Verbands-Pokal 1934

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Eishockey in Österreich bis 1938
Verbands-Pokal
1931/32   -   1933/34   -   1934/35
Spieltyp: Scheibe
Austragungsort: Wien
Dauer: 01.03. bis 09.03.1934
Veranstalter: Österreichischer Eishockeyverband, Wien
Teilnehmeranzahl: 2
Anzahl der Spiele: 2
Sieger: Wiener Eislauf Verein
Zweiter: Eishockey Klub Engelmann, Wien
Hinweise:
  • Für das Eishockey nach 1938 siehe den betreffenden Artikel Eishockey in der Wikipedia.
Hinweis: Eventuell können aufgrund unterschiedlicher Quellen für die Zeit bis 1938 die in diesem Projekt hier meistens sehr detailliert recherchierten Angaben von den oft deutlich allgemeineren Angaben in der Wikipedia etwas abweichen.
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Der Verbands-Pokal 1934 war eine Ausspielung für die Gewinner der Eishockeymeisterschaft, die in Wien ausgespielt wurde.

Geschichte

  • Der bisherige Wanderpokal "Schlesinger-Cup" ging in der Saison 1931/32 endgültig in den Besitz des Wiener Eislauf Vereins über. In der Saison 1932/33 wird kein Verbands-Pokal ausgeschrieben. Bereits im Jänner 1933 werden Überlegungen bekannt, nach denen ein eigener Pokal für die Wiener Meisterschaft eingführt werden soll. Grund hierfür war das vom Schneetreiben in Mitleidenschaft gezogene zweite Spiel der Wiener Meisterschaft 1933, dem irreguläre Verhältnisse zu Grunde langen.[1] Der österreichische Eishockeyverband schreibt dann einen "Verbandspokal" für das Jahr 1934 aus. Der hiefür wird von Hofrat Direktor Engelmann jun. gestiftet.[2] Es handelt sich um einen "ewigen" Wanderpreis. Der Preis stellt einen im vollen Lauf befindlichen Eishockeyspieler dar, der der Scheibe nachjagd.
  • In der folgenden Saison 1934/35 macht der Vorstand des österreichischen Eishockeyverbandes von seinem Recht gebrauch, die Ausschreibungsrichtlinien zu ändern. Da der langjährige Verbandsfunktionär Josef Albrecht, zuletzt im Verband für die Jugendarbeit zuständig, unerwartet gestorben ist, wird der Verbands-Pokal ab 1934/35 als Josef Albrecht-Verbandspreis ausgeschrieben.



Verbandspokal 1934

Teilnehmer

-Eishockey Klub Engelmann (EKE)
-Wiener Eislauf Verein (WEV)


Eishockeyspiele

Datum Spielort Vereine Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
01. März 1934 Wien, WEV-Platz EKE - WEV P 1:4(1-0,0-4,0-0) 1500 s.u.
09. März 1934 Wien, Engelmann-Platz EKE - WEV P 1:1(0-0,1-1,0-0) 600 s.u.


Spiel 1. März 1934 WEV - EKE Engelmann-Pokal

  • Schiedsrichter: Alfred Revy
  • Team WEV: :Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Forda, Jaques Dietrichstein, Stürmer: Karl Kirchberger, Josef Göbl, Friedrich Demmer, Tschamler, Rammer, Eisenstein,
  • Team EKE: Karl Oerdögh, Verteidiger. Kurt Stuchly, Franz Schüssler, Stürmer: Hsns Tatzer, Hans Gartner, Oskar Nowak, Herbert Klang, Franz Henhapel, Fabinger (Deckname),
  • Das erste Spiel findet in Wien auf dem WEV-Platz statt. 1500 Zuschauer können miterleben, wie der Wiener Eislauf Verein (WEV) den Eishockey Klub Engelmann (EKE) mit 4:1(0-1,4-0,0-0) besiegt. Im ersten Drittel konnte Schüssler, der Linksverteidiger kann einen Durchbruch der WEV-Stürmer abwehren, übernahm die Scheibe und gab von 30 Meter Entfernung einen Schuss auf das Tor von Weiß ab. Der ließ die Scheibe ins Tor gehen und es hieß 1:0 für den EKE. Im zweiten Drittel spielte der WEV seine Überlegenheit aus. Vier Tore schoss Karl Kirchberger ins Tor des EKE. Bei drei dieser Tore war Josef Göbl der Vorbereiter. Göbl zog immer mehrere EKE-Spieler auf sich, um dann dem freistehenden Kirchberger die Scheibe zuzuspielen. Beim vierten Tor hatte Göbl Oerdögh aus dem Tor gelockt und der freistehende Kircherber hatte keine Mühe mit den Einschießen. In diesem Drittel bekam Dietrichstein eine Auszeit. Im letzten Drittel ließ es der WEV ruhiger angehen und wollte den Vorspruch nur noch halten. Erst am Ende des Drittel spielte man wieder schärfer und es kam zu Auszeiten von Kirchberger, Tschamler und Henhapel von je einer Minute.


