Alpenländerpokal des OeEHV 1934/35

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Eishockey in Österreich bis 1938
Alpenländerpokal des OeEHV
1933/34   -   1934/35   -   1935/36
Spieltyp: Scheibe
Austragungsort: Kärnten, Steiermark, Tirol
Dauer: 11.01. bis 27.01.1935
Veranstalter: Österreichischer Eishockeyverband, Wien
Teilnehmeranzahl: 3
Anzahl der Spiele: 6
Sieger: Klagenfurter Athletiksport Club
Zweiter: Innsbrucker Eislauf Verein
Hinweise:
  • Für das Eishockey nach 1938 siehe den betreffenden Artikel Eishockey in der Wikipedia.
Hinweis: Eventuell können aufgrund unterschiedlicher Quellen für die Zeit bis 1938 die in diesem Projekt hier meistens sehr detailliert recherchierten Angaben von den oft deutlich allgemeineren Angaben in der Wikipedia etwas abweichen.
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Der Alpenländerpokal des OeEHV 1934/35 war das dritte Jahr der Austragung.


Geschichte

  • Eine Arbeitsgruppe innerhalb des OeEHV hatte für die Saison 1932/33 einen Vorschlag für die Erneuerung der Eishockey-Meisterschaften erarbeitet. Die schon zur Zeit der K.u.K.-Monarchie eingeführte Wiener Eishockey-Meisterschaft wurde wieder ins Leben gerufen. Hinzu kam die lange gefordert Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft. Die Sieger spielten dann gegeneinander um die Eishockey-Meisterschaft von Österreich. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde auch der lange schon geforderte Alpenländerpokal in die neuen Aktivitäten des Verbandes aufgenommen.



Alpenländerpokalspiele 1934/35

Teilnehmer

Verein Bemerkungen
Deutscher Sportverein Leoben (Leoben)
Innsbrucker Eislauf Verein (IEV)
Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)


Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
11. Jänner 1935 Klagenfurt IEV - KAC Al-P 1:3(0-0,0-1,1-2) 800 s.u.
19. Jänner 1935 Innsbruck IEV - KAC Al-P 1:0(0-0,1-0,0-0) 300 s.u.
22. Jänner 1935 Leoben Leoben - KAC Al-P 4:1(0-0,2-1,1-0) s.u.
27. Jänner 1935 Klagenfurt Leoben - KAC Al-P 0:6(0:2(0-0,0-0,0-2) s.u.
nicht ausgetr. Innsbruck, Innsbruck - Leoben Al-P 0:0(0-0,0-0,0-0) s.u.
nicht ausgetr. Innsbruck, Innsbruck - Leoben Al-P 0:0(0-0,0-0,0-0) s.u.



Spiel 11. Jänner 1935 KAC - Innsbrucker EV Alpen-Pokal

  • Schiedsrichter: Richard Jahnke, Wien (WBC)
  • Die Innsbrucker spielten besser wie am Vortag, die Klagenfurter waren ihnen aber trotzdem noch immer überlegen. Trotz der 14 Grad Kälte hatten sich 800 Zuschauer eingefunden. Klagenfurt gewann das Spiel 3:1(0-0,1-0,2-1). Die Treffer des KAC schossen Rascher, Stertin und Eggenberger. Bei den Innsbruckern war Danner erfolgreich. Ahment, der Torwart von Innsbruck, war der beste Mann auf dem Eis.


Spiel 19. Jänner 1935 IEV - KAC Alpen-Pokal

  • Schiedsrichter: Hans Aigner,
  • Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Eggenberger, Russer, 1. Sturm: Raumegger, Stertin, Egger, 2. Sturm: Scherlau, Ebner, Rascher,
  • Team IEV: Tor: Otto Amenth, Verteidiger: Dr. Waritsch, Pepi Schmidt 1. Sturm: Schmidt3, Schmidt1, Held, 2. Sturm: Pupp, Gasler, Danner
  • Das Alpenpokalspiel in Innsbruck zwischen IEV und KAC endete 1:0(0-0,. Der KAC greift sofort mit seinen Stürmern Eggert und Stertin mit schönem Kombinationsspiel an. Torwart Ameth ist voll beschäftigt. Egger erhält nach einiger Zeit eine Spezialbewachung. Dann aber befreien sich die Innsbrucker aus der Bedrängnis und Pupp und Gaßler greifen immer wieder das KAC-Tor an. Beide Stürmerreihen werden ausgewechselt. Bei einem Angriff steht dann plötzlich Raumegger allein vom Otto Amenth. Alle sehen schon das Tor, als dieser sich mit seiner ganzen Fülle hinwirft und die Scheibe hält. Im zweiten Drittel kann Max Schmidt einen Pass von Gaßler übernehmen; er überspielt die KAC-Verteidigung und schießt die Scheibe an Eichinger vorbei ins Tor. Die 300 Zuschauer sind begeistert und feiern den Torschützen. Im letzten Drittel greifen die Gäste pausenlos an, können jedoch keinen Treffer erzielen.



