Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland
Der Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland ist so organisiert, dass jeder Bezirk eine KHD-Bereitschaft stellt, die bei Groß- oder Katastrophenereignissen überregional eingesetzt werden kann. Beschickt mit Fahrzeugen und Mannschaften werden die KDH-Bereitschaften der Bezirke von den jeweiligen lokalen Freiwilligen Feuerwehren.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlagen für die Organisation des Katastrophenhilfsdienstes bilden folgende Gesetze und Verordnungen:
- Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz (KHG) - LGBl. 5/1985 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
- Burgenländisches Feuerwehrgesetz (FWG), LGBl. 49/1994 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
- Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung
Aufgabenbereiche
Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überregionalen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und/oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei folgenden Einsatzszenarien:
- Großbränden
- Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm, Erdbeben usw.)
- Rettungseinsätzen
- Notversorgung der Bevölkerung
- Freimachen von Verkehrswegen
- Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
- Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken
Organisatorische Einbindung
Bezirksebene
Eine KHD-Bereitschaft ist dem Bezirksfeuerwehrkommandaten unterstellt. Als Führungselement gibt es ein KHD-Bereitschaftskommando (BerKdo), das für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben der Bereitschaft verantwortlich zeichnet.
Landesebene
Aufbauorganisation einer KHD-Bereitschaft
Eine KHD-Bereitschaft setzt sich entsprechend der Normgliederung aus folgenden Einheiten zusammen:
- Kommandozug (KDO-Zug) mit KHD-Bereitschaftskommand (BerKdo) (Sollstärke: 38 Mann, 8 Fahrzeuge und 2 Motorräder)
- 1. Löschzug (Sollstärke: 46 Mann und 7 Fahrzeuge)
- 2. Löschzug (Sollstärke: 46 Mann und 7 Fahrzeuge)
- 1. Technischer Zug (Sollstärke: 46 Mann und 8 Fahrzeuge)
Somit umfasst eine KHD-Bereitschaft entsprechend der Normgliederung 176 Mann, 30 Fahrzeuge und 2 Motorräder. Zusätzlich gibt es noch KHD-Sonderzüge für Gefährliche Stoffe, Strahlenschutz, Waldbrand und Hochwasser.