Ulrich I. von Kapellen
Ulrich (I.) von Kapellen beziehungsweise Capellen (* im 13. Jahrhundert, um 1200/1205; † im Mai 1270)[A 1], auch "'Ulrich der Ältere"' (Ulricus Senior), war ein Ministerialer[A 2], der zunächst im Dienst des Herzogs Friedrich (II.) von Österreich ("Friedrich des Streitbaren") († 1246) und nach dessen Tod im Dienst mehrere Fürstbischöfe von Passau stand. Er begründete einen der beiden Familienzweige der sogenannten "jüngeren Kapeller". Ulrich (I.) von Kapellen darf nicht mit seinem gleichnamigen Neffen verwechselt werden.
Herkunft und Familie
Ulrich (I.) von Kapellen war ein Nachfahre von Beringer von Kapellen († 12. Jahrhundert). Seine Verwandtschaft zu Degenrat von Kapellen († um 1215) ist nicht eindeutig geklärt. Dieser könnte sein Vater gewesen sein.[1] Ulrich (I.) hatte mehrere Brüder und war der Onkel von Ulrich (II.) von Kapellen.
Ulrich (I.) von Kapellen war verheiratet und hatte mehrere Kinder, darunter:
- Pilgrim (II.) von Kapellen
- Ulrich (III.) von Kapellen
- Konrad (II.) von Kapellen ∞ Minzla von Volkensdorf, im Besitz einer Herrschaft, deren Zentrum die Burg am Kürnberg bei Linz bildete[2]
- Margaretha von Kapellen ∞ mit Heinrich von Volkensdorf
Leben
Ulrich (I.) von Kapellen dürfte jener Kapeller sein, der urkundlich erstmals um 1215 in St. Georgen an der Stiefing im Gefolge des Grafen Liutold von Plain genannt wird.[1] 1237 findet er zusammen mit seinem Bruder Pilgrim von Kapellen an hervorragender Stelle in der Zeugenliste der Urkunde, mit der Herzog Friedrich (II.) "der Streitbare" die Privilegien des Erlaklosters (heute aufgehoben und Teil von St. Pantaleon-Erla) bestätigt.[3] Bereits während seiner Ächtung im Konflikt mit Friedrich II. († 1250) hatten Ulrich (I.) und seine Brüder den Herzog unterstützt.[4]
Nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" dürfte er sich als Ministeriale den Fürstbischöfen von Passau angeschlossen haben, für die er mehrere ihrer Urkunden bezeugt.[2] Unter Fürstbischof Berthold († 1254, Fürstbischof von Passau 1250-1254) wurden ihm Güter zu Landshag (Abwinden) verpfändet, die dessen Nachfolger Fürstbischof Otto († 1265, Fürstbischof von Passau 1254-1265) aber wieder rücklöste.[5] Es scheint, dass Ulrich (I.) von Kapellen trotzdem gerade zu diesem Fürstbischof ein besonders gutes Verhältnis aufbauen konnte.[2] Er begleitete ihn auf mehreren Reisen zwischen Passau, Ebelsberg (heute Teil der Stadt Linz), St. Pölten und Wien.[6] 1255 wurde er von ihn beauftragt, dem Stift von Baumgartenberg gemeinsam mit seinen Brüdern zu Hilfe zu kommen.[7] Dass sich Ulrich (I.) von Kapellen im Dienst der Fürstbischöfe von Passau hohes Ansehen erworben hatte, zeigt, dass ihn Bischof Otto als Schiedsrichter mit der Beilegung eines Streites zwischen dem Brüdern Heinrich und Wernhard von Schaunberg bestimmte.[5]
1270 schenkte Ulrich von Kapellen dem Stift von St. Florian für sein eigenes Seelenheil und das seiner Vorfahren ein Pfund auf seinem Hof zu "Klingelbach". Zu diesem Zeitpunkt dürfte er bereits krank gewesen sein. Seinen Plan, diesen Hof nach seiner Genesung gegen ein dem Kloster näher gelegenes Grundstück einzutauschen, dürfte er nicht mehr erfüllt haben.[5]
Literatur
- Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 37
- ↑ 2,0 2,1 2,2 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 50
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 40
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 59
- ↑ 5,0 5,1 5,2 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 51
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 50f.
- ↑ vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 44
Anmerkungen
- ↑ Lebensdaten nach Heribert Raidl. Vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 48 und S. 51f.
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.