Clemens Lintschinger

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Clemens Lintschinger (*11. April 1970 in Wien) war österreichischer Rechtsanwalt und ist jetzt humanistischer Aktivist und atheistischer Autor.

Leben und Berufliches

Clemens Lintschinger wurde als zweites Kind von Diplom-Kaufmann Otto Lintschinger, einem Sparkassenangestellten, röm.-kath. und Elisabeth Lintschinger, geb. Kroiss, einer Immobilienfachfrau, röm.-kath. geboren. Nach der Matura am Diefenbachgymnasium begann er im Jahr 1988 sein Jus-Studium an der Universität Wien. Im Jahr 1989 unterbrach er das Studium, um ehestmöglich den Präsenzdienst abzuleisten, da er die zu dieser Zeit noch vorgeschriebene "Gewissensprüfung" für den Zivildienst nicht bestand. Wegen eingeschränkter Lungenfunktion wurde er als beschränkt tauglich eingestuft. Während seines Wehrdienstes als Systemerhalter im Landwehrstammregiment 21 (Hoch- und Deutschmeister) fühlte er sich durch sinnlose Beschäftigungsaufträge und unangemessenes Verhalten der Unteroffiziere frustriert. Um die als vergeudet empfundene Lebenszeit durch eine sinnvolle Arbeit auszugleichen, ließ er sich 1994 vom Roten Kreuz zum Rettungssanitäter ausbilden. Obgleich er die erforderlichen Prüfungen absolvierte und ihm die Tages- und Nachtdienste persönlich erfüllten, entschied er, wegen seines fehlenden technischen Geschicks, die eine Gefahr für Patienten darstellen könnte, die Tätigkeit aufzugeben.[1]

Während seiner Studienzeit arbeitete er als Rechtshörer am Jugendgerichtshof in Wien. Am 10.03.1994 schloss er sein Magisterstudium durch Sponsion ab und begann sein Doktorratsstudium. 1996 promovierte er mit einer Dissertation zum Thema „Osteuropäische Atomkraftwerke aus zivilprozess- und zivilrechtlicher Sicht“.[2] Nach Absolvierung der Gerichtspraxis wurde er 1996 Vertragsassistent an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie, unter der Leitung von O. Univ.Prof. Frank Höpfel teilbeschäftigt angestellt. Dort mitbetreute er die Seminare „Zusammenhänge zwischen Asyl- und Strafrecht“ und „Comparative judicial process in criminal procedure in Austria, Germany and the United States“.

Im selben Jahr eröffnete sich ihm frühzeitig die Möglichkeit einer vollbeschäftigten Anstellung im Bundesministerium für Inneres. Sein Aufgabengebiet im EU/Schengen-Büro (Abteilung III/17)[3] beinhaltete die Koordinierung und die inhaltliche Vorbereitung des Rates Justiz und Inneres, des Koordinierungsausschusses für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen („Artikel 36 EU-Vertrag Ausschuss“) und des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA). Als interministerieller Delegationsleiter der EU-Ratsarbeitsgruppe „Kollektive Evaluierung" erarbeitete und vertrat er die gesamtösterreichische Position zu vertraulichen Dossiers betreffend die Maßnahmen der Beitrittskandidaten zur Betrugsbekämpfung. Neben der Vorbereitung und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen verfasst er die Ressortpositionen bei Regierungskonferenzen. Im ersten Halbjahr 1998 arbeitete er zur Vorbereitung des österreichischen EU-Vorsitzes während der EU-Ratspräsidentschaft des Vereinigten Königreichs[4] als österreichischer Verbindungsbeamter im britischen Innenministerium in London. Der britische Vorsitz setzte ihn als rechtlichen Experte bei der Erstellung der Beschlüsse des Rates zur Einbeziehung des Schengen Besitzstandes in den Rechtsrahmen der EU ein. 1999 bestand er die Prüfung für den "Rechtskundigen Dienst" in allen Fächern mit "Auszeichnung". Aufgrund seiner Erfolge und Fähigkeiten erhielt er die Befugnis der Stellvertretung der Abteilungsleitung und der Approbation für die ihm zu bearbeitenden Geschäftsstücke. Jedoch wurde ihm im Zuge weitreichender Organisationsänderungen mitgeteilt, dass er aufgrund fehlender Parteizugehörigkeit keine Aussicht auf eine Spitzenposition im Ministerium habe. Bereits empört durch die Vereinnahmung des Ministeriums durch zunächst „linke“ dann „schwarze“ Parteipolitik kam für ihn ein Beitritt zu einer Partei nicht in Frage und mit Ablauf des 31.01.2001 beendete er seine Karriere im öffentlichen Dienst.

Nach einer halbjährigen Rucksack-Tour durch den asiatischen Raum kehrte er nach Österreich zurück und wurde Konzipient in der Kanzlei von Rechtsanwalt Gabriel Lansky, später Lansky & Ganzger Rechtsanwälte GmbH. Gleichzeitig begann er einen Immobilienlehrgang an der Technischen Universität Wien und erlangte im Jahr 2003 nach Vorlage einer Masterthesis über das Thema „Die Veräußerung von nicht-betriebsnotwendigen Immobilien öffentlicher Unternehmen aus Sicht des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft“ den Titel „Master of Science (Real Estate -Investment and Valuation)“.[5]

2004 bestand er die Rechtsanwaltsprüfung und 2005 übernahm er die Leitungsfunktion des Wiener Büros der deutschen Anwaltskanzlei Heiermann, Franke, Knipp Rechtsanwälte. Die alleinige Ausrichtung der deutschen Sozietät auf Immobilien-, Bau- und Infrastrukturrecht ist ihm jedoch zu eingeschränkt, da er sich auch mit Menschenrechten und mit dem Asylwesen beschäftigen wollte. Für eine kurzen Übergangsperiode kehrte er wieder zu seiner Ausbildungskanzlei zurück, um anschließend 10 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst ein unabhängiger Einzelanwalt zu werden.

Als selbständiger Rechtsanwalt legte er seinen Schwerpunkt unter anderem auf das Europäische Recht. Er erstellte eine Informationsbroschüre[6] zu EU-Beihilfen im Auftrag der Stadt Wien und war langjährig Rechtsberater und Anwalt des Fonds Soziales Wien [7] [8], des Österreichischen Städtebunds[9][10] und des Wiener Krankenanstaltenverbunds, den erfolgreich in Vergabenachprüfungsverfahren[11] vertritt. Zusätzlich setzte er sich für Menschen ein, die asylrelevante Verfolgung geltend machen wollten.[12] [13] [14] Trotz seiner atheistischen Gesinnung ist ihm als Humanist wichtig, gegen plumpe Islamophobie vorzugehen und sich für die unbehinderte Religionsfreiheit in Österreich einzusetzen, weshalb er Mandate von ATIB Union zur Gewährleistung des Moscheenbetriebes übernahm.[15] Des Weiteren war er in Erwachsenenschutzsachen[16] tätig. In mehreren reiserechtlichen Grundsatzentscheidungen war er als Parteienvertreter involviert.[17] [18] Seine juristischen Kommentare im Reiserecht wurden von der Justiz übernommen.[19] Maklerrecht zählte zu seinen weiteren Tätigkeitsfeldern.[20] Mediales Interesse erregte seine erfolgreiche Intervention bei der Heimholung zweier Kleinkinder, deren Mutter als Minderjährige verleitet wurde, ohne Wissen der Eltern nach Syrien zu ziehen.[21] Zu seinen Vorlieben zählten juristische Vorträge sowohl für das Fachpublikum[22] als auch für Laien. Neben seiner Vortragsätigkeit als Rechtsanwalt war Clemens Lintschinger über die KMU Akademie und Management AG an der Middlesex University in London als vortragender Dozent akkreditiert. Heute ist er noch als Betreuer von Masterthesen und als Advisor für Doktorratsarbeiten tätig.[23]

2021 beendete Clemens Lintschinger seine anwaltliche Laufbahn und widmet sich seitdem verstärkt humanistischen Projekten. Als Mitglied des Präsidiums vom Verband Humanistischer Verband Österreich (HVÖ) setzt er sich für die Interessen konfessionsfreier Menschen ein[24] und hält Vorträge.[25] Seit 2023 ist er ständiger Autor des Vereins Humanistischer Pressedienst (hpd).[26]

