Helena Scheuberin

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Helena Scheuberin (* im 15. Jahrhundert, in Innsbruck; † vermutlich im 15. Jahrhundert, nach 1485)[A 1], auch Helena Scheyberin, war eine Angeklagte des Innsbrucker Hexenprozesses im Jahr 1485. Nachdem dieser abgebrochen worden war, wurde sie freigelassen. Da sie im Unterschied zu den anderen Angeklagten noch bei der Hauptverhandlung, ehe diese abgebrochen wurde, ein öffentliches Verhör durch den Inquisitor über sich ergehen lassen musste, dürfte sie das bekannteste Opfer dieses Hexenprozesses sein.

Herkunft und Familie

Über die Herkunft und Familienverhältnisse von Helena Scheuberin gibt es fast keine gesicherten Informationen. Nach ihrer eigenen Aussage auf der Hauptverhandlung im Innsbrucker Hexenprozess hatte sie um 1477 Sebastian Scheuber geheiratet.[1]

Leben

Nach ihrer eigenen Aussage auf der Hauptverhandlung im Innsbrucker Hexenprozess war Helena Scheuberin in Innsbruck aufgewachsen.[1] Anfang Oktober 1485 wurde sie zusammen mit sechs weiteren Frauen in Haft genommen.[2] Sie wurde beschuldigt, einen Ritter mit Namen Jörg Spiess durch Zauberei getötet zu haben.[3] Außerdem wurde ihr von Inquisitor Heinrich Kramer vorgeworfen, dass sie seine Predigten gering schätzen würde. Sie hätte, wenn er predigte, die Kirche verlassen und gegen ihn Verwünschungen ausgestoßen.[4] Bei den Verhören von Helena Scheuberin fällt auf, dass der Ritter Jörg Spieß von Heinrich Kramer auch in seinem "Hexenhammer", den er 1486 publizieren ließ, vorkommt.[3] Außerdem ist bei einem der Verhöre von ihr Sigmund Saumer, damals Pfarrer von Axams, als anwesend genannt. Dieser war von Bischof Georg (II.) von Brixen zu seinem Stellvertreter für den Prozess bestellt worden, beteiligte sich aber kaum an den Befragungen.[5]

In der Hauptverhandlung wurde sie am 29. Oktober 1485 als erste der Angeklagten dem Gericht vorgeführt und befragt. Die Art der Fragen, welche ihr Heinrich Kramer öffentlich stellte, wurde vom bischöflichen Kommissär Thurner beanstandet und zählten zu jenen Punkten, wegen denen die Verhandlung mit 31. Oktober ausgesetzt wurde.[1] Helena Scheuberin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.[6] Die Bürgschaft dafür übernahm ihr Ehemann.[7] Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom Tiroler Landesfürsten beglichen.[8] Über ihr weiteres Schicksal ist bisher in der Forschung nichts bekannt.

Literatur

  • Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital
  • Manfred Tschaikner: Hexen in Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486). In: Der Schlern 88, Juli / August 2014, Heft 7/8, S. 84-102 digital

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 66
  2. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 31
  3. 3,0 3,1 vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 36
  4. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 35
  5. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 32 und S. 37
  6. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 71
  7. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 73
  8. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 72

Anmerkungen

  1. Geburtsort nach Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 66
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