show_content.php?hid=2 Ehrenkodex] des [[Österreichischer Presserat|Österreichischen Presserats]] verpflichtet und hat dessen Schiedsgerichtsbarkeit im Beschwerdeverfahren anerkannt.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.blickpunkte.co/impressum/ |titel=Blickpunkte Impressum |werk= |hrsg= |datum= |abruf=08.02.2021 |sprache=dt}}</ref> Die Redaktion besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern. Hierzu zählen neben dem Herausgeber die Chefredakteurin, die Chefin vom Dienst, Redakteure, Grafiker und Lektoren, die zusammen sämtliche Redaktionsdienste erledigen. Die Mitglieder der Redaktion sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins ''SiM (Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug)''. Durch ihre redaktionelle Tätigkeit leisten sie einen Beitrag zur Stärkung der Informations- und Überzeugungsarbeit im Zusammenhang mit dem österreichischen Maßnahmenvollzug gem. § 21 Abs. 1 und 2 StGB. Im Unterschied zu anderen österreichischen Printmedien, wie beispielsweise Tageszeitungen, werden die Redakteur*innen nicht nach Ressorts oder Geschäftsbereichen eingeteilt. Die Redaktion der Blickpunkte (Stand: Dezember 2020):<ref>{{Internetquelle |url=https://www.blickpunkte.co/ |titel=Blickpunkte |hrsg=Markus Drechsler |datum=2021 |abruf=2021-01-01 }}</ref> | ||
* Herausgeber: Markus Drechsler | * Herausgeber: Markus Drechsler | ||
* Chefredaktion: Anna Karrer | * Chefredaktion: Anna Karrer |