Clemens Lintschinger ist bekennender Atheist.[1] Bereits als Jugendlicher beugt er sich nicht dem Druck zur Firmung. In seinen humanistischen Texten zeigt er gerne die Diskriminierungen durch Offenbarungsreligionen auf. 2023 veröffentlicht er das Buch "Atheistisch glücklich sterben", eine tröstliche Anthologie mit umfänglichen Nachwort für sterbende Atheisten und Menschen, die ohne Glauben an eine Transzendenz friedlich erlöschen wollen.[27]

Seit dem Jahr 2000 ist er in einer kinderlosen Beziehung mit seiner Lebensgefährtin liiert.

Publikationen

Bücher

  • Atheistisch glücklich sterben, 2023, KDP, ISBN 9783200091177 (E-Book), KDP-ISBN-13: 979-8-391-78441-8 (Taschenbuch), KDP-ISBN-13: 979-8-391-85431-9 (gebundene Ausgabe)[27]
  • Die Europäische Bürgerinitiative, 2012, Neuer Wissenschaftlicher Verlag, ISBN 978-3-708-30859-3[28]

Artikel und Glossen in Festschriften, Jahrbüchern und Zeitschriften

  • Befristeter Rahmen verlängert. EU-Beihilfenregime im Lichte der Corona-Pandemie, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4/2021 (2021)[29]
  • Rückschlag für die unmittelbare Demokratie. Zum Sachverhalt und zum Verfahren einer verfassungswidrigen Volksabstimmung in Vorarlberg, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 2/2021 (2021)[30]
  • EuGH: das Cali-Urteil. Verbote der touristischen Kurzzeitvermietung aus Sicht der Dienstleistungsfreiheit, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 12/2020 (2020)[31]
  • Öffentlich-öffentliche Kooperation. Zu den EuGH-Urteilen in den Rechtssachen C-429/19 (Remondis GmbH) und C-796/18 (ISE), Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 12/2020 (2020)[32]
  • DSGVO & Strafbarkeit. Zur Verhängung von Geldbußen über juristische Personen wegen Verstößen gegen die DSGVO, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 10/2020 (2020)[33]
  • Große europäische LKW. Zum Schadenersatzrecht der Kommunen bei Kartellrechtsverstößen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 9/2020 (2020)[34]
  • Das Plakatierungsverbot in Linz unter dem Prüfmaßstab des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 6/2020 (2020)[35]
  • EuGH konkretisiert Informationspflichten bei Direktvergaben, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4-5/2020 (2020)[36]
  • Schlafverbot in Innsbruck, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 3/2020 (2020) [37]
  • Tückische E-Tankstellen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 2/2020 (2020)[38]
  • Nitrat-Richtlinie – EuGH stärkt Rechte des Einzelnen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 1/2020 (2020)[39]
  • Kurzzeitvermietungen als gewerberechtliche Tätigkeit, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 10/2019 (2019)[40]
  • Vergabe im Verkehrswesen - Klarstellung des EuGH betreffend Direktvergaben von Dienstleistungsaufträgen für Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 7 und Nr.8/2019 (2019)[41]
  • Rettungsdienste und Vergaberecht - Der EuGH klärt, wann Rettungsdienste und Krankentransporte nicht ausschreibungspflichtig sind, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 6/2019 (2019)[42]
  • Tiroler Raumordnung verfassungswidrig? Der VfGH hebt Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes als verfassungswidrig auf, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 6/2019 (2019)[43]
  • Karfreitag - Eine kurze Abhandlung zu den Auswirkungen des Karfreitag-Urteils des EuGH, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4/2019 (2019)[44]
  • Ist das EU-Beihilferechtregime auf staatliche Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit anwendbar? (Teil 1 und Teil 2), Zeitschrift für Beihilfenrecht, Heft 3 und Heft 4, Band 10 (2018)[45][46]
  • Verwaltungsgerichtshof verschärft die Auskunftspflichten, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 9/2018 (2018)[47]
  • Unfall im Kindergarten - die ewige Haftungsfrage, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4/2018 (2018)[48]
  • Zur beihilfenrechtlichen Relevanz von Maßnahmen von Unternehmen im Eigentum von Gemeinden, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 3/2018 (2018)[49]
  • Ist das EU-Beihilferecht auch im EZA-Sektor anwendbar?, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 2/2018 (2018)[50]
  • Bettelverbot durch die Gemeinde – Anmerkungen zur Rechtsprechung des VfGH, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 12/2017 (2017)[51]
  • Zur fehlenden Parteistellung der Gemeinde im Verfahren nach dem BVG über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 6//2017 (2017)[52]
  • Rechtsgeschäfte mit kirchlichen Einrichtungen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4//2017 (2017)[53]
  • EuGH erleichtert vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 3//2017 (2017)[54] Öffentliche Unternehmen und Finanzierungsaltlasten bei Beamten, Jahrbuch Beihilferecht 2016, NWV, Seiten 377ff (2016)[55]
  • Die Beauftragung von Schulfotografen durch den Schulleiter gegen Vorteile für die Schule - Ein Fall für das Strafgericht?, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 11/2016 (2016)[56]
  • Neue folgenreiche Urteile zum Vergaberecht, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 10/2016 (2016)[57]
  • Zur Zulässigkeit von Abgaben auf Mobilfunkantennen aus europarechtlicher Sicht, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 9/2016 (2016)[58]
  • Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder im Fokus des StGB, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 9/2016 (2016)[58]
  • Zur beihilferechtlichen Zulässigkeit der Förderung von Vorhaben mit rein lokalen Auswirkungen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 3/2016 (2016)[59]
  • Kammerwesen und Beihilfe- und Kartellverbot, Jahrbuch Beihilferecht 2015, NWV, Seiten 451ff (2015) [60]
  • Gemeingebrauch versus Nachbarrechte: Der OGH hat die Nachbarrechte gegenüber der öffentlichen Hand als Grundstückseigentümer gestärkt, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 9/2015 (2015)[61]
  • Versammlungsfreiheit versus Religionsfreiheit Ein Leitfaden für Konflikte, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 7 und Nr. 8/2015 (2015)[62]
  • Grundsteuer, Abfall, Busspur - interessante Rechtsprechung für Kommunen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4/2015 (2015)[63]
  • Zur Förderung der Erschließung von Gemeindegrundstücken, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 9/2014 (2014)[64]
  • Neues zu Privatisierungen, Jahrbuch Beihilferecht 2014, NWV im Verlag Österreich GmbH (2014)[65]
  • Beihilfekonforme Infrastrukturfinanzierung im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, Zeitschrift für Beihilfenrecht, Heft 4, Dezember 2013, Band 5[66]
  • „De-minimis-Beihilfen“, Praxishandbuch, Band II, erstellt für den Magistrat der Stadt Wien (MA 27 – Europäische Angelegenheiten), Österreichischer Städtebund und Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (2013)[67]
  • „EU-Beihilfen kurz und bündig“, Praxishandbuch, Band I, erstellt für den Magistrat der Stadt Wien (MA 27 – Europäische Angelegenheiten), Österreichischer Städtebund und Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (2013)[67]
  • Ausnahmen des Vergaberechts kaum noch anwendbar, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 12/2013[68]
  • Neue Rechtsprechung des EuGH zur "öffentlichen Zusammenarbeit", Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 4/2013 (2013)[69]
  • Zur Verhängung von Zwangsgeldern und Pauschalbeträgen bei säumigen Mitgliedstaaten, Jahrbuch Beihilferecht 2013, NWV, Seiten 507ff (2013)[70]
  • Beihilfekonforme Infrastrukturfinanzierung im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, BRZ 2013, Heft 4/2013 (2013)[71]
  • Neues zur In-house-Vergabe: EuGH schränkt Möglichkeiten der In-house-Vergabe ein, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 2/2013 (2013)[72]
  • Österreich diskriminiert Studierende aus anderen EU-Staaten bei der Gewährung von Fahrpreisermäßigungen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 11/2012 (2012)[73]
  • Keine Erleichterung der öffentlichen Auftragsvergabe nach Ökokriterien - EuGH Urteil vom 10.05.2012 Rechtssache C-368/10, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 7.und 8./2012 (2012)[74]
  • Lintschinger Clemens / Schmid Johannes, „Bürgerbeteiligung goes Europe“, Beitrag zur „Offenen Stadt“, Schriftenreihe Öffentliches Management und Finanzwissenschaft, KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung (Hrsg.), NWV-Verlag (2012)[75]
  • Private Durchsetzung des Beihilfeverbots und neuere Judikatur österr. und dt. Gerichte, Jahrbuch Beihilferecht 2012, Seite 505ff (2012)[76]
  • Zur Wegehaftung von Gemeinden, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe 2/2012 (2012) [77]
  • Zur Haftung des Veranstalters, Zeitschrift für Verkehrsrecht, Heft 6 (2011)[78]
  • Neue Rechtsprechung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und zur Einhaltung von Transparenzvorgaben von konzessionierten Unternehmen, die zu 51% im Eigentum einer Gemeinde stehen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 02/11 (2011)[79]
  • Keine Ausschreibungspflicht bei Grundstücksverkäufen mit städtebaulichen Verpflichtungen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 02/11 (2011)[80]
  • Schadenersatzansprüche übergangener Bieter gebühren unabhängig, Neue Rechtsprechung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 02/11 (2011)[80]
  • Zum rechtlichen Nachspiel in der Reisebranche auf Grund des Vulkanausbruchs in Island, Wirtschaftsrechtliche Blätter (2010)[81]
  • Zur gerichtlichen Durchsetzung des Durchführungsverbots nach Art. 108 Abs. 3 AEUV in Österreich, BRZ (2010)[82]
  • EuGH bestätigt Rechtsposition der EK in Bezug auf die Anwendung des Gemeinschaftsrechts für Vergaben öffentlicher Aufträge, die nicht unter  die Vergaberichtlinien fallen, Österreichische Gemeinde-Zeitung, Ausgabe Nr. 07/08/2010 (2010)[83]
  • Was ist Media-Mundus?[84]
  • Lintschinger Clemens / Pellech Isabelle, Problemstellungen bei der Einstufung von Unternehmen als KMU und Lösungsvorschläge, BRZ aktuell – Zeitschrift für Beihilfen und Subventionsrecht (2009)[85]
  • Lintschinger Clemens / Pellech Isabelle, Eine Enteignungsentschädigung ist ohne Berücksichtigung einer allenfalls eintretenden Körperschaftssteuerbelastung festzusetzen, ecolex-Rechtsprechung (2008)[86]
  • Lintschinger Clemens / Franke Horst, Das neue österreichische Bundesvergabegesetz 2006 – wichtige Änderungen im Überblick, VergabeR (2006)[87]
  • Lintschinger Clemens / Lansky Gabriel, Auswirkungen des Spannungsverhältnisses zwischen dem Gebot der Vorrangwirkung des unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts und dem Rechtsstaatprinzip auf die (anwaltliche) Praxis, Beitrag zur Festschrift Theo Öhlinger (2004)[88]

