Gertrud von Österreich und Steier: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Herzogin ==
== Die Herzogin ==
Nach dem Tod von Herzog Friedrich dem Steitbaren beanspruchte Gertrud von Österreich, die den Titel "''Ducissa Austrie et Stirie''" führte, gestützt auf das [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]], die Herrschaft über die Herzogtümer Österreich und Steier. Obwohl der Kaiser ihre Ansprüche ignorierte, konnte sie sich zunächst mit Einschränkungen durchsetzen, da sie von päpstlicher Seite unterstützt wurde. 1248 erklärte sie [[w:Innozenz IV.|Papst Innozenz IV.]] für erbberechtigt.<ref name ="gedaechtnis"/> An ihrem Hof dürfte der Notar Otto von [[Mödling]] 1249/50 jene Abschrift des [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]] angefertigt haben, die sich in einer "Klosterneuburger Handschrift" erhalten hat und in der neueren Forschung als gültige Edition des angeblich ursprünglichen Textes, der nicht erhalten ist, gilt.<ref name ="Lohrmann26">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1. S. 26</ref> Nach ihrer zweiten Eheschließung konnte sich Gertrud mit Hilfe der vorländischen Kontigente, über die ihr Ehemann zunächst verfügte, zunächst im [[Industrieviertel|Viertel unter dem Wienerwald]] behaupten. Sie erreichte außerdem, dass der von Kaiser Friedrich II. als Landesverweser eingesetzte Graf [[Otto von Eberstein]] im Sommer 1248 als solcher resignierte. Gegen einen weiteren Versuch des Kaisers, nun einen Wittelsbacher als seinen Statthalter im Herzogtum Österreich einzusetzen, leistete der Adel im "oberen Österreich" erbitterten Widerstand. Allerdings fanden Gertrud und ihr neuer Ehemann Hermann ebenfalls nur wenige verlässliche Parteigänger, die ihre Ansprüche tatsächlich unterstützten. Zu diesen gehörten der Landrichter [[Heinrich von Haßbach|Heinrich Schenk von Haßbach]] und die Brüder Preußl, die bereits verlässliche Gefolgsleute ihres Onkels Friedrich gewesen waren. Diesem verdankten sie im Wesentlichen auch ihren Aufstieg in die Führungshierarchie. Heinrich von Haßbach wechselte allerdings schon wenige Jahre später auf die Seite von König Ottokar.<ref >vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel - Österreichs Werden''. In: [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1,  S. 255 und S. 257</ref> Ein weiterer Teil des Adels, so zum Beispiel die Grafen [[Konrad III. von Plain|Konrad (III.)]] († 1260) und [[Otto II. von Plain|Otto (II.)]] († 1260) von Plain und Hardegg oder [[Heinrich I. von Liechtenstein|Heinrich (I.) von Liechtenstein]] blieben zunächst neutral, ließen sich aber diese Haltung entsprechend honorieren.<ref>vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel - Österreichs Werden''. In: [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1,  S. 255f.</ref> Nach dem Tod ihres Ehemannes Hermann versuchte Gertrud ihre Stellung in den Herzogtümern mit Hilfe des [[w:Bela IV. (Ungarn)|ungarischen Königs]] zu behaupten und schloss daher eine weitere Ehe mit einem seiner Verwandten, Roman von Halicz.<ref name ="neukam237"/>
Nach dem Tod von Herzog Friedrich dem Steitbaren beanspruchte Gertrud von Österreich, die den Titel "''Ducissa Austrie et Stirie''" führte, gestützt auf das [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]], die Herrschaft über die Herzogtümer Österreich und Steier. Obwohl der Kaiser ihre Ansprüche ignorierte, konnte sie sich zunächst mit Einschränkungen durchsetzen, da sie von päpstlicher Seite unterstützt wurde. 1248 erklärte sie [[w:Innozenz IV.|Papst Innozenz IV.]] für erbberechtigt.<ref name ="gedaechtnis"/> An ihrem Hof dürfte der Notar Otto von [[Mödling]] 1249/50 jene Abschrift des [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]] angefertigt haben, die sich in einer "Klosterneuburger Handschrift" erhalten hat und in der neueren Forschung als gültige Edition des angeblich ursprünglichen Textes, der nicht erhalten ist, gilt.<ref name ="Lohrmann26">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1. S. 26</ref> Nach ihrer zweiten Eheschließung konnte sich Gertrud mit Hilfe der vorländischen Kontigente, über die ihr Ehemann zunächst verfügte, zunächst im [[Industrieviertel|Viertel unter dem Wienerwald]] behaupten. Sie erreichte außerdem, dass der von Kaiser Friedrich II. als Landesverweser eingesetzte Graf [[Otto von Eberstein]] im Sommer 1248 als solcher resignierte. Gegen einen weiteren Versuch des Kaisers, nun einen Wittelsbacher als seinen Statthalter im Herzogtum Österreich einzusetzen, leistete der Adel im "oberen Österreich" erbitterten Widerstand. Allerdings fanden Gertrud und ihr neuer Ehemann Hermann ebenfalls nur wenige verlässliche Parteigänger, die ihre Ansprüche tatsächlich unterstützten. Zu diesen gehörten der Landrichter [[Heinrich von Haßbach|Heinrich Schenk von Haßbach]] und die Brüder Preußl, die bereits verlässliche Gefolgsleute ihres Onkels Friedrich gewesen waren. Diesem verdankten sie im Wesentlichen auch ihren Aufstieg in die Führungshierarchie. Heinrich von Haßbach wechselte allerdings schon wenige Jahre später auf die Seite von König Ottokar.<ref >vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel - Österreichs Werden''. In: [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1,  S. 255 und S. 257</ref> Ein weiterer Teil des Adels, so zum Beispiel die Grafen [[Konrad III. von Plain|Konrad (III.)]] († 1260) und [[Otto II. von Plain|Otto (II.)]] († 1260) von Plain und Hardegg oder [[Heinrich I. von Liechtenstein|Heinrich (I.) von Liechtenstein]] blieben zunächst neutral, ließen sich aber diese Haltung entsprechend honorieren.<ref>vgl. [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]]: ''Landesfürst und Adel - Österreichs Werden''. In: [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1,  S. 255f.</ref> Nach dem Tod ihres Ehemannes Hermann versuchte Gertrud ihre Stellung in den Herzogtümern mit Hilfe des ungarischen Königs zu behaupten und schloss daher eine weitere Ehe mit einem seiner Verwandten, Roman von Halicz.<ref name ="neukam237"/>


== Die Vertriebene ==
== Die Vertriebene ==
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