Spiel 9. März 1934 WEV - EKE Engelmann-Pokal

  • Schiedsrichter: Hans Weinberger
  • Team WEV: :Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Forda, Jaques Dietrichstein, Stürmer: Karl Kirchberger, Josef Göbl, Friedrich Demmer, Tschamler, Rammer, Eisenstein,
  • Team EKE: Karl Oerdögh, Verteidiger. Kurt Stuchly, Franz Schüssler, Stürmer: Hsns Tatzer, Hans Gartner, Oskar Nowak, Herbert Klang, Franz Henhapel, Fabinger (Deckname),
  • Da der benannte Schiedsrichter Alfred Revy erkrankt ist, springt Hans Weinberger für ihn ein. Das zweite Spiel findet auf dem Engelmann-Platz in Wien statt. Dieses Mal kommt es zu einem unentschiedenen Ergebnis von 1:1(0-0,1-1,0-0) vor 600 Zuschauern. Im ersten Drittel sieht man einen ausgeglichenen Kampf beider Mannschaften, wobei Weiß im WEV-Tor mehr zu tun hat, als sein Gegenüber. Der Spieler Habinger vom EKE wird auf eine Minute ausgeschlossen. Im zweiten Drittel wird Stuchly vom Schiedsrichter auf 1 Minute des Feldes verwiesen. Das Publikum ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und tut dieses auch lauthals kund. In der Zeit des Ausschlusses geling es Hans Kirchberger das Führungstor für den WEV einzuschießen. Kirchberger war am Bully vor dem EKE-Tor beteiligt und spielte um das Tor herum und schoss ein. Darauf hin wurde das Publikum noch lauter. Kurze Zeit später wurden Demmer und Forda vom WEV ausgeschlossen. Jetzt waren die Hernalser am Zug. Die Scheibe kam von Hans Schneider zu Oskar Nowak, der den Ausgleichstreffer für den EKE erzielte. Im letzten Drittel wurde das Spiel schwächer, da beide Mannschaften scheinbar das Ergebnis halten wollten.



Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Eislauf Verein 2 1 1 0 5:2 3
2 Eishockey Klub Engelmann 2 0 1 1 2:5 1



Sieger

Der WEV ist der erste Gewinner dieses "ewigen" Verbands-Pokals und wird mit Jahreszahl in diesen eingraviert. Bis zum nächsten Jahr verbleibt der Wanderpokal im WEV-Heim.



Ausschreibung Verbandspokal 1934

Die Ausschreibung vom Verband erfolgt im Februar 1934.[3]

