Benutzer:Ernst Heim/Archiv

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Bürgerbegehren

Antwort an Michael Bernhard NEOS

Werter Herr Bernhard,

wir haben ihre Stellungnahme zu unseren Vorschlägen bezüglich einer eindeutig besseren Vorgangsweise bei Regierungsbildungen erhalten. Das 2:2:2:1 System ist eine wirkliche Zauberformel, die sich in unserem westlichen Nachbarland Schweiz seit Jahrzehnten bestens bewährt hat. Die Schweizer Regierung steht kurz nach der Wahl fest und bildet damit die gesellschaftliche Mitte zweifellos am besten ab.

Wir haben unsere Vorschläge ausführlich begründet. Ihre Antwort ist äußerst kurz und leider ablehnend ausgefallen, ohne zu einem der angesprochenen Punkte eine nachvollziehbare Begründung zu geben.

Ihre persönliche Meinung in Ehren – doch die Verantwortung eines Volksvertreters sollte es sein, bewährte Modelle zu prüfen, in einem größeren Kreis zu diskutieren, offene Fragen zu klären und dann Entscheidungen zu initiieren, die im besten Interesse des Landes und seiner Bürger sind.

Ihr Verhalten als Volksvertreter ist unverständlich und widerspricht auch dem Slogan der NEOS „nicht weiter wie bisher“. Ist Ihnen nicht bewusst, dass eine breite Mehrheit in diesem Lande von der Politik erwarten darf, dass man mit der Zeit geht und rechtzeitig den Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft mit den erforderlichen gesellschaftspolitischen Maßnahmen begegnet?

Wir erwarten von Ihnen als Vorsitzender des Petitionsausschusses, dass Sie ihre kurze und schroffe Ablehnung unserer Vorschläge ausführlich und nachvollziehbar begründen. Sie werden von uns Steuerzahlenden für ihre Aufgabe bezahlt, und wir dürfen daher auch eine entsprechende Leistung nicht nur erwarten sondern auch verlangen. Gibt es bei den NEOS Abgeordnete, die einen anderen Zugang zu den Aufgaben der Volksvertretung haben?

Wir werden daher den gesamten Schriftverkehr zu diesem Thema an interessierte Abgeordnete und relevante Stellen weiterleiten, die an einer modernen Lösung zur Regierungsbildung interessiert sind.

  • Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner des Bürgerbegehrens

Antwort an die GRÜNEN

Jüngste Studien zeigen es, inzwischen ist es auch in breiten Kreise der Bevölkerung angekommen: Das derzeit praktizierte, politische System in Österreich steckt in einer veritablen Krise. Es gibt de facto keine echte Demokratie. Echte Demokratie beinhaltet zumindest ein verbindliches Referendumsrecht für den Souverän. Man hat als Souverän auch keine Möglichkeit, vertrauenswürdige Personen, die auch die notwendige persönliche und fachliche Qualifikation mitbringen, in die Volksvertretung zu wählen. Lt. Verfassung geht ja das Recht vom Volke aus. Es kann nicht sein, dass man - nachdem man als Bürgerin/als Bürger - bei sogenannten Wahlen ein Kreuzchen bei einer Partei gemacht hat - dann weitere fünf Jahre von jeder Mitbestimmung ausgeschlossen ist. Das hat mit Demokratie nur am Rande zu tun.

Nicht nur bei uns in Österreich, auch in vielen anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas beklagen Bürgerinnen und Bürger, dass es nach einer Stimmabgabe keine Mitsprache in gesellschaftspolitischen Fragen mehr gibt und von den Parteien über die Köpfe des Souverän hinweg entschieden wird.

