Albrecht IV. Stuchs
Albrecht (IV.) Stuchs (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1404), auch Albrecht der Stuchs, war ein einflussreicher Adliger des Herzogtums Österreich, der vor allem im Umfeld von Herzog Albrecht IV. von Österreich hervortrat.
Herkunft und Familie
Die Familie von Albrecht (IV.) Stuchs, die Stuchse, waren ursprünglich Ministeriale[A 1] der Markgrafen von Steier, deren Hoheitsgebiet ursprünglich bis zur Piesting reichte. Ihre Stammburg wird in Stixenstein (heute Teil der Gemeinde Ternitz vermutet. Zwischen 1162 und 1192 ist Ulrich Stuchs belegt, der in den Dienst der Herzöge von Österreich übertrat und von diesen mit der Herrschaft Trautmannsdorf (heute Teil der Gemeinde Trautmannsdorf an der Leitha) belehnt wurde. Bei dieser Herrschaft handelte es sich um ein sogenanntes "Afterlehen", denn sie gehörte dem Hochstift Passau gehörte. Diese hatte die eine Hälfte der Herrschaft an die Babenberger und die andere Hälfte an die Herren von Lengenbach verliehen. Mit der Belehnung der von Ulrich Stuchs wurde das bereits verliehene Lehen nochmals verliehen.[1]
Nachdem die Babenberger und die Lengenbacher 1246 bzw. 1236 in "männlicher Linie" ausstarben, gelang es den Stuchsen ihre Herrschaft Trautmannsdorf, die zu dieser Zeit ein wichtiges Glied der Befestigungskette an der Leitha darstellte, als "freies Eigen" zu behalten. Albrecht (II .) Stuchs war zunächst auf der Seite des "Böhmenkönigs" Ottokar, wechselte aber zeitgerecht zu König Rudolf (I.). Am Adelsaufstand (1295) gegen dessen Sohn Albrecht war er nicht beteiligt und erhielt von diesem die Funktion eines oberen Landrichter.[1]
Hadmar Stuchs verheiratete seine Tochter Kunigunde mit dem einflussreichen Adligen Pilgrim (IV.) von Puchheim († 1341/43). Sie war die Mutter von Erzbischof Pilgrim (II.) von Salzburg († 1396).[2]
Leben
1389 war Albrecht (IV.) Stuchs an den Bußleistungen für seinen Verwandten Niklas von Reichenstein, der von Pilgrim (VI.) von Puchheim († um 1402), einem weiteren Verwandten getötet worden war, beteiligt. An ihn übergab der Puchheimer jene Geldsumme, die er als Bußleistung für eine geeigneter Stiftung für das Seelenheil des Toten zu leisten hatte.[3]
Albrecht (IV.) Stuchs zählte zu den wichtigsten Geldgebern von Herzog Albrecht (IV.) von Österreich ("Albrecht dem Geduldigen"). Für größere Darlehen erhielt er von diesem als Pfandbesitz die Herrschaften und Städte Bruck an der Leitha und Hainburg. Da er keine Kinder hinterließ, versuchte nach seinem Tod die Familie der Scharfenecker ihn zu beerben. Letztlich aber konnte sich sein Neffe Georg Stuchs († um 1426) durchsetzen. Erst mit seinem Tod erlosch die Familie Stuchs endgültig in männlicher Linie. Obwohl Georg Stuchs Leopold von Eckartsau zu seinem Erben bestimmt hatte, wurde seine Herrschaft Trautmannsdorf von Herzog Albrecht (V.) von Österreich als rückgefallenen landesfürstliches Lehen behandelt. Er ließ es in der Folge durch "Pfleger"[A 2] verwalten.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Trautmannsdorf, Burgen-Austria.COM, abgerufen am 6. Jänner 2022
- ↑ vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978, S.35f., S. 41 und S. 45
- ↑ vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978 S.62
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Städte oder Besitzungen bedeutet die Verwaltung von diesen. Ein Pfleger war für eine ihm anvertraute Burg, Stadt oder Herrschaft und die dazu gehörigen Rechte und Pflichten zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.