Jutta von Peilstein

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Jutta von Peilstein (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um 1151) war gemeinsam mit ihrem Ehemann Otto von Machland die Stifterin der Klöster in Baumgartenberg und Waldhausen.

Herkunft und Familie

Jutta von Peilstein war eine Nachfahrin der Sieghardinger und entstammte der Grafenfamilie von Peilstein. Sie gilt als eine Tochter des Grafen Konrad (I.) von Peilstein aus dessen Ehe mit Euphemia. Falls ihre Mutter tatsächlich eine Tochter von Markgraf Leopold (II.) "dem Schönen" († 1095) aus dessen Ehe mit Itha († vermutlich 1101) war, wie in der älteren Geschichtsforschung angenommen wurde, war sie Jutta über sie eine Verwandte der Babenberger.[1]

Jutta von Peilstein war mit Otto von Machland († um 1149) aus der edelfreien[A 1] Familie der Herren von Perg und Machland verheiratet. Die Ehe dürfte kinderlos geblieben sein.[1]

Leben

1141 stiftete Jutta von Peilstein gemeinsam mit Otto von Machland das Zisterzienserstift in Baumgartenberg, dem beide den größten Teil ihrer damaligen Besitzungen, darunter Ottos Stammburg, übertrugen. 1149 gründeten sie gemeinsam das Chorherrenstift Säbnich am Sarmingstein, das später in Waldhausen im Strudengau seinen Sitz hatte.[1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".