Unsere Bundesverfassung stammt aus den Jahren nach dem ersten Weltkrieg und ist damit in ihrer Gesamtheit über hundert Jahre alt. In diesen hundert Jahren hat sich die Welt um uns herum grundlegend verändert. Es ist deshalb mehr als angebracht, wenn man sich darüber Gedanken macht, ob unsere Bundesverfassung noch zeitgemäß ist. Unserer Bundesverfassung fehlt auch die direkte Legitimation durch das Volk. Dieses Gesetzeswerk, das die Regeln des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens bestimmt, wurde dem betroffenen Souverän noch nie im Rahmen einer Volksabstimmung zur mehrheitlichen Annahme vorgelegt.

Auch bei den GRÜNEN sollte man sich doch einmal Gedanken darüber machen, was ECHTE Demokratie für ein modernes Staatswesen bedeutet und wie gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische Weichenstellungen zustande kommen müssen. Klar muss sein:

Der Souverän ist in einem demokratischen Staatswesen das oberste Entscheidungsorgan!

Sie argumentieren mit einer „Abkehr vom bisherigen demokratischen System“ mit Koalitionsregierungen und der Rolle des Bundespräsidenten. Dieses System ist im besten Falle pseudodemokratisch. Auch wenn Koalitionsregierungen heute „Standard“ sind, begründen sie noch lange keine „moderne Demokratie“.

Was wir mit dem Vorschlag: „Miteinander statt Gegeneinander“ bewirken wollen, ist eine breite Abbildung des Wählerwillens in einer zukünftigen Regierung. Wenn bei einer Regierung - bestehend aus sieben Ministern - die drei stimmenstärksten Parteien je zwei Minister und die Partei mit der viertstärksten Stimmenzahl einen Minister stellen, dann kann wenige Tage nach einer Wahl die Regierung gebildet werden.

Eine solche Regierung ist dann eine Regierung der gesellschaftlichen Mitte. Keine der einzelnen Parteien kann sich mit extremen Vorschlägen oder Forderungen für die eigene Klientel durchsetzen. Das wäre ein erster kleiner Schritt, weg von der Pseudodemokratie in Richtung ECHTE Demokratie.

Ist es nicht Aufgabe von Parlamentariern, solche Reformen zu unterstützen und sich für notwendige Reformen einzusetzen? Ich meine ja! Sonst hat man die Funktion einer Volksvertretung in einer wirklichen Demokratie falsch verstanden!

  • Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner des Bürgerbegehrens

Antwort an Lukas Kasalo FPÖ

Sehr geehrter Herr Kasalo,

vielen Dank für ihre Antwort auf unseren Vorstoß zu einer besseren, unkomplizierten Regierungsbildung. Diesen Vorschlag haben wir als einen ersten möglichen Schritt in die richtige Richtung gesehen. Wir bedauern, dass Sie keine inhaltliche Begründung Ihrer Ablehnung angeführt haben. Die aktuellen und langwierigen Verhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung zeigen mit aller Deutlichkeit, dass die bisher übliche Vorgangsweise zur Regierungsbildung dringender Reformen bedarf. Eine zukünftige Bundesregierung muss unbedingt das Ergebnis einer vorausgegangenen Wahl möglichst breit berücksichtigen. Unser Bürgerbegehren „miteinander statt gegeneinander“ führt zu einer Regierung der gesellschaftlichen Mitte, was für Land und Leute das Beste ist. Warum nicht aus dem Beispiel Schweiz lernen?

Auch wir treten für weitere, verfassungsrechtlich verankerte Maßnahmen zum Ausbau der direkten Demokratie ein. Wie Sie auch richtig sagen, sind die Instrumente der direkten Demokratie eine gute Möglichkeit, das notwendige Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder nachhaltig zu stärken.