Spiel 22. Jänner 1935 Leoben - KAC Alpen-Pokal

  • Schiedsrichter: Hans Aigner, Wien; Hauptmann Wilhelm Tolar, Wien;
  • Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Nusser, Eggenberger, 1. Angriff: Raunegger, Stertin, Egger, 2. Angriff: Ebner, Raschner, Schneider,
  • Team Leoben: Tor: Witthoff, F. Zahlbruckner, W. Seidel, 1. Sturm: Ing. Dr. Schneider, Richler, E. Seidler, 2. Sturm: Pitschnik, H. Zahlbruckner, Mitis.
  • 500 Zuschauer waren in Leoben zum Spiel um den Alpenpokal gekommen. Die Leobener wollten Revanche für das verlorene Spiel am Vortag nehmen. Sie spielten überlegen und technisch gut. Die Tore für Leoben erzielten Richler, Schneider und H. Zahlbruckner nach schönem Kombinationsspiel. W. Seidler traf nach einer Soloaktion. Für den KAC waren Egger erfolgreich. Leoben siegte mit 4:1(0-0,2-1,1-0)



Spiel 27. Jänner 1935 KAC - Leoben Alpen-Pokal

  • Schiedsrichter: Jahnke, Wien
  • Heute spielte der KAC besser als am Vortag. Er gewann das Spiel mit 2:0(0-0,0-0,2-0). Die Beglaubigung des Spieles wurde vom Verband mit 6:0 für den KAC strafbeglaubigt.[1] Die Tore schossen Stertin und Max Schneider. Die Leobener ließen ihren kanadischen Trainer mitspielen, was nach den Verbandsbestimmungen verboten ist. Da die beiden Spiele von Leoben und IEV noch fehlen, ist das Ergebnis hier noch offen. Bisher führt der KAC mit 4 Punkten vor Leoben und Innsbruck mit je 2 Punkten.


Spiele nicht ausgetr. Innsbruck - Leoben Alpen-Pokal

  • Schiedsrichter: entf.
  • Die beiden Spiele Innsbruck gegen Leoben fanden aus Witterungsgründen nicht statt. Der Verband hat die Spiele daher mit 0:0 und mit 0 Punkten beglaubigt.[2]



Tabelle

Platz Verein Spiele Siege unent. verl. Torverh. Punkte
1 KAC 4 2 0 2 10:6 4
2 IEV 4 1 0 1 2:3 2
3 Leoben 4 1 0 1 4:7 2
  • Vom Verband wurde festgelegt, dass die wegen der Witterungsverhältnisse bisher nicht ausgetragenen Spiele mit 0:0 Toren und 0 Punkten für jeden Verein beglaubigt werden. Die beiden Spiele IEV - Leoben sind daher auch in der Tabelle nicht erfasst, außer bei Zahl der Spiele[3]


Sieger Alpenländerpokal des OeEHV 1934/35: Klagenfurter Athletiksport Club


Der Alpenländerpokal des OEEHV 1934/35 wird vom Verband am 3. November 1934 ausgeschrieben. Die Auschreibung für die Saison 1932/33 gilt auch für diese Saison mit der Änderung von 1933/34[4] Nennschluss ist der 27. November 1934 zusammen mit der Provinz-Meisterschaft.


Ausschreibung des Alpenländerpokales des OeEHV

  • Die Ausschreibung des Alpenländerpokals 1934/35 wurde vom Verband in der Zeitschrift "Der Eishockeysport vom 3. November 1934 bekannt gegeben. Danach bleiben die Bestimmungen aus der Saison 1932/33 mit der Änderung aus der vorigen Saison bestehen. Dieser Text ist nachstehend aufgeführt.


§ 1 Teilnehmer, Nennung

Zur Teilnahme an dem Bewerbe um den Alpenländerpokal sind alle Vereine verpflichtet, die in der 1. Klasse der Provinzmeisterschaft spielen. Die Nennung zur Provinzmeisterschaft gilt automatisch auch für diesen Pokalbewerb, doch ist ein separates Nenngeld von S 10,-- beizubringen.

§ 2 Austragungsort, Wertung

Jeder teilnehmende Verein spielt zweimal gegen jeden anderen. Die Wertung erfolgt nach Punkten in der gleichen Weise, wie in § 26 der Provinzmeisterschaft ausgeführt. Der Sieger erhält den Pokal für das betreffende Verbandsjahr in Verwahrung, hat ihn jedoch vor dem nächsten Verbandstag dem Verbande wieder zu übergeben. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz desjenigen Vereines über, der den Pokal zum dritten Mal gewonnen hat.
Jedes Jahr erhält der Sieger 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden könnten, die mindestens an der Hälfte der Pokalspiel teilgenommen haben.

§ 3 Wettspieltermine, Platzwahl, Entschädigungen

Der Wettspieltermin für das Spiel um den Alpenländerpokal ist der Tag nach dem Meisterschaftsspiel der jeweiligen Gegner. Die Platzwahl hat jener Verein, der sie im Meisterschaftsspiel des vorhergehenden Tages hatte. Eine Entschädigung hat nicht zu erfolgen.
Die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 31 (2) und (3) finden bei diesem Bewerb sinngemäße Anwendung.


§ 4 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht

Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
Als Schiedsrichter soll in erster Linie der vom Verband bestimmte Schiedsrichter des am Vortage abgehaltenen Meisterschaftspieles beider Vereine amtieren. Hat am Vortag kein Verbandsschiedsrichter amtiert, kann der Schiedsrichter des Vortages aus irgendeinem Grund das Spiel nicht leiten, ist der bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 33, letzter Absatz, sinngemäße Anwendung.
Der Spielbericht ist vom Schiedsrichter in einem geschlossenem Umschlag den siegreich gebliebenen, bei unentschiedenen Spielen dem gastgebenden Verein, zu übergeben, der ihn bei sonstiger Ordnungsstrafe längstens innerhalb dreier Arbeitstage eingeschrieben dem Verband einzusenden hat.

§ 5 Absagen, Tauwettereinbruch

Hinsichtlich der Absagen finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft sinngemäße Anwendung. Eine Absage für das Meisterschaftsspiel gilt automatisch auf für das Spiel um den Alpenländerpokal. Bezüglich eines Tauwettereinbruches bzw. besonderen Schneefalles gelten die Bestimmungen der Provinzmeisteschaft § 34, zweiter Absatz.
Kann während der Anwesenheit einer zur Austragung der Spiele um die Provinzmeisterschaft und den Alpenländerpokal eingetroffenen Mannschaft nur ein Spiel ausgetragen werden, gilt dieses Spiel auf jeden Fall als Meisterschaftsspiel, selbst falls die Vereine eine andere Vereinbarung getroffen haben sollten. Zur Entschädigung des gastgebenden Vereines, dem die Veranstaltung eines Spieles verloren ging, ist der Gastverein verpflichtet, möglichst in derselben Eissaison auf dem vom geschädigten Verein gewählten Platze anzutreten und das Spiel um den Alpenländerpokal auszutragen. Über Verlangen des Gastgebers ist der reisende Verein verpflichtet, am folgenden Tage, wenn die Witterung es zulässt, noch ein weiteres Spiel, ein Freundschaftsspiel auszutragen. Der gastgebende Verein hat dem reisenden, dem für dieses bzw. diese Spiele freien Aufenthalt (siehe Bestimmungen Provinzmeisterschaft) und den Ersatz der halben Fahrtkosten (siehe Bestimmungen Provinzmeisterschaft) zu gewähren. Der gastgebende platzwahlberechtigte Verein hat das Recht dieses Nachtragsspiel um den Alpenländerpokal unter Verzicht auf die Punkte abzusagen und hat sich in diesem Falle an die in der Provinzmeisterschaft § 32, zweiter Absatz, festgelegten Bestimmungen zu halten. Auch der reisende, nicht platzberechtigte Verein ist berechtigt, dieses Nachtragsspiel unter Verzicht auf die Punkte längstens 5 Tage vor dem Spiel abzusagen, ist jedoch in diesem Falle verpflichtet, seinem Gegner, der ja zu Schaden kam, einen Betrag zu bezahlen, der den halben Fahrtkosten (siehe die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, aber in diesem Falle ist jedenfalls Personenzug als Berechnungsgrundlage anzunehmen) entspricht.

§ 6 Weitere Bestimmungen

Im Übrigen gelten alle einschlägigen Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, wie Rechte und Pflichten der Platzwahl, Beglaubigung von Wettspielen, Rücktritt vom Bewerbe usw. auch für diesen Bewerb und sind, soweit sie durch vorstehende Bestimmungen nicht abgeändert wurden, sinngemäß anzuwenden.
In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.[5]




Einzelnachweise

  1. Der Eishockeysport 09. Februar 1935
  2. Der Eishockeysport 09. März 1935
  3. Der Eishockeysport 9. März 1935
  4. Der Eishockeysport 3. November 1934, Seite 14
  5. Der Eishockeysport 26. November 1932


Quellenangaben

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport" der Jahrgänge 1932/33 bis 1937/38
  • SportTagblatt Wien der Jahrgänge 1932 bis 1938