Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland

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Der Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland ist so organisiert, dass jeder Bezirk eine KHD-Bereitschaft stellt, die bei Groß- oder Katastrophenereignissen überregional eingesetzt werden kann. Beschickt mit Fahrzeugen und Mannschaften werden die KDH-Bereitschaften der Bezirke von den jeweiligen lokalen Freiwilligen Feuerwehren.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlagen für die Organisation des Katastrophenhilfsdienstes bilden folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz (KHG) - LGBl. 5/1985 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
  • Burgenländisches Feuerwehrgesetz (FWG), LGBl. 49/1994 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
  • Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung

Einzelnachweise