Hedwig von Schaunberg
Hedwig von Schaunberg (* im 13. Jahrhundert, um 1235; † 13. Februar 1315), auch Hedvika ze Schaunberka, war eine einflussreiche Adelige aus dem Herzogtums Österreich.
Herkunft und Familie
Gräfin Hedwig von Schaunberg war eine Tochter des Grafen Heinrich (III.) von Schaunberg (* um 1200; † nach 1277) aus dessen Ehe mit Gräfin Heilwig von Plain († um 1257). Sowohl väterlicherseits als auch mütterlicherseits stammte sie aus bedeutenden Adelsfamilien. Die Hauptbesitzungen der hochfreien[A 1] Grafenfamilie von Schaunberg umfassten einen großen Teil des heutigen Bundeslandes Oberösterreich, die Besitzungen der Grafenfamilie von Plain befanden sich im heutigen Bundesland Niederösterreich.
Gräfin Hedwig von Schaunberg war dreimal verheiratet,
- ∞ in 1. Ehe mit dem Ritter Heinrich von Kuenring
- ∞ in 2. Ehe mit dem Wittigonen Wok von Rosenberg (* um 1210; † 3. Juni 1262, in Graz)), oberster Marschall des böhmischen Königreichs und Landeshauptmann des Herzogtums Steier
- Heinrich (I.) von Rosenberg († 4. Juli 1310, in Prag) seit 1301 Oberstkämmerer des böhmischen Königreiches
- Witiko (VI.) von Rosenberg († 22. September 1277)
- ∞ in 3. Ehe mit Friedrich von Stubenberg
Leben
1300 erhielt Hedwig von Schaunberg von ihrem Sohn Heinrich von Rosenberg zur lebenslangen Nutznießung, die Herrschaften Eibenstein (heute Teil der Gemeinde Raabs an der Thaya) und Plessberg (heute Teil der Gemeinde Kautzen) im Herzogtum Österreich sowie Stopnitz im böhmischen Königreich. Nach ihrem Tod wurde sie in der Stiftskirche des Stiftes Rein (heute Teil der Gemeinde Gratwein-Straßengel) bestattet.
Am 25. September 1300 verkaufte Hedwig von Schaunberg die Dörfer Jappans, Ludwigs, Ulrichschlag und Ceps im Gericht Drosendorf sowie die Mannschaft zu Prosmareut an Heinrich von Wallsee.[1]
Hedwig von Schaunberg auf der Bühne
- "Die Teufelswand" ("Čertova stěna"), Oper in 3 Akten, Libretto wurde von Eliška Krásnohorská, Musik von Friedrich Smetana, Uraufführung in Prag (29. Oktober 1882)
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Oberösterreichisches Urkundenbuch, Monasterium.NET, abgerufen am 2. Dezember 2020
Anmerkungen
- ↑ Die Hochfreien und Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als solche galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen jenen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien begaben.