Ortolf von Breiteneich
Ortolf von Breiteneich (* im 12. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert) war Richter der Stadt Horn.
Herkunft und Familie
Ortolf von Breiteneich ursprüngliche Herkunft ist unklar. Es dürfte mehrere Personen mit diesem Namen gegeben haben. Während ein im 12. Jahrhundert einige Male genannter Ortolf von Breiteneich dem Ritterstand angehörte, sind seit 1297 zwei gleichnamige Brüder belegt, die nur Knappen gewesen sein dürften.[1]
Leben
Ortolf von Breiteneich ist erstmals 1272 als Zeuge anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen Herbord von Steindorf und den Bürgern von Horn urkundlich genannt, gemeinsam mit dem Ritter Konrad von Feinfeld, den Rittern Herbord, Konrad und Ulrich von Mold sowie mit dem Ritter Heinrich von Bach. Vier Jahre später findet er sich als Zeuge in einer Urkunde von Stephan (I.) von Maissau, in der es um die Beilegung eines Konfliktes zwischen dem Stiftes Altenburg und den Knappen des Maissauers, Chaloch von Eissendorf und Ortlin von Taurais, geht. Bemerkenswert ist, dass Ortolf von Breiteneich in dieser Urkunde gleich an zweiter Stelle nach einem Hermann von Maissau gereiht ist. Erst nach ihm sind die Brüder von Mold angeführt.[2] 1281 bezeugt Ortolf von Breiteneich den Verkauf eines halben Lehens in Zellerndorf durch Heinrich von Plank, der auf Rat von Stephan von Maissau seine Mühle in Plank als Sicherstellung festsetzte. Stephan von Maissau, der die Urkunde siegelte, war als Vogt des Stiftes Altenburg an diesem Verkauf beteiligt. Ortolf findet sich in dieser Urkunde im Umfeld der Ritter Ditmar von Hadmarsdorf, Ulrich dem Merz von Kotzendorf sowie Otto und Heinrich, den Griechen von Freischlarn.[3] 1292 bezeugt Ortolf von Breiteneich den Hofverkauf eines Ulrich von Trebing an das Stift St. Bernhard. In dieser Urkunde ist er hinter dem Ministerialen[A 1] von Ronnberg genannt und wird nicht mehr eindeutig als Ritter deklariert. Alle weiteren Nennungen eines Ortolf von Breiteneich beziehen sich dann auf einen Knappen mit diesem Namen aus der Gefolgschaft der Maissauer. Auffallend ist, dass sich diese Standesänderung auch bei anderen Personen beobachten lässt, die zuvor als ritterständig nachgewiesenen sind, so zum Beispiel bei den Merzen von Kotzendorf und den Rittern von Mold. Als Erklärung würde sich somit ein Generationswechsel anbieten, durch den die Zeugennennungen der Ritter zugunsten der Knappen zurückgingen. Andere zuvor als Ritter genannte Personen wie die Herren von Bach werden zu dieser Zeit nicht mehr genannt. Erst ab 1316 finden sich wieder Ritternennungen in den Familien der Breiteneicher, Kotzendorfer und Molder.[4] In den 1320er-Jahren geht dann die namentliche Nennung der Zeugen in den Urkunden zugunsten der Mitsiegler stark zurück. Während die Siegler nun meistens Ministeriale sind, werden Zeugennennungen jetzt häufig mit der Formel "und ander erber leut genueg" zusammengefasst.[5]
Ein Ortolf von Breiteneich findet sich 1297 auf dem Landestaiding[A 2] in Korneuburg unter den Knappen. Zwei Jahre später ist auch ein gleichnamiger Bruder dieses Ortolf von Breiteneich in zwei Urkunden des Stiftes Altenburg belegt, die beide die Burggrafen von Gars siegelten.[6] Der Ältere der beiden Ortolfe von Breiteneich bürgte 1300 gemeinsam mit Hugo und Konrad von Mold anlässlich eines Getreidekaufes für Heinrich von Wildberg, der Jüngere ist in dieser Urkunde als Zeuge genannt.[7] 1305 sind beide Ortolfe zusammen mit Hugo von Mold und vor Almar von Speissendorf als Zeugen genannt, als Gertrud von Mühlfeld dem Stift Altenburg einen Hof in Fuglau verkauft.[8]
1305 siegelte einer der beiden Ortolfe von Breiteneich als Gefolgsmann von Stephan von Maissau eine Urkunde, die Seifrid(sic!) von Plank ausgestellt hatte. In dieser Urkunde ist dieser Ortolf erstmals als Richter von Maissau genannt. Zuvor hatte diese Funktion für viele Jahre der Ritter Hermann von Maissau ausgeübt. 1312 ist dann erstmals ein Ortolf von Breiteneich ("Artolf von praitenaych") als Richter von Horn genannt.[8]
Literatur
- Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 121f.
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 110
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 110f.
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 111, mit Fußnote 228
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 112
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 113
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 113f.
- ↑ 8,0 8,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 114
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
- ↑ Taiding oder Landestaiding findet sich im Mittelalter als Bezeichnung für Thing in den Gebieten des heutigen Österreich. Mit Thing wurden damals Volksversammlungen und Gerichtsversammlungen bezeichnet, die regelmäßigen an einem bestimmten Ort abgehalten wurden. Sie dienten vor allem der Erhaltung des Rechtsfriedens, wobei besonders die Stellung der Grundherrschaft als ordnende Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereichen gestärkt wurde. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs haben sich aus dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit schriftlich ausformulierte Taidingordnungen für die Herrschaften Steyregg oder Lustenfelden (heute Teil der Stadt Linz) erhalten.