Alpenländerpokal des OeEHV 1935/36
Der Alpenländerpokal des OeEHV 1935/36 war das vierte Jahr der Austragung.
Geschichte
- Nachdem der Alpenländerpokal des OeEHV in der Saison 1932/33 erstmals ausgespielt wurde, erfolgte die Neuausschreibung für alle folgenden Jahre. Ein. Damit hatten die Provinzvereine ebenso einen Pokal auszuspielen, wie die Wiener Vereine. Die Vereine der 1. Klasse in den Bundesländern waren automatisch für den Pokal gesetzt.
Alpenländerpokalspiele 1935/36
Teilnehmer
Verein | Bemerkungen |
---|---|
Deutscher Sportverein Leoben (Leoben) | |
Innsbrucker Eislauf Verein (IEV) | |
Klagenfurter Athletiksport Club (KAC) |
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
22. Dezember 1935 | Klagenfurt | KAC - Leoben | Al-P. | 6:0(0-0,4-0,2-0) | 1000 | s.u. |
30. Dezember 1935 | Innsbruck, Seefeld | IEV - Leoben | Al-P | 0:0 | s.u. | |
19. Jänner 1936 | Leoben | KAC - Leoben | Al-P | 3:0 | s.u. | |
02. Februar 1936 | Innsbruck, Seefeld | IEV - Leoben | Al-P | 0:0 | s.u. | |
05. Februrar 1936 | Innsbruck | IEV EV – KAC | Al-P | 0:0 | s.u. | |
12. Februar 1936 | Klagenfurt | IEV - KAC | Al-P | 1:4(1-1,0-1,0-2) | s.u. |
Spiel 22. Dezember 1935 KAC - Leoben Alpen-Pokal[1]
- Schiedsrichter: Manners (Verb.-Trainer)
- Team KAC: Dr. Withoff, Wilhelm Scherian, Gallagther, Egger, Stertin, Max Schneider, Egger,
- Das Spiel zeigte, dass die Arbeit des Trainers Galagther im KAC Früchte trägt. Nach der neuen Satzung durfte der Trainer beim Spiel um den Alpenpokal auch selbst mitwirken. Die Mannschaft war in besserer Form als am Vortag beim Meisterschaftsspiel. Für den im Spiel gegen den ÖWSC verletzten Russow war Wilhelm Scherian im Kader.
- Das erste Drittel blieb torlos. Im zweiten Drittel konnte Egger in Kombination mit Schneider zweimal zum Torerfolg kommen. Danach gelang es Schneider, selbst zwei Tore zu erzielen. Im letzten Drittel traf nach einem Sololauf Stertin ins gegenerische Tor, bevor der jüngste Spieler im KAC, Max Schneider, den Endstand von 6:0 nach einer Kombination mit Stertin herstellte.
Spiel 30. Dezember 1935 IEV - Leoben Al-Pokal
- Schiedsrichter: Hans Aigner, Wien
- Das Spiel für den Alpenpokal in Seefeld zwischen IEV und Leoben fand nicht statt und wurde daher vom OeEHV mit 0:0 und ohne Punkte beglaubigt.[2]
Spiel 19. Jänner 1936KAC - Leoben Alpen-Pokal
- Schiedsrichter:
- Das Spiel in Leoben zwischen KAC und Leoben endete mit 3:0.
Spiel 02. Februar 1936 IEV - Leoben Alpen-Pokal
- Schiedsrichter:
- Das Spiel für den Alpenpokal in Seefeld zwischen IEV und Leoben fand nicht statt und wurde daher vom OeEHV mit 0:0 und ohne Punkte beglaubigt.[3]
Spiel 05. Februar 1936IEV EV – KAC Alpen-Pokal
- Schiedsrichter:
- Das Spiel für den Alpenpokal Innsbruck zwischen IEV und KAC fand nicht statt und wurde daher vom OeEHV mit 0:0 und ohne Punkte beglaubigt.[4]
Spiel 12. Februar 1936 IEV - KAC Al-Pokal
- Schiedsrichter:
- Das Spiel um den Alpenpokal in Klagenfurt zwischen IEV und KAC endete mit 1:4(1-1,0-1,0-2).
Tabellen
- Nachstehend ist die Tabelle des OeEHV für den Alpenpokal aufgeführt. Diese Tabelle ist nicht korrekt, da insgesamt 3 Spiele ausgeführt wurden.
Platz | Verein | Spiele | Siege. | unent. | verl. | Torverh. | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | KAC | 1 | 0 | 0 | 1 | 0:3 | 0 |
2 | Leoben | 1 | 1 | 0 | 0 | 3:0 | 2 |
3 | IEV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0:0 | 0 |
Sieger Alpenländerpokal des OeEHV 1935/36: Sieger nicht ermittelt
- Wegen der schlechten Witterung fielen in der Provinz zahlreiche Spiele aus, darunter auch dann automatisch die Spiele zum Alpenländerpokal, die am Tage nach dem Meisterschaftsspiel stattfanden. Im November 1936 beschließt der Vorstand des Verbandes, die nicht ausgetragenen Spiele im Alpenländerpokal der Saison 1935/36 mit 0:0 Toren und ohne Punkte zu beglaubigen.[5]
- Zusatz: Die nachstehende Tabelle ist vom Verfasser des Artikels aufgebaut worden, da nicht ein, sondern drei Spiele von den Teilnehmern absolviert wurden. Die restlichen Spiele wurden mit 0:0 und ohne Punkte beglaubigt.
