Sigmund von Weißpriach
Sigmund von Weißpriach (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1479), auch Sigmund Weißpriacher oder Sigmund von Weißbriach, war ein Adliger des Herzogtums Kärnten[A 1].
Herkunft und Familie
Sigmund von Weißpriach stammte aus einer Ministerialenfamilie, die ursprünglich im Lungau ansässig war und sich erst Anfang des 15. Jahrhunderts im Herzogtum Kärnten niedergelassen hatte. Ihre Kernbesitzungen befanden sich um Gmünd. Die Familie stand zu dieser Zeit gewöhnlich im Dienst der Kärntner Landesfürsten, was sie nicht hinderte, zeitweise auch den Dienst im Erzstift Salzburg, bei den Grafen von Görz und Cilli und bei anderen um die Herrschaft im Herzogtum Kärnten rivalisierenden Herrschern zu suchen.[1]
Sigmund war einer der Söhne von Burkhard von Weißpriach aus dessen Ehe mit Anna von Lichtenstein. Er war ein Bruder von Balthasar von Weißpriach und des Erzbischofs Burkhard (II.) von Salzburg. Er begründete die "niederösterreichisch-burgenländische Linie" seiner Familie.[2]
Sigmund von Weißpriach war verheiratet und hatte mindestens zwei Söhne:
- Ulrich von Weißpriach († um 1493);
- Andreas (III.) von Weißpriach († um / nach 1497).
Leben
Sigmund von Weißpriach war 1440 "Pfleger" von Hohenmauten. 1444 war er einer der Räte von (Erz-)Herzog Albrecht VI. von Österreich. 1450 wechselte er in den Dienst des Erzstiftes Salzburg, wo er die Hauptmannschaft von Rann übernahm und es dort bis zur Hauptmannschaft von Pettau (1461) brachte. 1457 war er Rat und Beisitzer des kaiserlichen Gerichtes in einem Prozess um Güter aus der Cillier Herrschaft, die sich im Besitz einiger Adliger befanden. 1461/62 kämpfte er als Soldhauptmann für Kaiser Friedrich III.. Er wurde dann kaiserlicher Hauptmann zu Forchtenstein und erwarb Besitzungen im Umfeld von Wiener Neustadt. Wegen offener Geldforderungen an den Kaiser wechselte er auf die Seite des ungarischen Königs Matthias Corvinus und wurde 1466 dessen Gespan von Ödenburg. in der Baumkircher Fehde gehörte er zu den Gegnern des Kaisers, bis zu seinem Tod führte er Prozesse an kaiserlichen Hof wegen ausstehender Forderungen, die auf die Landstände der Herzogtümer Steier und Kärnten umgelegt waren.[2]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12). Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien, 1993, ISBN 3-412-03793-1, Bd. 1 (Rezension)
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals große Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Teile des heutigen Bundeslandes gehörten zwar damals bereits zum Herzogtum, standen aber zu dieser Zeit noch unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg und dessen Suffraganbistum Gurk