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'''A. Amateurbestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes''' | |||
I. Als Amateur ist jeder Eishockeyspieler anzusehen, der niemals in irgendeinem Sportzweig zum Berufsspieler erklärt wurde. | |||
II. Als Berufsspieler ist jeder Eishockeyspieler anzusehen, der: | |||
1. irgend einen Sportzweig mit der Absicht, dadurch mittelbar oder unmittelbar zu verdienen, ausgeübt ode unterrichtet hat; | |||
2. aus welchen Gründen auch immer in irgend einem Sportzweig seiner Amateureigenschaft verlustig erklärt wurde; | |||
3. in Sportkämpfen erworbene Ehrenpreise verkauft oder verpfändet; | |||
4. wissentlich in Wettkämpfen oder Rundspielen gegen Berufsspieler angetreten ist (ausgenommen hiervon sind die ausdrücklich zur Spielerausbildung bestimmten Übungsspiele). | |||
III. Dem Amateur ist es lediglich gestattet: | |||
1. Ehrenpreise, wie Becher, Medaillen, Kunstgegenstände, jedoch niemals Preise in Bargeld, anzunehmen; | |||
2. den Ersatz seiner Reisespesen anzunehmen; | |||
3. den Ersatz seiner Aufenthaltskosten während der Dauer eines Rundspieles und für einen höchstens acht Tage dauernden, dem Rundspiel unmittelbar vorhergehenden Aufenthalt zu Übungszwecken anzunehmen; | |||
4. seine Ausrüstungsgegenstände und Spielgeräte, die jedoch stets Eigentum seines Vereins bleiben müssen, von diesem zur Verfügung gestellt zu erhalten. | |||
Die vorstehende Aufzählung der Befugnisse ist vollkommend erschöpfend. Selbst die zulässigen Zuwendungen dürfen nur durch einen Sportverband oder -verein erfolgen. | |||
IV. Über Ansuchen seines zuständigen Staatsverbandes für Eishockey kann die Amateureigenschaft jedem Berufsspieler wieder zuerkannt werden, der: | |||
1. von dem internationalen Sportverband jenes Sportzweiges, in welchem er als Berufsspieler tätig war, in die Rechte eines Amateurs wieder eingesetzt wurde, ode der | |||
2. als Eishockeyberufsspieler durch mindestens fünf Jahre keinerlei den Eishockeyamteurbestimmungen zuwiderlaufende Handlungen unternommen hat. | |||
(Genehmigt durch Beschluß des Kongresses des Internationalen Eishockeyverbandes in Davos im Jänner 1926.) | |||
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