Innsbrucker Hexenprozess
Der Innsbrucker Hexenprozess ist eine gerichtliche Verhandlung, die 1485 in Innsbruck durchgeführt wurde.
Ausgangssituation
Am 5. Dezember 1484 veröffentlichte Papst Innozenz VIII. (Giovanni Battista Cibo) († 1492) die päpstliche Bulle "Summis desiderantes affectibus", die als Grundlage für Hexenprozesse Verwendung fand. Als Verfasser ihres Textes gilt der Inquisitor Heinrich Kramer, der sie in den Jahren danach bei seinen Aktivitäten als Hexenverfolger zur Legalisierung nutzte.
Am 23. Juli 1485 legte Heinrich Kramer Bischof Georg (II.) von Brixen die päpstliche Bulle vor. Wenig später reiste er nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und außerdem mit den Untersuchungen begann. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.[1]
Prozess
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger. Nach einer Beschwerde von Johannes Merwart, der erst nach Beginn des Verfahrens als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen wurde, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Die Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren.[1]
Historische Bedeutung und Folgen
1586 publizierte Heinrich Kramer sein berüchtigtes Buch "Malleus Maleficarum", besser bekannt als der Hexenhammer. Die Publikation gilt heute als Folge seiner Erfahrungen mit dem Innsbrucker Hexenprozess.
Beteiligte Personen (Auswahl)
- Heinrich Kramer († um 1505), auch bekannt als Heinrich Institoris oder Heinrich von Schlettstadt, Dominikaner, Inquisitor, Autor des Buches "Malleus maleficarum (publiziert 1586)
- Herzog Siegmund von Österreich, Graf von Tirol ("Siegmund der Münzreiche"), Tiroler Landesfürst
- Georg Golser († 20. Juni 1489, in Brixen), 1464–1488 Fürstbischof von Brixen, er bestellte Sigmund Saumer, damals Pfarrer von Axams zu seinem Stellvertreter[1]
- Johannes Merwart, Jurist
- Die Angeklagten des Prozesses: Barbara Selachin, Barbara Hufeysen, Rosina Hochwartin, Barbara Röslin, Agnes Witwe Peter-Sneider, Barbara Pflieglin, Helena Scheuberin[1]
War der Innsbrucker Hexenprozess tatsächlich ein Hexenprozess?
Literatur
- Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 3. Folge 34. Heft 34. S. 31ff. digital
- Manfred Tschaikner: Hexen in Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486). In: Der Schlern 88, Juli / August 2014, Heft 7/8, S. 84-102 digital
- Manfred Tschaikner: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485 und die Gegner des Inquisitors Heinrich Kramer: Erzherzog Sigmnund, Dr. Johannes Merwart und Bischof Georg Golser. In: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 191-219 digital [A 1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Der Innsbrucker Hexenprozess, Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020
Anmerkungen
- ↑ Es handelt sich bei diesem Essay um eine überarbeitete Fassung von Manfred Tschaikners Essay "Hexen in Innsbruck?