Degenrat von Kapellen
Degenrat von Kapellen beziehungsweise Capellen (* im 12. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert, vermutlich um 1215), auch Deinrat Cappellarius, war ein Ministeriale[A 1] der Herzöge von Österreich. Er gilt als der Letzte der sogenannten "älteren Kapeller".
Herkunft und Familie
Degenrat von Kapellen war ein Nachfahre, vermutlich ein Enkel von Beringer von Kapellen († 12. Jahrhundert). Er dürfte der Sohn oder Bruder eines weiteren Beringer von Kapellen gewesen sein. Nach einer als unsicher eingestuften Genealogie war Degenrat der vier Söhne von Godihold, dem Sohn eines Beringer von Kapellen und verheiratet. Als einziger der Söhne von diesem Godihold hatte er Kinder, die mit den drei Brüdern Konrad, Pilgrim (Pilgram) und Ulrich (I.) von Kapellen ident sein sollen.[1]
Leben
Genannt erstmals in Aufschreibungen über das Stift von St. Florian soll Degenrat von Kapellen nach einer nicht bisher nicht belegbaren Mitteilung von Jans Enenkel diesem für das Seelenheil seiner drei Schwestern: Afra, Ehefrau eines Ulrich von Grünberg (Vlrici de Grunenberc), Agatha, Ehefrau eines Polheimers (Alberi de Pollenheim) und das Mädchen Anna, eine Stiftung gemacht haben.[2]. In der Forschung nicht eindeutig geklärt ist, ob es bei Ulrich (I.) von Kapellen, der als "Stammvater" der späteren Kapeller gilt, und mehrere Brüder hatte, um seinen Sohn oder einen Verwandten handelt.[3] Urkundlich ist er außerdem (in echten Urkunden und Fälschungen) mehrmals zu Beginn des 13. Jahrhunderts unter der Herrschaft von Herzog Leopold (VI.) "dem Glorreichen" († 1230) genannt. Letztmals 1215 genannt, ist die Familie der Kapeller in den nächsten ca. 20 Jahren nicht mehr urkundlich im heutigen Oberösterreich belegt.[3]
Literatur
- Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.