Dass es im derzeitigen, politischen System in Österreich Veränderung braucht, wird niemand bestreiten. Die Herrschaft der Machtelite lässt sich nicht länger als Demokratie verkaufen. Mit sogenannten Bürgerräten kann man nicht länger Mitbestimmung vorgaukeln. Die Menschen in Österreich sind sehr wohl reif für die direkte Demokratie. Was Bürgerrechte, direkte Demokratie und der Umgang mit Wahlergebnissen betrifft, ist unser Nachbarland Schweiz ein Vorbild. Wenn wir in Österreich dieses System erfolgreich übernehmen wollen, wird man dies sinnvollerweise in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Schritten umsetzen müssen. Da wäre zu erwähnen:

  1. objektiver Staatskundeunterricht in allen Schulen und in der Erwachsenenbildung
  2. schrittweise Umstellung der staatlichen Strukturen, der Organisation und der Verwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip
  3. Persönlichkeitswahlrecht bei Wahlen in die Volksvertretungen auf allen Ebenen
  4. stufenweise Einführung direktdemokratischer Volksrechte wie Initiativrecht und Referendumsrecht auf allen Ebenen
  5. umfassende Transparenz im öffentlichen Bereich

Wenn die freiheitliche Partei die mehr als notwendige Adaptierung der Bundes-verfassung vorrangig in ihre politische Arbeit aufnimmt, ist dies überaus lobenswert.

Wir müssen uns einer Wertediskussion stellen und wir müssen unseren Staat zu einer Gemeinschaft verantwortungsbewusster Menschen weiter entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner und Unterstützer (m/w) des Bürgerbegehrens

Schlins, 9. Jänner 2025

Antwort an August Wöginger ÖVP

Markus Schaschnig, Antwortschreiben vom 10. Jan 2025

Sehr geehrter Herr Wöginger,

Auch Sie finden die Idee, ein System des «Miteinander statt Gegeneinander» grundsätzlich als interessant. Das ist schon eine gute Diskussionsgrundlage. Sie führen einleitend an, dass das derzeitige System des gewaltentrennenden Prinzips bereits 1929 in die Bundesverfassung von 1923 aufgenommen wurde. Sie verabsäumen allerdings zu erwähnen, dass diese wesentliche Änderung der Bundesverfassung ohne Volksabstimmung vom Parlament beschlossen wurde. Die Bundesverfassung 1923 schreibt aber zwingend vor, dass wesentliche Änderungen einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen. Der Souverän muss also eine solche wesentliche Veränderung mehrheitlich bestätigen. Diese für die Rechtssetzung zwingend erforderliche Volksabstimmung hat es aber nie gegeben! Es ist daher mehr als unverständlich, dass Sie sich auf diesen Teil der Verfassung berufen.

Ob die Konkordanzdemokratie nach Schweizer Vorbild vorteilhafter ist als die sogenannte Wettbewerbsdemokratie, lässt sich anhand der Fakten und der praktischen Auswirkungen auf das Gemeinwohl sehr leicht und eindeutig beantworten. In der Schweiz ist die Bürgerschaft mit der Politik im Allgemeinen, sowie mit der öffentlichen Verwaltung und deren Institutionen mit über 60 Prozent hoch zufrieden. In Österreich liegt dieser «Zufriedenheitswert» noch bei mageren 20 Prozent. Kein Wunder: Der Souverän in unserem westlichen Nachbarland hat auch zwischen den Wahlen jederzeit das Recht, verbindliche Volksabstimmungen zu initiieren, damit Entscheidungen – wenn nötig - effizient und bürgernah getroffen werden. Mit dem Persönlichkeitswahlrecht ist es der einzelnen Bürgerin/dem einzelnen Bürger möglich, Persönlichkeiten mit der erforderlichen Fachkompetenz und vor allem Personen mit den notwendigen persönlichen Eigenschaften in die einzelnen Entscheidungs-Gremien zu wählen. Transparenz in der öffentlichen Verwaltung ist in der Schweiz ein Grundprinzip. Und schließlich sind die subsidiären Strukturen in unserem Nachbarland ein Garant dafür, dass Politik realitäts- und bürgernah ist. Dies alles führt dazu, dass in der Schweiz eine sehr effiziente, öffentliche Verwaltung vorherrscht. 20 Milliarden Euro könnte Österreich mit diesem erfolgreichen System jährlich im Budget, d.h. an Steuergeld, einsparen.

