Peter Rott

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Die Pfarrkirche Münster "Zur Maria Himmelfahrt"

Peter Rott (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert[A 1]) gilt als Mäzen der Pfarrkirche Münster "Zur Maria Himmelfahrt".

Herkunft und Familie

Peter Rott war der Sohn des Gerichtsboten Leonhard Rott von Münster.[1]

Leben

Peter Rott galt als sehr vermögender Mann. Herzog Friedrich (IV.) von Österreich ("Friedrich dem Ältere" / "'Friedl mit der leeren Tasche") hatte seinen Vater mit mehreren landesfürstlichen Lehen, darunter einer Hube und dem Anteil an einen Zehnten zu Wiesing sowie dem Kammerland[A 2] Gebhartslehen in Münster, belehnt. Nach der Erneuerung dieser Belehnung im Jahr 1450 durch Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund dem Münzreichen") wurden diese 1464, vermutlich nach dem Tod seines Vaters, Peter Rott erneut verliehen. Bereits 1466 gelangte jedoch die Hube durch einen Kauf in den Besitz von Niklas Vasser. Im selben Jahr erwarb Anton von Tines, ein Türhüter von Herzog Siegmund, den Zehnten.[1]

Nach der Pfarr- und Schulchronik von Münster schenkte Peter Rott dem in Münster ansässigen Kaplan ein Haus mit Garten, Grundstücken und Zehnten, weswegen dieser den Spitznamen "der Rott-Kaplan" erhielt und seine Zehnte die "Rott-Zehnte" genannt wurden. Als Gegenleistung verpflichtete Peter Rott den Kaplan dazu, zweimal pro Woche auf dem Chor der Pfarrkirche Münster eine Messe zu lesen.[1]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 379

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 379
  2. Kammerland ist eine historische Bezeichnung für eine Wirtschaftseinheit, die als Eigenbetrieb ihres Besitzenden genutzt wurde. Die Erträge aus ihm wurden daher unmittelbar seiner Kammer zugeführt. Der Begriff Kammer meint hier die sogenannte Schatzkammer, er bezeichnete seit dem Frühmittelalter das "private" Vermögen von einer Grundherrschaft, einem Königreich, einem Bischofssitz und Ähnlichem. Das zu so einer Kammer gehörige Gut (Kammergut) war an die Herrschaftsfunktion seines Besitzers oder seiner Besitzerin gebunden. Im Zusammenhang mit der Grafschaft Tirol wurde der Begriff Kammer gewöhnlich auf die herzogliche Kammer bezogen. Ein Kammerland war in diesem Kontext somit ein "Eigenbebetrieb" des Tiroler Landesfürsten.