Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1931/32
Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1931/32 ist die erste Austragung des Cups, welcher vom Wiener Willi Moser für die Austragung einer Jugendmeisterschaft im Eishockey gestiftet wurde.
Geschichte
Da der bisherige Szabo-Jugend-Cup im letzten Jahr vom Wiener Eislauf Verein (WEV) endgültig gewonnen wurde, musste ein neuer Pokal ausgeschrieben werden. Willi Moser, langjähriges Vorstandsmitglied des Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK) und des späteren Eishockey Klub Engelmann (EKE), stiftete im Jahr 1932 einen neuen Jugend-Wanderpreis.
Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1931/32
Es nehmen in diesem Jahr fünf Jugendmannschaften aus fünf Vereinen teil. Der PSK zieht seine Bewerbung während der Spiele zurück und scheidet aus.
Teilnehmer:
Mannschaft | Bemerkungen |
Eishockeysektion Sportclub Hakoah | |
Pötzleinsdorfer Sport Klub | |
Verein für Bewegungsspiele | |
[[Wiener Eishockey Club | |
Wiener Eislauf Verein |
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Vereine | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
25. Jänner 1932 | Wien, | Hakoah Jug - VfB Jug | JW | 7:0(3-0,4-0) | s.u. | |
30. Jänner 1932 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug - Hakoah Jug | JW | 1:1(0-0,1-1) | s.u. | |
05. Februar 1932 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug - VfB Jug | JW | 14:0(5-0,9-0) | s.u. | |
08. Februar 1932 | Wien, WEV-Platz | VfB Jug. - WEC Jug. | JW | 0:1 | ||
10. Februar 1932 | Wien, WEV-Platz | Hakoah Jug - WEC Jug | JW | 5:0 | ||
12. Februar 1932 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug - WEC Jug | JC | 1:0(1-0,0-0) | ||
17. Februar 1932 | Wien, Engelmann-Platz | VfB Jug. - PSK Jug. | JW | 0:16 | s.u. | |
19. Februar 1932 | Wien, WEV-Platz | WEV Jug. - PSK Jug. | JW | abges. |
Spiel 25. Jänner 1932 Hakoah Jug - VfB Jug JW-Spiel
- Schiedsrichter: Stern
- Das Spiel um den Jugend-Wanderpokal zwischen den Jugendmannschaften von Hakoah und dem VfB endete mit 7:0(3-0,4-0) Toren. Hakoah konnte für dieses Spiel nur mit fünf Feldspielern antreten. Trotzdem war Hakoah stets überlegen im Spiel. Die Tore schossen Perger (3), Winter (3) und Spira.
Spiel 30. Jänner 1932 WEV Jug - Hakoah Jug JW
- Schiedsrichter: Moser
- Das Spiel um den Jugend-Wanderpokal zwischen WEV und Hakoah endete 1:1(0-0,1-1).
Spiel 05. Februar 1932 WEV Jug - VfB Jug
- Schiedsrichter: Heugl (Stockerau)
- Im Spiel der Jugendmannschaften des WEV und des VfB gewann der WEV mit14:0(5-0,9-0) Toren im Jugendpokal. Die Tore für den WEV schossen Tschamler (4), Popper (3), Eisenstein (3), Spieler (2) und Frieder (2).
Spiel 17. Februar 1932 VfB Jug. - PSK Jug. JW
- Schiedsrichter:
Das Turnierspiel im Jugend-Wanderpokal zwischen VfB und PSK endete 0:16. Da der PSK von der Teilnahme am Wettbewerb zurücktrat, wurde das Spiel nicht gewertet.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Wiener Eislauf Verein | 3 | 2 | 1 | 0 | 16:1 1 | 5 | Wanderpreis-Sieger 1932 |
2 | Eishockeysektion Sportclub Hakoah | 3 | 2 | 1 | 0 | 13:1 | 5 | |
3 | Wiener Eishockey Club | 3 | 1 | 0 | 2 | 1:6 | 2 | |
4 | Verein für Bewegungsspiele | 3 | 0 | 0 | 3 | 0:22 | 0 |
- Es siegt die Mannschaft des Wiener Eislauf Vereins vor der des Sportclubs Hakoah. Die Jugendmannschaft des WEV wird Wanderpreis-Sieger, da sie die bessere Tordifferenz hat. Im direkten Vergleich am 30. Jänner 1932 spielten WEV - Hakoah in Wien auf dem WEV-Platz 1:1.
Gewinner Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1931/32: Wiener Eislauf Verein
Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1931/32
- Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am 08. Januar 1932 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
- 1. Art des Preises
- Der Jugend-Wanderpreis ist ein von Herrn Willy Moser gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht.
- 2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1914 oder nach dem 31. Dezember 1916 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Jugend-Wanderpreis tätig sein.
- 3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
- Der Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
- a) Die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;
- b) Aufstellung unversicherter oder nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
- c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;
- d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.
- 4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften
- Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
- 5. Sieger, Ehrenzeichen
- Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbandes anfordern.
- 6. Schlussbestimmungen
- Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen gleichfalls nach Meisterschaftssystem um die Entscheidung. Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 20. Jänner 1932, 18.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Wipplingerstr. 24, Sekretariat, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
- Anmerkung: Die Berichtigung von § 2, dass das Altersjahr 1916 und nicht 1915 heißen muss, ist hier bereits eingearbetet[1]
- Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 22. Jänner 1932 bekanntgegeben.
Einzelnachweise
- ↑ Der Eishockeysport 22. Jänner 1932
Quellenangabe
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1931/32, 8. Jänner 1932