In Österreich, dem Land wo das Recht laut Art. 1 der Bundesverfassung angeblich vom Volke ausgeht, sucht man vergeblich nach diesen, in der Verfassung verankerten Volksrechten. Eine Gesellschaft braucht diese Volksrechte, um zusammen mit Gesetzgebung und Verwaltung das Land und seine Bevölkerung in eine gute Zukunft zu führen. Was ist das für eine Art von „Demokratie“, bei welcher der Souverän alle fünf Jahre ein Kreuzerl bei einer Partei machen «darf», und dann in dieser langen Zeitspanne keine reale Möglichkeit mehr hat, die Politik mit zu gestalten und - wenn nötig – zu korrigieren?

Sie führen in Ihrer Beantwortung an, dass durch die Beteiligung aller Parteien an der Regierung die Gefahr bestünde, dass Macht- und Kontrastpositionen nicht deutlich genug herausgearbeitet würden, dass Diskussionen weniger kritisch geführt würden, politische Kontrolle weniger intensiv ausgeübt würde und so weiter und so weiter. Das alles lässt sich, wenn man die „Diskussionen“ im Parlament anhört, wenn man die Art und Weise, wie verbal miteinander umgegangen wird, eindeutig widerlegen. Von verantwortungsbewusster und sachlicher Diskussion und ebensolcher Kritik keine Spur. Vorschläge und Anregungen von Abgeordneten der Oppositionsparteien werden grundsätzlich abgelehnt. Vorgaben der Klubführung müssen von ihren Mandataren, den sogenannten Volksvertretern, mitgetragen werden, wollen diese beim nächsten Urnengang wieder auf der Kandidaten-Liste einen Platz erhalten. Dies widerspricht dem in der Bundesverfassung verankerten freien Mandat, wird aber laufend praktiziert. Die Auswirkungen dieser befremdlichen Art von Demokratie sind bekannt. Die Bevölkerung in Österreich hat das Vertrauen in die Art und Weise, wie von den sogenannten Volksvertretern Politik gemacht wird, zu einem überwiegenden Teil völlig verloren. Wen wundert´s? Man fragt sich: Wie war denn die Leistung?

Die kumulierten Staatsschulden sind bei uns in Österreich auf runde 400 Milliarden Euro angewachsen. Bundesländer und Kommunen gar nicht mit eingerechnet. Auch in guten Wirtschaftsjahren wurden Jahr für Jahr neue Schulden angehäuft. Lt. Statistik Austria hat der österreichische Staat jeder erwerbstätigen Personrund 90.000 Euro(!) an Schulden umgehängt. Für diese exorbitanten Staatsschulden zahlen wir als Steuerzahlende jährlich rund 7 Milliarden Euro an Zinsen. Die Neuverschuldung 2024 in Österreich beträgt rund 17 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu ist die Neuverschuldung der Schweiz 0,8 Milliarden Franken. Die Arbeitslosenzahl in Österreich beträgt derzeit rund 7,2%. Im Vergleich dazu ist diese Zahl in der Schweiz bei 2,4%.Man könnte diese Vergleiche noch weiter fortführen: Es gibt in der Schweiz eine hervorragende Infrastruktur, ein gut funktionierendes, vorbildliches Bildungssystem und eine für den Ernstfall gut vorbereitete Landesverteidigung. Damit ist die Frage, welches ist das bessere politische System, faktenbasiert beantwortet. Eine Beurteilung auf politikwissenschaftlicher Ebene ist bei dieser Deutlichkeit von Zahlen und Fakten nicht erforderlich. Wenn Sie schreiben, dass der ÖVP-Parlamentsclub diese unsere Vorschläge nicht aufgreifen wird, ist dies – höflich ausgedrückt - etwas seltsam. Abgeordnete und Regierungsmitglieder legen ja ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis(!) ab, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen(!). Diese Personen erhalten von uns Steuerzahlenden ein Gehalt dafür, dass sie stets das Beste für unser Land und seine Bevölkerung anstreben. Dazu gehört vor allem, dass man sich der Schwachstellen im eigenen Land bewusst wird, dass man sich aktiv um Lösungen bemüht, dass man best-practice-Modelle evaluiert, um diese dann mit entsprechendem Nachdruck Schritt für Schritt zu etablieren. Völlig unverständlich, dass der ÖVP-Parlamentsclub diese ureigenste Aufgabe von sich weist !?! Was ist dieses Gelöbnis wert?