Humanistische Beiträge im Web

  • Religiöse Erkrankungen – ein Bericht über einen kontroversiellen Vortrag[89]
  • Gerichtsurteil: Humanist muss in Beirat für Religionspädagogik aufgenommen werden[90]
  • Unter Einfluss einer muslimischen Lobbying-Organisation fordert UN-Menschenrechtsrat Strafen, statt die Meinungsfreiheit zu schützen[91]
  • Gefahr durch Exorzismus-Apps[92]
  • „Die Rute und der Tadel geben Weisheit“[93]
  • Fatwa gegen die Hamas ausgesprochen[94]
  • … less likely to believe in god![95]
  • Die Morde der Bibel von Jörn Dyck[96]
  • Ich habe die neue KI ChatGpt auf ihren (Un)Glauben getestet[97]
  • Missbrauch durch Zwangsarbeit in Klöstern[98]
  • Mehrheit der Australier wünscht Trennung von Kirche und Staat in der Verfassung[99]
  • Madalyn Murray O’Hair, eine erfolgreiche Aktivistin für die Säkularisierung – bis zu ihrer Ermordung[100]
  • Ungleicher Schutz von Gläubigen und Konfessionsfreien[101]
  • Radio-Athikan Podcast[102]

Rechtliche Beiträge im Web

  • Immobilientransaktionen im Fokus des Beihilfenrechts[103]
  • Zahlreiche Kommentare auf der der Jusline Gesetzesbibliothek[104]

