Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Dezember 2020

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Dezember

Dienstag, 1. Dezember 2020

  • Im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 09:10:33 Uhr wird veröffentlicht: „Weniger Todesfälle in Pflegeheimen“ „In den österreichischen Pflegeheimen sind heuer um 9 Prozent weniger Menschen gestorben als im Vorjahr, die Zahl der Todesfälle ist um 1.700 zurückgegangen. Laut Statistik Austria sind bisher 16.400 Pflegeheim-Bewohner gestorben, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 18.100. Man habe schon mit einer Untersterblichkeit gerechnet, sagt der Präsident des Pflegeheim-Verbandes, Markus Mattersberger. Die strengeren Corona-Hygienemaßnahmen hätten die Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner auch vor anderen – auch oft tödlichen – Infektionen …“
  • Rund 10 Stunden später wird im ORF-Teletext vom 01.12.2020 um 19:18:12 Uhr veröffentlicht: „Mehr Todesfälle in Pflegeheimen“ „In Pflege- und Seniorenheimen in Österreich sind heuer um 3,5% mehr Menschen verstorben als im Vorjahr. Bis Mitte November sind 18.700 Menschen mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen gestorben. Dies zeigen heute korrigierte Daten der Statistik Austria über Verstorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeheimen. Gestern waren Zahlen online, wonach es einen Rückgang um 9% gegeben hätte. Die Zahlen wurden nun revidiert berichtete Ö1. Daten über Hauptwohnsitze waren nicht aktualisiert, heißt es.“[1] Aus der Statistik "Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland" der Statistik Austria ergibt sich, dass es sich bei den zwei letzten Wochen im November jedoch um Schätzwerte handelt.[2] Auf diesen Umstand, dass es sich bei diesen Angaben im November 2020 lediglich um vorläufige Ergebnisse aufgrund von Schätzungen handelt, wurde vom ORF nicht hingewiesen. In einem anderen Beitrag des ORF in ORF-Science vom 22. Oktober 2020 wurde ausgeführt: Werden allerdings die Sterbezahlen um die Altersstruktur und das Bevölkerungswachstum bereinigt, so zeigt sich, dass trotz eines zwischenzeitlichen Anstiegs der Sterblichkeit die Werte innerhalb der Bandbreite der vergangenen fünf Jahre oder sogar darunter lagen, wie die Statistik Austria betonte.[3]

Freitag, 4. Dezember 2020

  • Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-SchuMaV).[4] Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2020 in Kraft. Dieser Verordnung haben im Hauptausschuss des Nationalrates die ÖVP, die GRÜNEN und die SPÖ zugestimmt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung durch Zeitablauf außer Kraft.[5]

Donnerstag, 10. Dezember 2020

  • Am Tag der Menschenrechte wird von der österreichischen Bundesregierung ein Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgelegt. Mit diesem wäre es der Polizei künftig möglich gewesen auch in Wohnungen z. B. die Einhaltung der Quarantäne, ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht, zu kontrollieren. Erst nach scharfer Kritik der Opposition (SPÖ, NEOS, FPÖ) wurde dieser Abänderungsantrag noch einmal geändert und diese geplante Bestimmung herausgenommen. Es ist dies die selbe Vorgehenweise der Bundesregierung wie bereits zum 1. April (Ostererlass), mit dem das verfassungsgesetzlich zu gewährleistende Hausrecht[6] eingeschränkt werden soll. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak nannte diesen Vorschlag im Abänderungsantrag: türkis-grünen Allmachtsfantasien. Er führte weiter aus: Solche Zustände kennt man maximal von autoritären Staaten. Das ist gefährlich, das ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht würdig“, sagte Scherak. Es sei unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung still und heimlich in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte eingreifen würde. Die Bundesregierung trage die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe.[7]

Samstag, 12. Dezember 2020

  • Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden[8] tritt in Kraft. Durch diese Verordnung dürfen z. B. Supermärkte am Samstag 12. und 19. Dezember 2020 bis 19 Uhr geöffnet werden (anstelle von 18 Uhr[9]), weil diese eine Stunde längere Öffnungszeit am Samstag "im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Entzerrung von Kundenströmen im Handel" diene (§ 1 der Verordnung).

Mittwoch, 16. Dezember 2020

  • Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV).[10] Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorzeitig außer Kraft.[11]
  • Bemerkenswert in der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass nunmehr erstmals die Pflicht zur Testung nicht mehr für Personen gilt, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren (§ 16 Abs. 7).

Freitag, 18. Dezember 2020

  • In den Medien werden am frühen Morgen Details zu einem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner 2021 kolportiert, noch lange bevor es eine Veröffentlichung durch die österreichische Bundesregierung gibt. Danach soll das Betreten von Handelsgeschäften ab dem 18. Jänner 2021 nur mehr möglich sein, wenn jemand sich zuvor negativ auf COVID-19 hat testen lassen. Dieser dritte geplante Lockdown wird vom Handel stark kritisiert. Dieser würde laut Handelsverband die Betriebe in Österreich bis zu 3 Milliarden Euro Umsatz kosten. Auch in den beiden anderen Lockdowns hätte der Umsatzausfall rund 900 Millionen Euro pro Woche betragen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA.[12][13]
  • Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.[14]




  1. ORF Teletext: Todesfälle in Pflegeheimen 2019 / 2020, Webseite: mimikama.at vom 11. Dezember 2020.
  2. Gestorbene mit Hauptwohnsitz in Pflegeanstalten, Pensionistenheimen und Behinderteneinrichtungen (ohne Auslandssterbefälle) ab 2019 nach Kalenderwoche und Bundesland, Webseite: statistik.at.
  3. Sterbefälle 2020 leicht erhöht, Webseite: science.orf.at.
  4. BGBl. II Nr. 544/2020.
  5. § 19 Abs. 1 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
  6. Art. 9Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche Unverletzlichkeit des Hausrechts im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) von 1867.
  7. Doch keine Kontrollen in Wohnungen erlaubt, Webseite: orf.at vom 10. Dezember 2020.
  8. BGBl. II Nr. 557/2020.
  9. Siehe § 1 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 Öffnungszeitengesetz (BGBl. I Nr. 48/2003) iVm § 22f Arbeitsruhegesetz (BGBl. Nr. 144/1983).
  10. BGBl. II Nr. 566/2020.
  11. § 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
  12. Dritter Lockdown kostet 3 Milliarden Umsatz , Webseite: wienerzeitung.at vom 18. Dezember 2020.
  13. Opposition kritisiert Lockdown-Pläne, Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.
  14. Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown, Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.