Umweltdelikt: Unterschied zwischen den Versionen

→‎Begriff: kl stilverb.
K (→‎Begriff: erg.)
(→‎Begriff: kl stilverb.)
Zeile 6: Zeile 6:
* Umweltverwaltungsrecht bzw. Umweltverwaltungsstrafrecht und  
* Umweltverwaltungsrecht bzw. Umweltverwaltungsstrafrecht und  
* Umweltstrafrecht im engeren Sinne ([[w:Umweltkriminalität|Umweltkriminalität]]<ref>Engl.: ''Environmental crime'' ; franz.: ''Crime environnemental''.</ref>)  
* Umweltstrafrecht im engeren Sinne ([[w:Umweltkriminalität|Umweltkriminalität]]<ref>Engl.: ''Environmental crime'' ; franz.: ''Crime environnemental''.</ref>)  
untergliedert werden.
unterteilt werden.


Umweltdelikte sind wiederum Teil des Umweltstrafrechtes oder des Umweltverwaltungsstrafrechtes, selten im Bereich des Umweltprivatrechtes so genannt, und bezeichnen die von der Gesellschaft als unrechtmäßig angesehene Handlungen oder Unterlassungen ([[w:Straftat|Straftat]]), die daher mit einer Strafe bedroht ist.  
Umweltdelikte sind wiederum Teil des Umweltstrafrechtes oder des Umweltverwaltungsstrafrechtes, selten im Bereich des Umweltprivatrechtes so genannt, und bezeichnen die von der Gesellschaft als unrechtmäßig angesehene Handlungen oder Unterlassungen ([[w:Straftat|Straftat]]), die daher mit einer Strafe bedroht ist.