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:Das Cup-Spiel ist offen für alle Mannschaften, die an der Meisterschaft nicht teilnehmen. | :Das Cup-Spiel ist offen für alle Mannschaften, die an der Meisterschaft nicht teilnehmen. | ||
:Die Austragung erfolgt in der Form eines Turniers, nur die Sieger kommen in die nächste Runde. | :Die Austragung erfolgt in der Form eines Turniers, nur die Sieger kommen in die nächste Runde. | ||
:Nennschluß: 1. Dezember 1919, 12.00 Uhr mittags. | :Nennschluß: 1. Dezember 1919, 12.00 Uhr mittags. Die Nennung hat schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes von 10 Kronen für jede Mannschaft zu erfolgen und ist zu richten an den österreichischen Eishockey-Verband, 3. Bezirk, Am Heumarkt 4. | ||
Die Nennung hat schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes von 10 Kronen für jede Mannschaft zu erfolgen und ist zu richten an den österreichischen Eishockey-Verband, 3. Bezirk, Am Heumarkt 4. | |||
:Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden von der Verbandsleutung über Vorschlag des Schiedsrichterkollegiums bestimmt und müssen bedingungslos anerkannt werden. | :Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden von der Verbandsleutung über Vorschlag des Schiedsrichterkollegiums bestimmt und müssen bedingungslos anerkannt werden. | ||
:Die Schiedsrichter richten nach den Schomburgk-Zehme-Regeln. | :Die Schiedsrichter richten nach den Schomburgk-Zehme-Regeln. |
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