Maria Elisabetha Hügelin

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Elias Hügel: Marienstatue in Kaisersteinbruch, nach Maria Elisabetha Hügelin modelliert, 1718

Maria Elisabetha Hügelin (geborene Ferrethin; * 1662 in Kaisersteinbruch, Westungarn, heute Burgenland; † 5. September 1728 ebenda[1]) war die italienisch-deutsche Witwe von Steinmetzmeister Martin Trumler und nach zweiter Heirat Ehefrau des Hofsteinmetzmeisters Elias Hügel.

Biografie

Herkunft

Maria Elisabetha Ferrethin war Tochter des Steinmetzmeisters Ambrosius Ferrethi und seiner zweiten Frau Maria N. Die erste Ehefrau Agatha war eine geborene Bregno, aus der Steinmetzfamilie Bregno – Onkel Antonius ein kaiserlicher Hofsteinmetz, Vater Hieronymus ein Meister der Wiener Bauhütte. Auch der 1653 verstorbene Pietro Maino Maderno, nobilitierter Hofbildhauer und Kaisersteinbrucher Richter gehörte zur Familie. Durch diese Verbindungen zum kaiserlichen Hofbauamt erhielt ihr Vater Ambrosius Ferrethi als junger Meister Steinmetzaufträge beim „Neuen Trakt“, dem Leopoldinischen Trakt der Wiener Hofburg. Der Vater wurde 1680 von der Herrschaft Königshof und den Bewohnern zum Richter im kaiserlichen Steinbruch gewählt.

Erste Ehe

Martin Trumler aus ihrer italienischen Heimat wurde 1670 von Meister Ferrethi zum Gesellen freigesprochen. Spätestens nach dem Großen Türkenkrieg von 1683 war es Zeit für seine Töchter Ehemänner, selbstverständlich Steinmetze, zu finden, mit denen er gemeinsam Aufträge erfüllen konnte. 1684 wurde Maria Elisabetha dem Martin Trumler verheiratet. Vier ihrer Kinder überlebten, Franz, Regina, Ambros und Max, der Jüngste, der 1705 geboren wurde.[1]

Der ‚Ferrethi-Clan‘ arbeitete für den Palatin Paul I. Esterházy, danach für Fürst Liechtenstein in seinen Wiener Palästen, auch im Hauptsitz Schloss Eisgrub. Der Hofsteinmetzmeister Ambrosius Ferrethi, Richter im Steinbruch, starb am 22. Februar 1696. Nach dem Tod des Lehrmeisters bestimmte das Handwerk Martin Trumler zur Weiterführung dieses Amtes.

Am 20. März 1705 starb Martin Trumler mit 54 Jahren. Maria Elisabetha war nun die Steinmetzmeisterin und hatte sich nach der Zunftordnung wieder zu verheiraten. Den Meistertitel bezog sie nicht durch ihre eigene zünftische Ausbildung, die Frauen verwehrt war, sondern durch ihre Heirat. Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. Nach Jahr und Tag musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.[1]

Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung. Die erhaltenen Grabplatten der Kaisersteinbrucher Kirche dokumentieren das.

Laut der Historikerin Sigrid Kretschmer befassten sich die Handwerksordnungen jener Zeit nur sehr wenig mit Frauen. Sie setzten „das Recht der Witwe fest, das Gewerbe des Mannes bis zu ihrer Wiederverheiratung zu betreiben, das Recht der Meisterin auf ein Begräbnis, wie es dem Meister selbst zusteht“. Für die Gesellen wurde festgehalten, „dass die Meisterin für ihre Nahrung, Kleidung und Unterbringung zuständig ist“ und „dass die Gesellen sich gegenüber der Meisterin oder der Meistertochter nicht unehrenhaft verhalten dürfen“. Regelungen über die Mithilfe der Meisterin im Betrieb waren nicht enthalten.[2]

Zweite Heirat

Im August 1694 hatte Elias Hügel aus Gemünden im Frankenland als Lehrling aufgedingt. Maria Elisabetha heiratete ihn am 14. November 1706, als er Geselle in ihrem Steinmetzbetrieb war. Sie ließ ihn nach einem Jahr im Grundbuch eintragen, mit Steinbruch und Haus. Ein Haus behielt sie als Reserve für sich selbst. Als Nachfolger von Johann Paul Schilck übte er ab 1722 das Richteramt aus.

Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihnrn eine eigene Handlungsstrategie.[3] Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert.[4]

Maria Elisabetha Hügelin unterstützte den aufstrebenden Meister und werdenden Künstler. Eine seiner Bildhauerarbeiten ist die Marienstatue (eingefügtes Bild), nach Maria Elisabetha modelliert.

Tod

Am 5. September 1728 starb Maria Elisabetha Hügelin. Ihr Epitaph ist in der Seitenkapelle der Pfarrkirche Kaisersteinbruch neben dem des Meisters befestigt. In der Inschrift steht:

LIG DA BEGRABEN TUGENDSAM, FRAU MARIA ELISABETHA HÜGELIN WAR MEIN NAM, GEWESTE RICHTERIN UND STEINMETZMEISTERIN ALHIER … [1]

Archivalien

  • Stift Heiligenkreuzer Archiv, Rubrik 51: Kirchenbücher, Register, Steinmetz.

Quellen

Weiterführende Literatur

  • Sigrid Kretschmer, Die Rolle der Frau in den Zünften. In dies.: Wiener Handwerksfrauen. Wirtschafts- und Lebensformen im 18. Jahrhundert, Milena Verlag, Wien 2000, ISBN 3-85286-083-0, S. 23-26

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Hügelin Maria Elisabetha, in: Helmuth Furch: Historisches Lexikon Kaisersteinbruch, A - H, Band 1, Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch 2002, pdf S. 223–224
  2. Sigrid Kretschmer: Wiener Handwerksfrauen. Wirtschafts- und Lebensformen von Frauen im 18. Jahrhundert. In: biografiA. Neue Ergebnisse der Frauenbiografieforschung, Mitteilungen des Instituts für Wissenschaft und Kunst. NR. 4, Wien 2001, ISSN 0020- 2320, S. 18 (pdf)
  3. Gabriele Praschl-Bichler, Die Stellung der Frau innerhalb der Gesellschaft. In: Alltag im Barock, Edition Kaleidoskop im Verlag Styria, 1993, ISBN 3-222-12317-9, S. 45-58
  4. Archiv Stift Heiligenkreuz: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.