Weblinks

Persönliche Webseite von Clemens Lintschinger

Humanistischer Verband Österreich


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  1. 1,0 1,1 Über mich. In: Clemens Lintschinger. 29. Mai 2023, abgerufen am 4. August 2023 (de-de).
  2. https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71337549420003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,Clemens%20Lintschinger&offset=0. Abgerufen am 4. August 2023 (english).
  3. 427/AB XXI. Abgerufen am 4. August 2023.
  4.  Presidency of the Council of the European Union. In: Wikipedia. 4. August 2023 (https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Presidency_of_the_Council_of_the_European_Union&oldid=1168635864).
  5. Masterthesen | TU Wien. Abgerufen am 4. August 2023.
  6. https://www.wien.gv.at/wirtschaft/eu-strategie/pdf/eu-beihilfen.pdf
  7. RIS - L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien 001 Verwaltungsrecht allgemein 10/07 Verwaltungsg... Ro 2019/10/0002 - Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Abgerufen am 4. August 2023.
  8. RIS - 2Ob83/19y - Justiz. Abgerufen am 4. August 2023.
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  10. Österreichische Gemeindezeitung 04/2021. Abgerufen am 5. August 2023.
  11. RIS - Rechtssätze und Entscheidungstext VKS-9574/12 - Vergabekontrollbehörden. Abgerufen am 4. August 2023.
  12. RIS - 10/07 Verwaltungsgerichtshof 19/05 Menschenrechte 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB... Ra 2019/21/0282 - Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Abgerufen am 4. August 2023.
  13. RIS - Abschiebung Asylantragstellung asylrechtlich relevante Verfolgung Asylverfahren Aufenthaltsberech... I412 2184089-1 - Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Abgerufen am 4. August 2023.
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  15. Mögliche Schließung der Wörgler Moschee - oesterreich.ORF.at. Abgerufen am 4. August 2023.
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  18. RIS - 6Ob131/12a - Justiz. Abgerufen am 4. August 2023.
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  20. Aufwandsentschädigung: Geschäft geplatzt – wann der Makler trotzdem Geld bekommt. Abgerufen am 4. August 2023 (österreichisches deutsch).
  21. wien ORF at red: Wienerin mit Kind noch in Al-Hol-Lager. 20. Oktober 2019, abgerufen am 4. August 2023 (deutsch).
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  24. HVÖ besucht Parlament. In: Clemens Lintschinger. 7. Juni 2023, abgerufen am 4. August 2023 (de-de).
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  27. 27,0 27,1  Clemens Lintschinger: ATHEISTISCH GLÜCKLICH STERBEN: Eine tröstliche Anthologie mit einem umfänglichen Nachwort für Menschen, die ohne Glauben an eine transzendente Weiterexistenz heiter und gelassen erlöschen wollen. Independently published, 2. Juni 2023, ISBN 979-8-3917-8441-8 (https://www.amazon.de/ATHEISTISCH-GL%C3%9CCKLICH-STERBEN-transzendente-Weiterexistenz/dp/B0C6VWP7YF/ref=tmm_pap_swatch_0?_encoding=UTF8&qid=&sr=).
  28. Clemens Lintschinger: Die Europäische Bürgerinitiative. Abgerufen am 4. August 2023.
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  41. Österreichische Gemeindezeitung 07/08/2019. Abgerufen am 5. August 2023.
  42. Österreichische Gemeindezeitung 06/2019. Abgerufen am 5. August 2023.
  43. Österreichische Gemeindezeitung 06/2019. Abgerufen am 5. August 2023.
  44. Österreichische Gemeindezeitung 04/2019. Abgerufen am 5. August 2023.
  45. Clemens Lintschinger: Ist das EU-Beihilferechtregime auf staatliche Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit anwendbar? (Teil 1) | 99.105005/brz201803010101. In: Verlag Österreich. Abgerufen am 4. August 2023.
  46. Ist das EU-Beihilferechtregime auf staatliche Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit anwendbar? (Teil 2) | 99.105005/brz201804017201. Abgerufen am 4. August 2023 (de-de).
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  49. Österreichische Gemeindezeitung 03/2018. Abgerufen am 5. August 2023.
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