Waldo von Ranna-Grie

Aus ÖsterreichWiki
(Weitergeleitet von Waldo von Reun)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Druckversion wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Waldo von Ranna-Grie (* im 11. Jahrhundert; † 5. Jänner 1120)[1], auch Waldo von Grie, Waldo von Reun, Waldo von Rena, Waldo von Raina oder Waldo von Ranna, war ein im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässiger Adliger.

Herkunft

Waldo von Ranna-Grie stammte aus der hochfreien[A 1] Familie von Grie. Er war vielleicht ein Bruder jenes Pilgrim von Grie, der um 1108 dem Stift Göttweig mehrere Schenkungen machte.[2] Waldo von Ranna-Grie war verheiratet und hatte aus seiner Ehe zumindest eine Tochter.[3]

Leben

Waldo von Ranna-Grie verlor nach 1108 seine riesigen Gebiete südlich der Kleinen Krems, zu denen lukrative Bergwerkszonen zählten, an Markgraf Leopold (III.) von Österreich ("Leopold dem Heiligen"), sodass ihm nur die Burg und Herrschaft Ranna verblieben, deren Namen er und seine Nachkommen führten. Es dürfte sich um eine völlige Enteignung seiner Familie gehandelt haben, die dabei auch ihren Status als Hochfreie verlor. Die verlorenen Besitzungen, zu denen die "Eisengreimsen" mit der Pfarre Meisling (heute Teil der Gemeinde Gföhl) gehörten, wurden zwischen dem Markgrafen und dem Stift Göttweig aufgeteilt.[4]

Als Vorwand für diese Enteignung diente eine schwere Krankheit Waldos, während der er sein Eigengut in seinem Testament dem Markgrafen vererbt hatte. Dabei handelte es sich um eine im Mittelalter übliche Vorgehensweise für einen Landesadeligen, der keine Erben hatte. Allerdings war es üblich, dass eine solche Vereinbarung hinfällig wurde, wenn ihm eigene Erben geboren wurden und dass in diesem Fall diese und nicht der Landesfürst erbten.[5]

Nach seiner Genesung und Verheiratung war somit der Erbschaftsfall hinfällig und in einem neuen Testament setzte Waldo von Ranna-Grie seine Familie als seine Erben ein. Der Markgraf wird sicher über diese rechtlichen Aspekte Bescheid gewusst haben, somit dürfte er mit Absicht das neue Testament ignoriert und auf einer "Gerichtsitzung" ein Urteil zu seinen Gunsten erwirkt haben.[6][7] Die Erben von Waldo von Ranna-Grie kämpften noch mehrere Generationen vergebens um ihr Grundeigentum. 1156 wurde der Rechtsstreit beendet, und obwohl sie zumindest die Herrschaft von Ranna als Lehen behielten, wurde der Großteil ihres Besitzes zwischen dem Markgrafen und dem Stift endgültig aufgeteilt.[8]

Literatur

  • Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel - Österreichs Werden. In: Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 218-262 (zu Waldo von Ranna-Grie, S. 227)
  • Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel. Teletool Edition, Wien, 4., wesentlich erweiterte Ausgabe 2016. ISBN 3-9500-1672-4

Einzelnachweise

  1. vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 27
  2. vgl. Oberranna, Wehrbauten.AT, abgerufen am 4. Jänner 2020
  3. vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 26
  4. vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S. 144
  5. vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S. 156
  6. vgl. Geschichte, Burg-Oberranna-AT, abgerufen am 4. Jänner 2020
  7. vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S. 157f.
  8. vgl. Inge Resch-Rauter: Die Wiege der Bayern. Wachau und Waldviertel, 2016, S 155.

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.