Johann Krasny: Unterschied zwischen den Versionen

K
Zeile 18: Zeile 18:
== Oberzechmeister des Kaisersteinbrucher Steinmetzhandwerkes 1853 ==
== Oberzechmeister des Kaisersteinbrucher Steinmetzhandwerkes 1853 ==
[[Datei:Lehrbrief.jpg|miniatur|250px|Lehrbrief des Georg Koppitsch]]
[[Datei:Lehrbrief.jpg|miniatur|250px|Lehrbrief des Georg Koppitsch]]
Das Steinmetzmuseum besitzt ein Originaldokument des eigenständigen Kaisersteinbrucher Steinmetz-Handwerkes, die 1853 ausgestellte Bestätigung des [[Lehrbrief]]es von 1844, mit Unterschriften und großem [[Siegel]] des ehrsamen [[Handwerk]]s der Steinmetzen und Maurer allhier.
Das [[Steinmetzmuseum Kaisersteinbruch]] besitzt ein Originaldokument des hiesigen Steinmetz-Handwerkes, die 1853 ausgestellte Bestätigung des [[Lehrbrief]]es von 1844, mit Unterschriften und großem [[Siegel]] des ehrsamen [[Handwerk]]s der Steinmetzen und Maurer allhier.
:''Wir N.N. Zechmeister und ein ganzes [[Ehre|ehrsames]] Handwerk der Steinmetz- und Maurermeister im [[Stift Heiligenkreuz|Stift heiligenkreuzerischen]] Ort = Steinbruch am [[Leithagebirge|Leythaberg]] bekennen kraft dieses Lehrbriefs, nachdem der ehrsame [[Georg Koppitsch]] von [[Neusiedl am See]] bey Herrn Georg Abt zu Kaisersteinbruch am 2. Juni 1839 bei offener [[Zunftlade|Lade]] auf 5 Jahr das Steinmetz-Handwerk zu erlernen [[Lehrzeit|aufgedungen]] und am 9. Juni 1844 [[Freisprechung|freigesprochen]] worden, auch in dieser Zeit vollkommen ausgelernet ... so sollen auch seine gewesenen [[Bürge]]n, die ehrbaren [[Geselle]]n Joseph Buchinger und Joseph Madle, ihrer geleisteten [[Bürgschaft]] halber, [[quitt]], frei und los sein... gegenwärtigen Lehrbrief am 5. Juni 1653 mit unserem anhängend größern Handwerks-In[[siegel]] bestätigt.''
:''Wir N.N. Zechmeister und ein ganzes [[Ehre|ehrsames]] Handwerk der Steinmetz- und Maurermeister im [[Stift Heiligenkreuz|Stift heiligenkreuzerischen]] Ort = Steinbruch am [[Leithagebirge|Leythaberg]] bekennen kraft dieses Lehrbriefs, nachdem der ehrsame [[Georg Koppitsch]] von [[Neusiedl am See]] bey Herrn Georg Abt zu Kaisersteinbruch am 2. Juni 1839 bei offener [[Zunftlade|Lade]] auf 5 Jahr das Steinmetz-Handwerk zu erlernen [[Lehrzeit|aufgedungen]] und am 9. Juni 1844 [[Freisprechung|freigesprochen]] worden, auch in dieser Zeit vollkommen ausgelernet ... so sollen auch seine gewesenen [[Bürge]]n, die ehrbaren [[Geselle]]n Joseph Buchinger und Joseph Madle, ihrer geleisteten [[Bürgschaft]] halber, [[quitt]], frei und los sein... gegenwärtigen Lehrbrief am 5. Juni 1653 mit unserem anhängend größern Handwerks-In[[siegel]] bestätigt.''
:'''''Johann Krasny, Obervorsteher'''''
:'''''Johann Krasny, Obervorsteher'''''
5.985

Bearbeitungen