Es ist nicht die vorrangige Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, Petitionen im Nationalrat einzubringen. Wir bringen bei den Parteien Empfehlungen ein, die von den von uns bezahlten Vertretern aufgegriffen und geprüft werden müssen. Sind die Vorteile so eindeutig wie oben beschrieben, sind diese selbstverständlich in die Umsetzung zu bringen. Wir Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahlende haben es nicht verdient, dass unser Land und unser Gemeinwesen finanziell ruiniert werden. Es gibt im wahrsten Sinne des Wortes kein «Weiter wie bisher». Das bessere politische System steht – wie ausführlich beschrieben - faktenbasiert fest. Die Umsetzung ist die Aufgabe derer, die gelobt und versprochen haben, der Republik Österreich und dem österreichischen Volke treu zu dienen. Nur ein offenes und ehrliches Miteinander kann uns in eine gute Zukunft führen.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner und Unterstützer (m/w)

Schlins, 22. Jänner 2025

Kommentare

Christoph Bösch

Konkordanz à la Schweiz wäre gar nicht so dumm. Parteiunabhängige Experten schwer zu finden - und schließlich haben wir ja ein Parlament. Aber was wäre, wenn jede Partei für Minister und Kanzler einen Vorschlag macht - und dann stimmen alle Abgeordneten ab? Regierungsprogramm? Das könnten letztlich auch alle Parteien - allein oder auch (teilweise) gemeinsam vorschlagen - und dann wird abgestimmt. Im Zweifel Volksabstimmung oder -befragung. Das wäre keine Dauerlösung, aber bis zu Neuwahlen in ein bis zwei Jahren, könnte man einmal den Karren flottmachen. EU gibt ohnehin viel zu viel vor. Aber den rest könnte man im Parlament abstimmen. Stabilität? Welche Stabilität, bitte - die Stabilität des Niederganges? Wir haben ein Parlament einen Präsidenten, Verfassungsgerichtshof - Ministerialbeamte, die ohnehin die eigentliche Arbeit machen... Statt gleich Neuwahlen zu machen, könnte man einmal im Parlament, das gerade erst gewählt worden ist, über Personen und Inhalte abstimmen. Und einmal schauen, wie weit man damit kommt... (Die Parteien müssten dann auch viel mehr Farbe bekennen - bezüglich Personen und Inhalten.)

Wolfgang Rosam

Diese Zauberformel würde uns viel ersparen!

Leserbriefe

Alte Denkweisen loslassen – und endlich handeln!