1. Austragung, Teilnehmer
Der Wettbewerb um den Verbandspreis gelangt alljährlich nach der Rückkehr der österreichischen Nationalmannschaft von der Welt-, bzw. Europameisterschaft zur Austragung. Im Falle Österreich an diesem Bewerbe nicht teilnimmt, ist der Austragungstermin für den Verbandspreis am dem diesem Zeitpunkt entsprechenden Termin festzusetzen.
An dem Bewerb nehmen die beiden Vereine teil, welche in der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft dem ersten und zweiten Platz errungen haben; falls zwei Vereine diesen zweiten Platz teilen, so ist unbedingt derjenige teilnahmeberechtigt, welcher in der Meisterschaft des Vorjahres den höheren Rang eingenommen hat. Der Vorstand des OeEHV kann auch dem in der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft an dritter Stelle placierten Verein die Teilnahmeberechtigung zuerkennen.
In Jahren, in welchen aus irgend einem Grunde die Meisterschaft von Österreich bei Beginn des Bewerbes noch nicht ausgetragen wurde, ist der Provinzmeister teilnahmeberechtigt.
Bei allen vom Vorstande des OeEHV bei Verlautbarung der Ausschreibung für das betreffende Jahr als Teilnehmer nominierten Vereine besteht die Verpflichtung zur Teilnahme.
2. Ehrenpreis, Ehrenzeichen
Der Ehrenpreis ist ein ewiger Wanderpreis, welchen der jeweilige Jahressieger auf die Dauer eines Jahres zur treuhändigen Aufbewahrung erhält. Auf dem Ehrenpreis wird der Name des siegreichen Vereines und die Jahreszahl dauernd angebracht.
Die siegreiche Mannschaft erhält weiter vom OeEHV für jeden Spieler, der im Bewerbe mitgespielt hat, jedoch für höchstens 10 Spieler Medaillen.
3. Nennung, Nenngeld
Eine Nennung zum "Verbandspreis" ist nicht erforderlich, sondern die Nennung zur Wiener, bzw. Provinz-Meisterschaft gilt automatisch auch für den "Verbandspreis".
Es ist kein Nenngeld zu entrichten.
4. Durchführung, Wertung
Im Falle am "Verbandspreis" nur Wiener Vereine teilnehmen, spielt jeder Verein zweimal gegen jeden anderen. Nimmt an der Veranstaltung auch der Provinzmeister teil, so spielt jeder Verein nur einmal gegen jeden Gegner.
Die Wertung der Spiele erfolgt nach Punkten gemäß den Bestimmungen des § 9 der Ausschreibung für die Wiener Meisterschaft.
5. Platzwahl, Termine der Spiele
Nehmen an dem Bewerb nur Wiener Vereine teil, so erfolgt die Zuerkennung der Platzwahl für das erste Spiel durch das Los. Treffen jedoch zwei Vereine aufeinander, welche in diesem Bewerb in früheren Jahren bereits aufeinander getroffen sind, so hat stets derjenige Verein beim ersten Spiel Platzwahl, der sie anlässlich des letzten Zusammentreffens im "Verbandspreis" beim zweiten Spiel hatte. Bei Teilnahme des Provinzmeisters findet stets als erstes Spiel des Bewerbes das Spiel zwischen dem Wiener- und dem Provinzmeister statt, welches gleichzeitig als Spiel um die Meisterschaft von Österreich gewertet werden kann. Am darauf folgenden Tag spielt der Provinzmeister gegen den anderen teilnehmenden Wiener Verein. Das Spiel zwischen den beiden Wiener Vereinen ist erst nach diesen Spielen, jedoch längstens 10 Tage später auszutragen. Hier hat der Wiener Meister Platzwahl.
Die Festsetzung der Spieltermine erfolgt durch die Vereine im gegenseitigen Einvernehmen. Kommt eine solche Einigung bis zu einem, bei Verlautbarung der Ausschreibung für das laufende Jahr festzusetzenden Zeitpunkt nicht zu Stande, so erfolgt die Ansetzung durch den OeEHV.
6. Einnahmen, Fahrtspesen
Von den gesamten Einnahmen aus allen Spielen des Bewerbes sind zunächst die öffentlichen Abgaben (Lustbarkeitssteuer, Warenumsatzsteuer und Krisenzuschlag) zu entrichten. Sodann erhält jeder Verein für die Platzbeistellung einschließlich aller Nebenspesen einen Betrag von S 30,--. Der verbleibende Rest der Gesamteinnahmen wird durch die um eins vermehrte Anzahl der teilnehmenden Vereine geteilt und erhält jeder teilnehmende Verein, sowie der Verband einen gleichen Teil.
Im Falle der Provinzmeister an dem Bewerbe teilnimmt, hat er die Fahrtkosten aus seinem Anteil zu tragen. Sollten die Fahrtkosten höher sein, als der auf ihn entfallende Einnahmeanteil, so erhält er aus dem Anteil des OeEHV einen Zuschuss.
Eine Verbandsabgabe ist von den Spielen dieses Bewerbes nicht zu entrichten.
7. Schlussbestimmungen
Die Bestimmungen der Meisterschaftsausschreibung finden für den Bewerb des "Verbandspreises" sinngemäß Anwendung.
In allen in dieser Ausschreibung, bzw. in der Meisterschaftsausschreibung nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
Änderungen in der Ausschreibung können stets nur durch Vorstandsbeschluss erfolgen und treten im folgenden Verbandsjahre in Kraft.
8. Bestimmungen für das Jahr 1934
Teilnehmer für das Jahr 1934 sind die Vereine Eishockey Klub Engelmann und Wiener Eislauf Verein.
Die beiden Vereine haben bis zum 12. Februar 1934 dem Wettspielreferenten die Spieltermine bekannt zu geben. Bei Nichteinhaltung wollen bis zu diesem Tage von beiden Vereinen Terminvorschläge an diesen Referenten erstattet werden, um die Ansetzung der Spiele vornehmen zu können.
Die siegreiche Mannschaft des heurigen Jahres erhält gemäß der Ausschreibung Medaillen, welche jedoch nicht vom OeEHV, sondern von Herrn Karl Schäfer gespendet wurden.



Einzelnachweise

  1. SportTagblatt 24. Jänner 1933
  2. SportTagblatt vom 10. März 1934, Seite 8
  3. Der Eishockeysport, Jahrgang 1933/34, Nr. 16 vom 10. Februar 1934, Seite 4


Quellenangaben

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV) "Der Eishockeysport"
  • SportTagblatt Wien