Österreichische Lande

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Österreichische Lande wird auf der RegioWiki.AT als Sammelbegriff für jene Länder und Territorien verwendet, über welche die Familie der Habsburger bis zur Eheschließung von Erzherzog Maximilian (I.) von Österreich und Maria von Burgund geherrscht hatte und über welche Maximilian nach dem Tod seines Vaters die alleinige Herrschaft ausübte. Die "Österreichischen Lande" umfassten im Wesentlichen die Herzogtümer Österreich, Steier, Kärnten und Krain[A 1] sowie die Grafschaft Tirol mit den "Vorderen Landen", darunter Teilen des späteren Bundeslandes Vorarlberg. Es handelt sich um jenen Länderkomplex, der nach der Aufspaltung der Habsburger in einen spanischen und österreichischen Zweig, vom österreichischen Zweig beherrscht wurde.

In älteren Forschungsarbeiten wurde ein übergreifendes Zugehörigkeitsgefühl, das zwischen einzelnen Ländern zu beobachten ist, dem damaligen Zeitgeist entsprechend irrtümlich als Ausdruck für ein frühes Nationalgefühl der erst 1918 gegründeten Republik Österreich gedeutet. Eine solche Sicht ist inzwischen längst wiederlegt.[1] Teile dieser "Österreichischen Lande"[A 2], gehören allerdings heute zur (zweiten) Republik bzw. zum EU-Land Österreich.

Einzelnachweise

  1. vgl. Arno Strohmeyer: Die Habsburger Reiche 1555-1740: Herrschaft - Gesellschaft - Politik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2012. ISBN 978-3-534-18757-7. S. 8

Anmerkungen

  1. Die Herzogtümer Steier, Kärnten und Krain, die im späten Mittelalter und der früheren Neuzeit innerhalb der Habsburger-Dynastie meistens unter einer gemeinsamen Herrschaft standen, bildet später die innerösterreichischen Länder, vgl. Arno Strohmeyer: Die Habsburger Reiche 1555-1740: Herrschaft - Gesellschaft - Politik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2012. ISBN 978-3-534-18757-7. S. 8
  2. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Burgenland, das vor 1918 Teil des ungarischen Königreiches war