Robert Bösch betont in seinem Leserbrief die Worte des Bundespräsidenten, "alte Denkweisen loszulassen und Mut für neue Wege zu haben". Diese Aufforderung richtet sich besonders an unsere Regierung und an unsere Volksvertretung. Für sie ist und war ein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern offenbar zweitrangig. In wirtschaftlich guten Jahren waren die Budgets durchwegs defizitär. Die Verwaltung blähte sich laufend mit neuen Stellen auf, oft durch politisches Postenschachern gefördert. Das Ergebnis? Die Staatsausgaben steigen ins Unverantwortliche. Vergleiche z. B. mit der Schweiz zeigen, dass Österreich laut ESVG rund 260.000 öffentlich Bedienstete mehr hat als nötig. Eine aufgeblähte Verwaltung, die jährlich 15 bis 20 Milliarden (!) Euro mehr kostet. Künftige Sparmaßnahmen müssen hier ansetzen. Diese Summe könnte im Budget eingespart und gleichzeitig könnten dringend benötigte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt freigesetzt werden. Doch wo bleiben diese klaren Reformen? Gibt es im Parlament oder der Regierung niemanden, der diese Zusammenhänge erkennt und entsprechend handelt? Schade, dass in Österreich souveräne Volksrechte zur verbindlichen Mitbestimmung fehlen. Hätten wir als die Steuerzahlenden - auch zwischen den Wahlen - das Entscheidungsrecht mittels Volksabstimmung, ließen sich Fehlentwicklungen wie diese rechtzeitig aufhalten. Fazit: Bei uns fehlen die Volksrechte der Direkten Demokratie als wirksames Korrektiv für Politik und Verwaltung.

  • Armin Amann, Seilergasse 4, 6824 Schlins, 0664 9242516

Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst

Sehr geehrter Herr Schellhorn,

Ich nehme Bezug auf Ihren Artikel in der Sonntagsausgabe der NEUE (Vorarlberg) vom 24.11. zum Thema "Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst". Ich bin auch der Überzeugung, dass der öffentliche Dienst in Österreich grundlegend reformiert werden muss. Ob dies mit unserer, von den politischen Parteien praktizierten Unverhältnismäßigkeit in vielen Bereichen, u. a. auch beim Personal im öffentlichen Dienst, machbar ist, ist eher unwahrscheinlich. Ich habe zu diesem Thema vor rund zehn Tagen in den Vorarlberger Nachrichten einen Leserbrief veröffentlicht, der auch die Problematik mit dem kostspieligen öffentlichen Dienst in Österreich anspricht. Auslöser für diesen Leserbrief war für mich die Aussage des Bundespräsidenten VdB, man solle doch "alte Denkweisen loslassen und Mut für neue Wege haben".

Die Empfehlung gilt meiner Meinung nach vor allem für ihn selbst. Im Präsidentenbüro sitzen um die 90 Mitarbeiter. Da würde ich gerne wissen, welche "Auslastung" hier gegeben ist. Die selbe Empfehlung des Bundespräsidenten "alte Denkweisen loszulassen und Mut für neue Wege zu haben" gilt auch für die Anzahl von öffentlich Bediensteten in Österreich. Laut Statistik im Web gibt es in Österreich insgesamt 733.300 öffentlich Bedienstete. Verglichen mit der Schweiz (ESVG) um 250.000 zu viel !

Sie greifen im Prinzip den Vorschlag der Rechnungshofpräsidentin auf, die Teuerung bei den Gehältern im öffentlichen Dienst im kommenden Jahr nicht zu berücksichtigen. Ihre Argumente sind nachvollziehbar. Dies kann man allerdings nur einmal in vielleicht zehn Jahren machen. Wichtig und notwendig ist aber auch, dass man die Anzahl der öffentlich Beschäftigten ernsthaft hinterfragt und sich an best-practice-Modellen (z. B. Schweiz) orientiert. Die Kosten für diese Überzahl an öffentlich Bediensteten liegen in etwa zwischen 15 und 20 Milliarden Euro jährlich. Wie wird mit unserem Steuergeld nur umgegangen?! Eine gute Methode wäre, die Anzahl öffentlich Bediensteter im Zuge von Pensionierungen und der natürlichen Fluktuation Schritt für Schritt um diese 250.000 Personen zu reduzieren. Wenn ein konkreter politischer Wille für dieses dringende Sanierungsvorhaben für das Bundesbudget vorhanden ist, kann dieses Vorhaben in etwa zehn Jahren gelingen.

Ein kleiner Hinweis eines besorgten und enttäuschten Bürgers an die Verhandelnden des Regierungs-Übereinkommens.

  • Armin Amann; Schlins