Ratswahlprivileg (1396)
Das Ratswahlprivileg (1396) war eine Urkunde, die 1396 in Wien ausgestellt wurde. In ihr wurden die Wahlmodalitäten des Wiener Bürgermeisters neu geregelt.
Bestimmungen "
Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen Wilhelm, Leopold IV. und Albrecht IV. von Österreich am 24. Februar 1396. In der Urkunde wurde die Wahl des Bürgermeisters von Wien neu geregelt. Die wesentlichen Bestimmungen waren:
- Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden.
- Die 18 Ratsherrenmandate sind paritätisch mit Erbbürgern, Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen.
- Der Bürgermeister wird von der gesamten freien Bürgerschaft gewählt und nicht mehr wie zuvor nur vom Innerem Rat und Genanntenkolleg.
Folgen
Vor der Verabschiedung des "Wiener Ratswahlprivilegs" hatten die Erbbürger und die Kaufleute den Stadtrat dominiert, obwohl die Handwerker, zu denen damals auch der Kleinhandel und Dienstleistungsgewerbe gezählt wurden, im Bürgertum zahlenmäßig stärker vertreten waren. Bei ihrem Streben nach mehr politischem Mitspracherecht, das ihnen mit dieser Urkunde gewährt wurde, handelte es sich damals um keinen auf die Stadt Wien beschränkten Einzelfall. Ende des 14. Jahrhunderts war dies für viele Städte im Heiligen Römischen Reich zu beobachten, wobei es mehrmals zu blutigen Auseinandersetzungen kam. Mit dem "Wiener Ratswahlprivileg" konnten die Herzöge von Österreich solche Auswirkungen verhindern.
Der erste Bürgermeister von Wien, der nach den Bestimmungen des Ratswahlprivilegs in sein Amt gewählt wurde war Paul Würffel der Älteren. Aus den Ratslisten und aus Belegen über die berufliche Zugehörigkeit der Mandatare geht hervor, dass die Handwerker nur bis 1403 die ihnen zugestandene Drittelquote von 6 Mandaten regelmäßig voll in Anspruch nahmen. Danach wurden bis 1526 jeweils vier bis sieben Mandate von ihnen besetzt. Rudolf Angerfelder gilt als der letzte der Erbbürger, der es zum Bürgermeister brachte.
Mit der Stadtordnung des späteren Kaisers Ferdinand I. wurden 1526 die Handwerker generell von der Wahl in den (inneren) Rat ausgeschlossen, wodurch das "Ratswahlprivileg" seine Wirksamkeit verlor.
Diverses
Aus dem Jahr 1401 hat sich eine schriftliche Aufteilung der Schlüssel zu jenem Behältnis, in dem das "Ratswahlprivileg" verwahrt wurde, erhalten: je zwei Schlüssel erhielten die Hausgenossen als Vertreter der Oberschicht, Kürschner, Schneider und Kramer, je einen Schlüssel die Fütterer (Futterhändler), Bogner, Fischer und Schuster.