Platz | Verein | Spiele | Siege. | unent. | verl. | Torverh. | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | KAC | 4 | 2 | 0 | 1 | 10:4 | 4 |
2 | Leoben | 4 | 1 | 0 | 1 | 3:6 | 2 |
3 | IEV | 4 | 0 | 0 | 1 | 1:4 | 0 |
Ausschreibung des Alpenländerpokales des OeEHV
Die Ausschreibung des Alpenländerpokals 1935/36 wurde vom Verband am 09. November 1935 ausgeschrieben.[6] Der Text ist nur in wenigen Punkten gegenüber dem Vorjahr geändert worden und untenstehend aufgeführt.
§ 1 Teilnehmer, Nennung
- Zur Teilnahme an dem Bewerbe um den Alpenländerpokal sind alle Vereine verpflichtet, die in der 1. Klasse der Provinzmeisterschaft spielen. Die Nennung zur Provinzmeisterschaft gilt automatisch auch für diesen Pokalbewerb, doch ist ein separates Nenngeld von S 10,-- beizubringen.
§ 2 Austragungsort, Wertung
- Jeder teilnehmende Verein spielt zweimal gegen jeden anderen. Die Wertung erfolgt nach Punkten in der gleichen Weise, wie in § 2 der Provinzmeisterschaft ausgeführt. Der Sieger erhält den Pokal für das betreffende Verbandsjahr in Verwahrung, hat ihn jedoch vor dem nächsten Verbandstag dem Verbande wieder zu übergeben. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz desjenigen Vereines über, der den Pokal zum dritten Mal gewonnen hat.
- Jedes Jahr erhält der Sieger 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteiligt werden könnten, die mindestens an der Hälfte der Pokalspiel teilgenommen haben.
§ 3 Wettspieltermine, Platzwahl, Entschädigungen
- Der Wettspieltermin für das Spiel um den Alpenländerpokal ist der Tag nach dem Meisterschaftsspiel der jeweiligen Gegner. Die Platzwahl hat jener Verein, der sie im Meisterschaftsspiel des vorhergehenden Tages hatte. Eine Entschädigung hat nicht zu erfolgen.
- Die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 7, (2) und (3) Absatz finden bei diesem Bewerb sinngemäße Anwendung.
§ 4 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
- Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
- Als Schiedsrichter soll in erster Linie der (die) vom Verband bestimmte (bestimmten) Schiedsrichter des am Vortage abgehaltenen Meisterschaftspieles beider Vereine amtieren. Hat am Vortag kein Verbandsschiedsrichter amtiert, kann der Schiedsrichter des Vortages aus irgendeinem Grund das Spiel nicht leiten, ist der bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 9, letzter Absatz, sinngemäße Anwendung.
- Der Spielbericht ist vom Schiedsrichter in einem geschlossenem Umschlag den siegreich gebliebenen, bei unentschiedenen Spielen dem gastgebenden Verein, zu übergeben, der ihn bei sonstiger Ordnungsstrafe längstens innerhalb dreier Arbeitstage eingeschrieben dem Verband einzusenden hat.
§ 5 Absagen, Tauwettereinbruch
- Hinsichtlich der Absagen finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft sinngemäße Anwendung. Eine Absage für das Meisterschaftsspiel gilt automatisch auch für das Spiel um den Alpenländerpokal. Bezüglich eines Tauwettereinbruches bzw. besonderen Schneefalles gelten die Bestimmungen der Provinzmeisteschaft § 10 (2).
- Kann während der Anwesenheit einer zur Austragung der Spiele um die Provinzmeisterschaft und den Alpenländerpokal eingetroffenen Mannschaft nur ein Spiel ausgetragen werden, gilt dieses Spiel auf jeden Fall als Meisterschaftsspiel, selbst falls die Vereine eine andere Vereinbarung getroffen haben sollten. Zur Entschädigung des gastgebenden Vereines, dem die Veranstaltung eines Spieles verloren ging, ist der Gastverein verpflichtet, möglichst in derselben Eissaison auf dem vom geschädigten Verein gewählten Platze anzutreten und das Spiel um den Alpenländerpokal auszutragen. Über Verlangen des Gastgebers ist der reisende Verein verpflichtet, am folgenden Tage, wenn die Witterung es zulässt, noch ein weiteres Spiel, ein Freundschaftsspiel auszutragen. Der gastgebende Verein hat dem reisenden, dem für dieses bzw. diese Spiele freien Aufenthalt und den Ersatz der halben Fahrtkosten zu gewähren. Der gastgebende platzwahlberechtigte Verein hat das Recht dieses Nachtragsspiel um den Alpenländerpokal unter Verzicht auf die Punkte abzusagen und hat sich in diesem Falle an die in der Provinzmeisterschaft § 8 (2) festgelegten Bestimmungen zu halten. Auch der reisende, nicht platzberechtigte Verein ist berechtigt, dieses Nachtragsspiel unter Verzicht auf die Punkte längstens 5 Tage vor dem Spiel abzusagen, ist jedoch in diesem Falle verpflichtet, seinem Gegner, der ja zu Schaden kam, einen Betrag zu bezahlen, der den halben Fahrtkosten (wobei in diesem Falle nur Personenzug als Berechnungsgrundlage anzunehmen ist) entspricht.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Im Übrigen gelten alle einschlägigen Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, wie Rechte und Pflichten der Platzwahl, Beglaubigung von Wettspielen, Rücktritt vom Bewerbe usw. auch für diesen Bewerb und sind, soweit sie durch vorstehende Bestimmungen nicht abgeändert wurden, sinngemäß anzuwenden.
- In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
- Die vorstehenden Bestimmungen diees Bewerbes können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden.
- Beschlossen in der Vorstandssitzung am 23. Oktober 1935.[7]
Einzelnachweise
Quellenangaben
- Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport" der Jahrgänge 1932/33 bis 1937/38
- SportTagblatt Wien der Jahrgänge 1932 bis 1938