Edelfreie von Gleink

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Druckversion wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Die Edelfreien von Gleink waren eine im Traungau ansässige bedeutende Adelsfamilie, die seit dem 12. Jahrhundert im Dienst der Markgrafen von Steier stand. Aus ihnen entstand später die Familie der Volkenstorfer. An die Gleinker erinnert heute noch das von ihnen gegründete ehemalige Benediktinerkloster Gleink (heute Teil der Stadt Steyr).

Geschichte

Die Herren von Gleink waren eine edelfreie Familie[A 1], die sich zunächst nach der in der heutigen Stadt Steyr gelegenen Burg Glunic benannte, welche sie als Lehen des Hochstiftes Bamberg besaßen. Im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts wandelten sie diese in ein Benediktinerkloster und traten in den Dienst der steirischen Markgrafen. Zunächst benannten sie sich wie diese nach der Styraburg. Nachdem sie bei Enns die Burg Volkenstorf (Volkersdorf) erbaut hatten, wurde diese der namensgebende Stammsitz. Sie besaßen, wie auch die Familie der Herren von Ort die Gerichtsbarkeit zwischen den Flüssen Enns und Traun und kontrollierten dieses Gebiet mit Hilfe ihrer ritterlichen Gefolgsleute für die Markgrafen von Steier.[1]

Literatur

Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel - Österreichs Werden. In: Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 218-262

Einzelnachweise

  1. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 284

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.