Johannes Rehwein

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Johannes Rehwein (* um 1430; † 1481), gebürtig aus Wien, leitete in den 1470er-Jahren de facto die erbländische Kanzlei von Kaiser Friedrich III., zu dessen engsten Vertrauten er gehörte.

Herkunft und Familie

Johannes Rehwein war der Sohn des Wiener Ratsherrn Jakob Rehwein (des Älteren) († um 1462/1463) aus dessen Ehe mit Dorothea, einer Tochter des Wiener Bürgermeisters(?) Bernhard Heun. Jakob Rehwein (der Ältere) war Küchenschreiber von Herzog Albrecht V. von Österreich, fungierte als Kreditgeber für dessen Sohn König Ladislaus Postumus und wohnte in einem Haus an der Singerstraße[A 1]. Er gilt als Verfasser einer Chronik des Herzogtum Österreichs, die aber nicht erhalten ist.[1]

Johannes Rehwein hatte mindestens zwei Brüder:

  • Jakob Rehwein (den Jüngeren), Hubschreiber und Wechsler zu Wien und
  • Martin Rehwein, seit 1473 Verweser der Pfarre Gars-Eggenburg für seinen Bruder.[1]

Leben

Seit 1445 studierte Johannes Rehwein an der Wiener Universität. 1447 erhielt er das "Bakkalariat" und 1450 das Litentiat" der artistischen Fakultät. In der Folge studierte er an der juridischen Fakultät. Es scheint, dass er wenig später dieses Studium in Italien fortgesetzt hat und sich nur mehr gelegentlich und vorübergehend in Wien aufgehalten hat.[1] Vermutlich studierte er an der Universität in Padua, wo er Johannes Roth kennenlernte, mit dem er später einige Zeit in der Kanzlei von Friedrich III. zusammenarbeiten sollte.

Spätestens 1462 kehrte er, damals bereits Litentiat beider Rechte, nach Wien zurück. Nach einem Bericht von Michael Beheim geriet er wenig später gemeinsam mit seinem Vater und seinen Brüder während der Auseinandersetzung zwischen Kaiser Friedrich III. und (Erz-)Herzog Albrecht VI. von Österreich zwischen die politischen Fronten. Ende des Jahres wurden sie als Anhänger des Kaisers vorübergehend gefangen gesetzt und verloren durch Plünderungen ihre gesamte bewegliche Habe.[2]

Im September 1463 nahm Johannes Rehwein als Gesandter der Stadt Wien am Landtag von Tulln teil. Vor dem 10. Jänner 1464 wurde er kaiserlicher Rat im Kanzleidienst von Friedrich III. Nach dem Tod von Ulrich Sonnenberger wurde er um 1469 de facto Leiter der erbländischen Kanzlei, auch wenn er niemals den Titel eines Kanzlers[A 2] geführt hat. Sein eigentliches Aufgabengebiet umfasste aber auch Aufgaben, die über die üblichen Tätigkeiten der erbländischen Kanzlei hinausgingen, so war Johannes Rehwein sowohl in die Konflikte des Kaisers mit dem ungarischen König Matthias Corvinus involviert als auch in dessen "Westpolitik".[3]

Johannes Rehwein wurde von Friedrich III. auch als Diplomat eingesetzt, so war er 1468/69 der kaiserliche Prokurator im Heiligsprechungsprozess um den Markgrafen Leopold von Österreich, verhandelte für den Kaiser mit den Gesandten der Republik Venedig während des zweiten Romzuges (1468/69) in Ferrara, gehörte 1472/73 zur Gesandtschaft an den Hof von Matthias Corvinus und nahm im kaiserlichen Gefolge 1473 als "Kanzler" der erbländischen Kanzlei am Reichstag von Augsburg teil. Ebenfalls war er auch 1473 für den Kaiser bei dessen Treffen mit dem Herzog von Burgund in Trier tätig.[4] Johannes Rehwein dürfte es auch gewesen sein, der die ersten Kontakte zwischen dem Kaiser und Ulrich Fugger (dem Älteren) knüpfte.[5]

Nach seinem Tod wurde Johannes Rehwein in der Kirche Maria am Gestade in Wien beigesetzt.[6]

Johannes Rehwein und die Pfarre Eggenburg-Gars

Als "Kanzler" des Kaisers gelang es Johannes Rehwein ein beachtliches Vermögen anzuhäufen. So erhielt er zum Beispiel um 1469 die Pfarrpfründe in Mistelbach. Am 27. Juni 1469 wurde ihm ein Domkanonikat in Trient verliehen. 1473 erhielt er die Doppelpfarre Gars-Eggenburg, damals eine besonders einträgliche Pfarrpfründe. Um die Erträge dieser Pfründe zu steigern, ließ Johannes Rehwein einen Teich in Eggenburg anlegen. Er erwarb in der Folge den Anteil zweier Bürger aus Graz an einem Bergwerk am Schenkenberg, weitere Einkünfte in und bei Eggenburg und einen bei Stockern (heute Teil von Meiseldorf) gelegenen Teich mit sonstigen Zubehör.[7] 1480 erhielt er eine päpstliche Ablassbulle für eine Kapelle der Pfarre Eggenburg.[6]

Literatur

  • Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift in der Kanzlei Kaiser Friedrich III. (1440-1493). Dissertation (ungedruckt), Wien, 2014, S. 131-151[A 3]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 137
  2. vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 138
  3. vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 138ff.
  4. vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 143ff.
  5. vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 144
  6. 6,0 6,1 vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 147
  7. vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 146

Anmerkungen

  1. Dieses Haus gehörte später dem Humanisten Georg Tannstetter, vgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 137
  2. Nach Daniel Luger dürfte der Titel des Kanzlers im Fall der erbländischen Kanzlei nur dann verliehen worden sein, wenn der Träger auch das Amt eines Bischofs bekleidete, rvgl. Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift , 2014, S. 139
  3. Publikation: Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift in der Kanzlei Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) (=Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 60), Böhlau Verlag, Wien, 2016, ISBN 9783205203025