Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland
Der Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland ist so organisiert, dass jeder Bezirk eine KHD-Bereitschaft stellt, die bei Groß- oder Katastrophenereignissen überregional eingesetzt werden kann. Beschickt mit Fahrzeugen und Mannschaften werden die KDH-Bereitschaften der Bezirke von den jeweiligen lokalen Freiwilligen Feuerwehren.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlagen für die Organisation des Katastrophenhilfsdienstes bilden folgende Gesetze und Verordnungen:
- Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz (KHG) - LGBl. 5/1985 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
- Burgenländisches Feuerwehrgesetz (FWG), LGBl. 49/1994 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
- Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung