Sebald von Ravensbrück
Sebald von Ravensbrück, auch Magister Sebald (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) war Dekan der Medizinischen Fakultät der Wiener Universität. Die Schwierigkeiten, ehe er approbiert wurde, gewährt Einblick in die Entwicklung der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zu Anfang des 15. Jahrhunderts.
Leben
1409 kam die Medizinalverordnung des Bischofs von Passau, die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizenziaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der inkorporiert wurde, war Magister Berthold, Leibarzt von Herzog Albrecht V. von Österreich, der zu dieser Zeit Landesfürst des Herzogstums Österreich war. Magister Sebald war 1416 Lizenziat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er sich aufgrund des bischöflichen Privilegs entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse. Offensichtlich kam Magister Sebald dieser Aufforderung nicht nach und beschwerte sich deshalb bei Herzog Albrecht. Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen diesem und der Medizinischen Fakultät, wobei der Herzog um die Bestätigung des bischöflichen Privilegs ersucht wurde und diese in Aussicht stellte.[1]
In der Sitzung vom 8. Jänner 1419 war die Angelegenheit noch nicht bereinigt. Hier wurden Vertreter des Bischofs von Passau angehört, die sich für die Zulassung von Magister Sebald als Lizenziat und somit für dessen Ausübung zur heilkundlichen Tätigkeit einsetzten. Das Kollegium der Fakultät Wien lehnte dies aber mit dem Hinweis auf einigen Ärger, den ihnen Magister Sebald bereitet habe, ab, ließ allerdings durchblicken, dass sie ihn als Lizenziat anerkennen würden und dass bei Vorlage entsprechender Dokumente auch gegen seine Aufnahme ins Kollegium nichts sprechen würde. Es scheint, dass in der Sitzung vom 18. November 1420 dem Kollegium der Fakultät eine Bestätigung des Doktorates von Magister Sebald vorgelegt wurde, worauf das Kollegium seine Zulassung ohne Inkorporation akzeptierte, aber nun ein Verbot für die Zusammenarbeit von inkorporierten Doktoren mit Doktoren, die nicht-inkorporiert waren, beschloss. Als das Kollegium im April 1421 von Herzog Albrecht eine Intervention gegen nichtapprobierte Heilkundige forderte, verlangte dieser eine schriftliche Erklärung über die Nichtzulassung einer bestimmten Person, bei der es sich um Magister Sebald gehandelt haben dürfte.[2]
Im Februar 1422 kam es dann zu einer Lösung. Offensichtlich war Magister Sebald inzwischen Doktor einer anderen Universität, und als solcher beantragte er nun die Zulassung zur Repetition und bat um Aufnahme in das Kollegium der Medizinischen Fakultät. Nachdem er am 9. März 1422 seine Bestätigungen vorgelegt hatte, ließ ihn das Kollegium zur Repetition zu. Am 24. April 1422 wurde er ins Kollegium aufgenommen. Im April 1430 wurde er Dekan.[3]
Literatur
- Sonia Horn: Examiniert und approbiert. Die Wiener medizinische Fakultät und nicht-akademische Heilkundige in Spätmittelalter und früher Neuzeit. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2001