Zendl (Familie)

Die Familie der Herren von Zendl war eine im heutigen Bundesland Niederösterreich zwischen 1243 und 1375 ansässige Adelsfamilie. Sie dürften zunächst Gefolgsleute der Grafen von Plain und dann Gefolgsleute der Burggrafen von Maidburg (Magdeburg), Grafen von Hardegg gewesen sein, in deren Zeugenlisten sie recht regelmäßig auftauchen.

Das Schloss Therasburg um 1924 auf einer Ansichtskarte. Auf einem Vorgängerbau hatten die Herren von Zendl ihren Sitz.

Die Familie

Die Familie der Herren von Zendl sind erstmals 1243 mit einem Otto (I.) von Zendl urkundlich genannt, der ein Gefolgsmann der Grafenfamilie von Plain gewesen sein dürfte. Zwischen 1354 und 1308 fehlen weitere urkundliche Belege. 1308 ist ein Ritter Otto (II.) von Zendl an der Seite der Burggrafen von Maidberg, Grafen von Hardegg, genannt. In den Jahren darauf scheint er in den gräflichen Urkunden, gemeinsam mit seinen Brüdern Ortlieb (I.) und Ortolf (I.) häufig als Zeuge auf. Ist Otto (II.) 1308 noch an der letzten Stelle der Ritter aufgelistet, so finden sich er und seine Brüder bereits 1312 an zweiter Stelle, was auf einen raschen Aufstieg hindeutet. 1315 finden sie sich dann vor den Herren von Burgdorf (Theras) an erster Stelle. Es ist jedoch unklar, welche Positionen sie innerhalb der Gefolgsleute der Burggrafen von Maidburg inne hatten.[1] Letztmals die Familie mit Ortolf (II.) von Zendl 1375 urkundlich genannt.[2]

Die Familie besaß Anfang des 14. Jahrhunderts Güter in Dürnbach und Pleißing (heute Teil der Gemeinde Hardegg). Die meisten Besitzungen ihrer Besitzungen befanden sich allerdings im Umfeld der Therasburg (heute Teil der Gemeinde Sigmundsherberg), als deren Besitzer sie erstmals 1327 genannt sind. Bereits vor 1335 hatten sie ihren Grundbesitz in Ragelsdorf (heute Teil der Stadt St. Pölten) an die Familie von Neusess verkauft. In den 1350er-Jahren veräußerten sie außerdem ihre Güter in Dürnbach. Um 1375 hatten sie noch Besitzungen im Tullnerfeld, deren Burgrecht den Burggrafen von Maidburg gehörte.[2]

Nach 1375 sind die Herren von Zendl nicht mehr urkundlich belegt. Es ist zu vermuten, dass sie zu dieser Zeit entweder in "männlicher Linie" bereits ausgestorben waren oder sozial abgestiegen sind.[2] Seit 1392 befand sich die Therasburg im unmittelbaren Besitz der Burggrafen von Maidburg, welche sie zwischen 1431 und 1437 an Jan von Fladnitz zur "Burgpflege""[A 1] überließen.[3]

Stammtafel der Herren von Zendl

Otto (I.) von Zendl († nach 1254), urkundlich genannt zwischen 1243 und 1254[1]

  1. ?
    1. Otto (II.) von Zendl, urkundlich genannt seit 1308, hatte Grundbesitz in Ragelsdorf[1]
      1. Ortlieb (II.) von Zendl, wird 1327 als Besitzer der Therasburg genannt, er dürfte ein Hofmeister des Bischofs von Passau gewesen sein.[2]
    2. Ortlieb (I.) von Zendl, urkundlich genannt nach 1308, kaufte von Herzog Friedrich (I.) von Österreich ("Friedrich dem Schönen") († 1330) zwei Weingärten in Burgstall<ref">vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S. 75f.</ref>
    3. Ortolf (I.) von Zendl, urkundlich genannt nach 1308[1]

Weitere Mitglieder der Familie der Herren von Zendl, die sich nicht in die Stammtafel einordnen lassen:

  • Georg Zendl auf Therasburg, Mitte des 14. Jahrhunderts[2]
  • Ortolf (II.) Zendl auf Therasburg, letztmals 1375 genannt[2]

Literatur

  • Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363. Mit einer Einleitung zur Struktur der Grafschaft Hardegg im 14. Jahrhundert (= Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. Dritte Abteilung Fontes Iuris. Bd. 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2001. ISBN 3-205-99394-2. S. 75-77

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S. 75
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S. 76
  3. vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S. 76f.

Anmerkungen

  1. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.